Dienstspezifische Nutzungsbedingungen für Google Workspace

Letzte Änderung: 21. Dezember 2020

Hervorgehobene Begriffe, die in diesen dienstspezifischen Nutzungsbedingungen für Google Workspace (ehemals G Suite) nicht ausdrücklich definiert sind, werden mit der Bedeutung verwendet, die in der Anlage über Google Workspace-Dienste („Google Workspace Services Schedule“) zur Google Cloud-Rahmenvereinbarung („Google Cloud Master Agreement“), in der Google Workspace for Education-Vereinbarung oder in einer anderen geltenden Vereinbarung zur Regelung der Nutzung der Google Workspace-Dienste (in allen Fällen die „Vereinbarung“) angegeben ist.

    1. 1. Speicherorte für Daten. Die folgenden Bedingungen gelten nur für die Google Workspace-Dienste und für die in der Definition des Begriffs „Spezifische Daten“ in Ziffer 1.3 (Definitionen) dieser dienstspezifischen Nutzungsbedingungen beschriebenen Kundendaten:

      1. 1.1 Primäre Datenspeicherung. Verwendet der Kunde die Dienste im Rahmen einer Version mit eingeschränktem Geltungsbereich („In-Scope Edition“), kann er über die Admin-Konsole einen Speicherort für Daten zum dauerhaften Speichern bestimmter Daten auswählen. Google verpflichtet sich in diesem Fall, diese Daten gemäß anwendbarem Recht entsprechend zu speichern („Google Workspace-Richtlinie für Speicherorte“).

      2. 1.2 Einschränkung. Google hat das Recht, Kundendaten, die nicht unter die Google Workspace-Richtlinie für Speicherorte fallen, an einem beliebigen Ort zu speichern, an dem Google oder dessen Unterauftragsverarbeiter Betriebsstätten unterhalten, vorbehaltlich Ziffer 10.2 (Übermittlung von Daten in Länder außerhalb des EWR) des Zusatzes zur Datenverarbeitung (sofern zutreffend).

      3. 1.3 Definitionen.
        1. Bestimmte Daten“ bezieht sich ausschließlich auf die folgenden Primärdaten innerhalb der Kundendaten für den jeweiligen Dienst:

          1. (a) Gmail: Betreffzeile und Nachrichtentext der E-Mails, Anhänge sowie Angaben zu Sendern und Empfängern der Nachrichten
          2. (b) Google Kalender: Titel und Beschreibung des jeweiligen Termins, Datum, Uhrzeit, Eingeladene, Häufigkeit und Veranstaltungsorte
          3. (c) Google Docs, Google Tabellen, Google Präsentationen: Texte, eingebettete Bilder und zugehörige, von Endnutzern erstellte Kommentare
          4. (d) Google Drive: Inhalte aus der Originaldatei, die in Google Drive hochgeladen wurde
          5. (e) Google Chat: Nachrichten und Anhänge
          6. (f) Google Vault: Vault-Exporte
        2. Speicherort für Daten“ bedeutet entweder (a) die Vereinigten Staaten oder (b) Europa.

        3. In-Scope Edition“ bezieht sich auf folgende Versionen:

          1. (a) G Suite Business
          2. (b) Google Workspace Enterprise Plus
          3. (c) Google Workspace Enterprise for Education
    2. 2. Google Vault. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Google Vault:

      1. 2.1 Aufbewahrung. Google ist nicht verpflichtet, archivierte Kundendaten über die vom Kunden angegebene Aufbewahrungsdauer oder die Laufzeit der Bestellung der entsprechenden Google Vault-Lizenzen hinaus aufzubewahren, es sei denn, (a) diese Aufbewahrungsdauer oder Laufzeit der Bestellung wird verlängert oder (b) anwendbares Recht oder ein gerichtliches Verfahren verbietet Google, diese archivierten Daten zu löschen, oder (c) für die Daten gilt ein vom Kunden angeordneter Litigation Hold. Wenn der Kunde seine Google Vault-Lizenz nicht verlängert, besteht für Google keinerlei Verpflichtung, archivierte Kundendaten aufzubewahren.

    3. 3. Google Workspace Essentials. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Google Workspace Essentials:

      1. 3.1 Ausstellung von Rechnungen.

        1. (a) Bestellt der Kunde eine Google Workspace Essentials-Version direkt bei Google, so gilt im Rahmen der Zahlungs- und Abrechnungspflichten zwischen Google und dem Kunden: (i) Google sendet dem Kunden eine monatliche Rechnung über die im vorherigen Monat angefallenen Gebühren, sofern unter der URL, unter der die Gebühren für eine bestimmte Artikelnummer ausgewiesen sind, nichts anderes angegeben ist, und (ii) der Kunde übernimmt und zahlt sämtliche Gebühren auf folgender Grundlage: (A) Anzahl der aktiven Nutzer pro Monat (oder für den Fall, dass der Kunde keine aktiven Nutzer im betreffenden Monat hat, auf Grundlage von mindestens einem [1] aktiven Nutzer im betreffenden Monat) und (B) sofern zutreffend sämtliche Kaufbestellungen oder Mindestverpflichtungen. Google verwendet seine eigenen Messtools, um die Nutzung der Dienste durch den Kunden zu ermitteln, soweit diese für die Gebührenabrechnung relevant ist.
        2. (b) Gebühren für Kunden von Resellern. Bestellt der Kunde eine Google Workspace Essentials-Version bei einem Reseller, so werden die Gebühren für die Dienste zwischen dem Kunden und dem Reseller vereinbart. Allerdings werden die Messtools von Google eingesetzt, um die Nutzung der Dienste durch den Kunden zu ermitteln, soweit diese für die Gebührenabrechnung relevant ist.
      2. 3.2 Google hat das Recht, Verhaltensweisen zu blockieren, die darauf abzielen, die Erfassung aktiver Nutzer oder genutzten Speicherplatzes und deren Abrechnung zu umgehen.

      3. 3.3 SLA-Gutschriften. Bestellt der Kunde eine Google Workspace Essentials-Version direkt bei Google, werden dem Kunden geschuldete Gutschriften für den Dienst gegebenenfalls in Form von Geldgutschriften (anstatt zusätzlicher Nutzungstage für Dienste) beglichen, die bei der nächsten Rechnung des Kunden berücksichtigt werden. Bestellt der Kunde eine Google Workspace Essentials-Version bei einem Reseller, erhält der Reseller von Google für den Dienst gegebenenfalls geschuldete Gutschriften für den Kunden in Form einer Geldgutschrift (anstatt zusätzlicher Nutzungstage für den Dienst).

      4. 3.4 Definitionen. „Aktiver Nutzer“ bezeichnet einen Endnutzer, der (a) mindestens einmal im Kalendermonat eine Videokonferenz in Google Meet veranstaltet oder daran teilnimmt oder (b) mindestens einmal im Kalendermonat eine Datei in Google Drive öffnet.

    4. 4. Cloud Search. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Cloud Search:

      1. 4.1 Datenquellen Dritter. Die Nutzung von Datenquellen Dritter durch den Kunden in Verbindung mit Cloud Search fällt unter die Nutzungsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der Datenquelle („Bedingungen für Datenquellen Dritter“) und wird durch diese geregelt. Der Kunde ist allein für die Einhaltung dieser Bedingungen für Datenquellen Dritter verantwortlich und es liegt in seiner Verantwortung, dafür zu sorgen, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, damit Google auf diese Datenquellen Dritter zugreifen bzw. diese verwenden kann, um Cloud Search für den Kunden bereitzustellen.

      2. 4.2 Weitere Definitionen.

        1. Element“ oder „Dokument“ bezieht sich auf jeglichen digitalen Inhalt, den Cloud Search indexieren kann, einschließlich gegebenenfalls DOC-, XLS-, PPT- und PDF-Dateien, einzelner Zeilen in einer Datenbank, eindeutiger URLs oder sonstiger unterstützter Dateitypen.

        2. Suchanfrage“ bezieht sich auf eine vom Kunden über Cloud Search an Google gesendete Anfrage zur Abfrage von Informationen oder einer Ergebnismenge.

        3. Suchanwendung“ bezieht sich auf eine Konfiguration von Cloud Search, die vom Kunden oder dessen Bevollmächtigtem erstellt und verwaltet wird, um ein bestimmtes geschäftliches Anwendungsszenario zu ermöglichen, z. B. die dokumentenübergreifende Suche in einem Intranetportal oder im Supporttool des Kunden.

    5. 5. Cloud Identity Management. Die folgenden Bedingungen gelten nur für Cloud Identity Management und für Google Kontakte sowie Google Groups for Business, soweit diese beiden mit Cloud Identity Management verwendet werden (zusammen die „Cloud Identity-Dienste“):

      1. 5.1 Spätere maßgebende Vereinbarung. Schließt der Kunde später eine gesonderte Vereinbarung, in der sich Google oder ein mit Google verbundenes Unternehmen zur Bereitstellung von Cloud Identity-Diensten verpflichtet, so ist diese spätere Vereinbarung gegenüber dieser Vereinbarung in Bezug auf Cloud Identity-Dienste vorrangig. In diesem Fall stellt Google bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung die Cloud Identity-Dienste gegebenenfalls weiterhin gemäß der gesonderten Cloud Identity-Vereinbarung bereit, bis besagte gesonderte Vereinbarung gekündigt wird oder gemäß den darin vereinbarten Bedingungen abläuft. „Cloud Identity-Vereinbarung“ bezieht sich auf eine Vereinbarung zur Bereitstellung von Cloud Identity-Diensten, die von den Parteien vor Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung geschlossen wird.

    6. 6. Bedingungen für Pre-General Availability-Angebote. Google kann dem Kunden Google Workspace-Funktionen, ‑Dienste oder ‑Software zur Verfügung stellen, bevor sie allgemein verfügbar sind. Sie werden im Überblick über die Dienste, in der zugehörigen Dokumentation bzw. den zugehörigen Materialien oder in einer Testanwendung (wie unten definiert) als „Early Access“, „Alpha“, „Beta“, „Vorschau“, „Experimentell“ oder mit einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet (zusammenfassend „Pre-GA-Angebote“). Pre-GA-Angebote sind zwar keine Dienste, ihre Nutzung durch den Kunden unterliegt aber den Bestimmungen der Vereinbarung für Dienste in der Fassung dieser Zifferen 6.

      1. 6.1 Zugriff auf und Nutzung von Pre-GA-Angeboten.

        1. (a) Testanwendungen. Der Kunde kann sich als Testnutzer für ein oder mehrere Pre-GA-Angebote bewerben. Dafür sendet er den über die Admin-Konsole verfügbaren oder anderweitig von Google bereitgestellten Antrag („Testnutzerantrag“). Wenn Google den Kunden als Testnutzer eines beliebigen Pre-GA-Angebots akzeptiert (basierend auf den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Google-Anforderungen für Testnutzer auf Domainebene), stellt Google dieses Pre-GA-Angebot vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Zifferen 6 zur Nutzung durch den Kunden zur Verfügung. Für das Pre-GA-Angebot können zusätzliche Bedingungen („Spezifische Testbedingungen“) gelten. Diese werden, falls zutreffend, von Google über den Testnutzerantrag oder anderweitig schriftlich vor der Nutzung des Pre-GA-Angebots durch den Kunden zur Verfügung gestellt. Der Testnutzerantrag und alle spezifischen Testbedingungen werden in diese Ziffer 6 aufgenommen.

        2. (b) Verwendung der Kundentestdaten. Vorbehaltlich Ziffer 6(d) (Nutzungsbeschränkung für Regierungskunden) dieser Zifferen 6 kann Google – wobei der Kunde (auch durch Einholung oder Erteilung erforderlicher Einwilligungen oder Benachrichtigungen) dafür sorgt, dass Google das darf – alle Kundendaten (einschließlich personenbezogener Kundendaten) verwenden, die vom Kunden oder seinen Endnutzern über jegliche Pre-GA-Angebote gesendet, empfangen oder darin gespeichert werden („Kundentestdaten“), um die Pre-GA-Angebote und alle damit verwendeten Google-Produkte und ‑Dienste bereitzustellen, zu testen, zu analysieren, zu entwickeln und zu verbessern, ohne jegliche Einschränkung oder Verpflichtung gegenüber dem Kunden, einem Endnutzer oder einem Dritten, außer wie in den Vertraulichkeitsbestimmungen der Vereinbarung und unten angegeben.

        3. Wenn der Kunde die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Bedingungen von Google zu den Datenschutz- und Verarbeitungsverpflichtungen in Bezug auf Kundendaten, wie sie unter https://workspace.google.com/terms/dpa_terms.html angegeben sind („Zusatz zur Datenverarbeitung“ oder „DPA“ [Data Processing Amendment]), akzeptiert hat oder die Parteien sich anderweitig damit einverstanden erklärt haben, gilt der DPA für Pre-GA-Angebote als „Dienste“ für die Zwecke des DPAs und aus Gründen der Klarheit ist dieser Ziffer 6 Teil der „Vereinbarung“, auf die in Ziffer 5.2.1 (Weisungen des Kunden) des DPAs Bezug genommen wird, vorbehaltlich der folgenden Änderungsvereinbarungen:

          1. (i) Pre-GA-Angebote sind keine „geprüften Dienste“ im Sinne des DPAs;
          2. (ii) Der Kunde erkennt an, dass für die Zwecke von Ziffer 6.1 (Löschung während der Laufzeit) des DPAs und im Rahmen des anwendbaren Rechts die Funktionalität der Pre-GA-Angebote möglicherweise keine Löschung von Kundentestdaten während des Zeitraums bietet, in dem der Kunde das Pre-GA-Angebot nutzen darf („Pre-GA-Laufzeit“), dass Kundentestdaten jedoch nach Ablauf der Laufzeit gemäß Ziffer 6.2 (Löschung nach Ablauf der Laufzeit) des DPAs gelöscht werden;
          3. (iii) Sofern in der zutreffenden Testanwendung nicht anders angegeben: (A) Informationen über Unterauftragsverarbeiter (wie im DPA definiert), die in Bezug auf Pre-GA-Angebote eingesetzt werden, einschließlich ihrer Funktionen und Standorte, werden von Google auf Anfrage des Kunden schriftlich zur Verfügung gestellt; und (B) Google informiert den Kunden während der Pre-GA-Laufzeit über die Einsetzung eines neuen Drittanbieter-Unterauftragsverarbeiters in Bezug auf Pre-GA-Angebote (einschließlich des Namens und Standorts des Unterauftragsverarbeiters sowie seiner Aktivitäten). Dafür wird eine E-Mail an die Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse gesendet, bevor der Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung von Kundentestdaten beginnt. Falls der Kunde Einwände gegen den Unterauftragsverarbeiter hat, kann er als einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf die Nutzung des betreffenden Pre-GA-Angebots einstellen.
        4. (c) Keine Anforderungen bezüglich Speicherort der Daten oder Access Transparency. Kundentestdaten, die gemäß dieser Ziffer 6 verarbeitet werden, unterliegen keinen Anforderungen bezüglich Speicherort der Daten oder Access Transparency (zu finden unter https://cloud.google.com/access-transparency/ und https://workspace.google.com/terms/service-terms).

        5. (d) Nutzungsbeschränkung für Regierungskunden. Sofern keine schriftliche Genehmigung von Google vorliegt, dürfen die folgenden Kunden nur Test- oder Versuchsdaten mit Pre-GA-Angeboten verwenden und es ist ihnen untersagt, „Live“- oder Produktionsdaten in Verbindung mit Pre-GA-Angeboten zu nutzen: US-Regierungskunden oder andere Regierungskunden, einschließlich Regierungsstellen oder Behörden auf Bundes‑, Landes‑, Bundesstaats‑, Provinz‑ oder Kommunalebene, mit Ausnahme von Kunden, die Bildungseinrichtungen sind.

        6. (e) Feedback. Der Kunde hat die Möglichkeit, Feedback und Vorschläge zu den Pre-GA-Angeboten an Google zu senden, und Google und dessen verbundene Unternehmen können das Feedback und die Vorschläge ohne Einschränkung und ohne Verpflichtung gegenüber dem Kunden verwenden.

      2. 6.2 Zusatzbedingungen. PRE-GA-ANGEBOTE WERDEN „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNGEN ODER ERKLÄRUNGEN JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. Pre-GA-Angebote (a) können jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden geändert, ausgesetzt oder eingestellt werden und (b) sind nicht durch ein SLA oder eine Google-Haftungsfreistellung abgedeckt. Sofern nicht ausdrücklich in einer Testanwendung oder anderen Dokumentationen und Materialien für ein bestimmtes Pre-GA-Angebot anders angegeben, (i) sind Pre-GA-Angebote möglicherweise nicht durch TSD abgedeckt und (ii) dürfen Kunden Pre-GA-Angebote nicht zur Verarbeitung geschützter Gesundheitsdaten gemäß HIPAA-Definition verwenden. In Bezug auf Pre-GA-Angebote haftet Google, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Beträge, die über (A) die in der Vereinbarung festgelegte Haftungshöchstgrenze oder (B) 25.000 $ hinausgehen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Nichts im vorstehenden Satz berührt die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung in Bezug auf die Haftung (einschließlich aller spezifischen Ausschlüsse von Haftungsbeschränkungen). Google kann die Nutzung eines Pre-GA-Angebots durch den Kunden jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Kunden beenden.

    7. 7. Bestätigung über die E-Mail-Adresse der Domain. Die folgenden Zusatzbedingungen gelten nur dann, wenn statt des Domainnamens die E-Mail-Adresse der Domain bestätigt wird, um die Dienste zu verwenden:

      1. 7.1 Einladung von Endnutzern. Der Kunde kann andere Nutzer mit einer E-Mail-Adresse der Domain einladen, die Dienste zu verwenden. Wenn diese Nutzer die Einladung des Kunden annehmen, gelten sie gemäß der Vereinbarung als Endnutzer des Kunden.

      2. 7.2 Bestätigung des Domainnamens.

        1. (a) Jede Person oder Rechtspersönlichkeit kann jederzeit den Domainnamen bestätigen, der der E-Mail-Adresse der Domain entspricht („bestätigende Partei“).

        2. (b) Wenn die bestätigende Partei der Kunde selbst oder einer seiner Administratoren ist, dann übernimmt die bestätigende Partei direkt nach der Bestätigung des Domainnamens die Inhaberschaft und die Kontrolle über die zum Domainnamen gehörenden Nutzerkonten und alle darin enthaltenen Daten.

        3. (c) In allen anderen Fällen übernimmt die bestätigende Partei 72 Stunden nach der Bestätigung des Domainnamens die Inhaberschaft und die Kontrolle über die zum Domainnamen gehörenden Nutzerkonten und die zugehörigen Daten.

        4. (d) Der Kunde und alle Endnutzer werden benachrichtigt, wenn der Domainname bestätigt wurde.

        5. (e) Verwaltung nach der Bestätigung des Domainnamens. Die bestätigende Partei kann in Bezug auf das Kundenkonto und die Endnutzerkonten Folgendes tun: (i) auf Kundendaten zugreifen, diese einsehen, verwenden, ändern, zurückhalten oder offenlegen; (ii) Kontoeinstellungen festlegen (einschließlich der Passwortänderung für Konten); (iii) den Zugriff auf und die Nutzung von Diensten steuern; (iv) den Zugriff auf Informationen und Einstellungen einschränken; (v) die Aufhebung der Zuordnung zwischen dem Kundenkonto sowie den Endnutzerkonten (einschließlich Kundendaten und Daten im Kundenkonto sowie in den Endnutzerkonten) und der bestätigenden Partei einschränken; (vi) die Dienste, zusätzliche Produkte und andere über das zum Domainnamen gehörende Kundenkonto oder die Endnutzerkonten aktivierte, verwendete, heruntergeladene oder installierte Dienste/Produkte entfernen oder deaktivieren; und (vii) die Nutzung der Dienste sperren oder kündigen.

      3. 7.3 Löschung von Daten. Der Kunde und seine Endnutzer können jederzeit, bevor die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernimmt, Kundendaten löschen oder exportieren und/oder ihre Endnutzerkonten löschen, sofern das mit der Funktionalität und Verwaltung der Dienste vereinbar ist und die Verwendung der Dienste nicht entsprechend dieser Vereinbarung gesperrt wurde. Nachdem die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernommen hat, können der Kunde und seine Endnutzer je nach Verwaltung der Dienste möglicherweise die Endnutzerkonten nicht löschen und keine Kundendaten mehr löschen oder exportieren.

      4. 7.4 Hinweise zur Datenverarbeitung. Wenn keine Kundendaten gelöscht oder exportiert wurden, bevor die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernommen hat, dann erkennt der Kunde an, dass diese dienstspezifischen Nutzungsbedingungen ungeachtet gegebenenfalls anderslautender Bestimmungen aus dem Zusatz zur Datenvereinbarung Teil dieser Vereinbarung sind und als solche bestimmte Kundenanweisungen an Google enthalten, nämlich: (a) nach der Kündigung der Vereinbarung gemäß Ziffer 7.6 (Ende der Vereinbarung nach der Domainbestätigung) alle Kundendaten aufzubewahren, die vor der Kündigung nicht durch den Kunden gelöscht wurden; und (b) der bestätigenden Partei diese aufbewahrten Kundendaten zur Verfügung zu stellen.

      5. 7.5 Einwilligung zur Verwaltung. Der Kunde willigt gegebenenfalls ein, dass (a) die bestätigende Partei die in dieser Vereinbarung beschriebenen Zugriffsrechte und Berechtigungen hat; und (b) Google der bestätigenden Partei die in dieser Vereinbarung beschriebenen Zugriffsrechte und Berechtigungen einräumen darf.

      6. 7.6 Ende der Vereinbarung nach der Domainbestätigung. Wenn die bestätigende Partei ein Dritter ist, endet diese Vereinbarung automatisch, wenn die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernimmt. Zur Klarstellung: Diese Ziffer wirkt sich nicht auf die Rechte aus, die Endnutzern von der bestätigenden Partei im Rahmen einer separaten Google Workspace-Vereinbarung gewährt werden.

      7. 7.7 Diensteinschränkungen. Einige Dienste und Funktionen sind möglicherweise erst und nur dann verfügbar, wenn der Domainname bestätigt wurde.

    8. 8. Google-Telefoniedienste. Die folgenden Bedingungen gelten nur für (i) Google Voice und (ii) die Nutzung von Google Meet zur Durchführung abgehender und Annahme eingehender Anrufe („Google Meet-Telefonie“), je nach Fall (und für die Zwecke dieser Ziffer 8 werden Google Voice- und Google Meet-Telefonie gemeinsam als „Google-Telefoniedienste“ bezeichnet). DIESE BEDINGUNGEN ENTHALTEN WICHTIGE INFORMATIONEN ZU BESCHRÄNKUNGEN FÜR NOTRUFE. BITTE AUFMERKSAM LESEN.

      1. 8.1 Parteien und Vertragsstruktur für Google-Telefoniedienste.

        1. (a) Google-Telefoniedienstanbieter. Vorbehaltlich Ziffer 8.1(d) stellt das jeweilige Google-Zweigunternehmen, das in der Liste der jeweiligen Dienst- und Telefonieanbieter aufgeführt ist (das jeweilige Zweigunternehmen, der „Google-Telefoniedienstanbieter“ oder „GTDA“) dem Kunden die jeweiligen Google-Telefoniedienste zur Verfügung, wie in Ziffer 8.1(b) (Vertragsstruktur für Google-Telefoniedienste) beschrieben.

        2. (b) Vertragsstruktur für Google-Telefoniedienste. Vorbehaltlich Ziffer 8.1(d) und nur in Bezug auf die anwendbaren Google-Telefoniedienste ist die Google Workspace-Gesellschaft ein autorisierter Vertreter des GTDAs und kann Verträge im Namen des GTDAs schließen. Entsprechend gilt Folgendes:

          1. (i) Bestellt der Kunde zusätzlich zu anderen Diensten, die der Vereinbarung unterliegen, Google-Telefoniedienste, bildet diese Ziffer 8.1 zusammen mit den anderen Bedingungen der Vereinbarung (einschließlich des Zusatzes zur Datenverarbeitung und aller Haftungsbeschränkungen) eine gesonderte Vereinbarung (die „Vereinbarung für Google-Telefoniedienste“), die zwischen dem entsprechenden GTDA (über die Google Workspace-Gesellschaft als autorisierter Vertreter) und dem Kunden geschlossen wird. Diese Vereinbarung gilt nur für die bestellten Google-Telefoniedienste und unterliegt den verbleibenden Bestimmungen dieser Ziffer 8.1.
          2. (ii) Die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste tritt ab dem Datum der ursprünglichen Bestellung der Google-Telefoniedienste durch den Kunden in Kraft und gilt, vorbehaltlich einer früheren Beendigung in Übereinstimmung mit den enthaltenen Bedingungen, bis (A) die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste gemäß den darin enthaltenen Bedingungen gekündigt wird oder (B) die Gültigkeit der Vereinbarung endet. Die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste tritt nur in Bezug auf die Google-Telefoniedienste an die Stelle der Vereinbarung.
          3. (iii) Im Zusammenhang mit der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste werden (außer im Überblick über die Dienste und in Ziffer 8 dieser dienstspezifischen Nutzungsbedingungen) diese Begriffe wie folgt ersetzt: „Vereinbarung“ durch „Vereinbarung für Google-Telefoniedienste“, „Google“ durch „GTDA“ und „Dienste“ oder „Hauptdienste“ durch „Google-Telefoniedienste“.
          4. (iv) Die Rechte und Vorteile des Kunden im Rahmen der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste gelten nur gegenüber dem GTDA, nicht gegenüber der Google Workspace-Gesellschaft. Dasselbe gilt für die Pflichten des Kunden im Rahmen der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste (einschließlich der Zahlung aller anwendbaren Gebühren).
          5. (v) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung gelten im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Ziffer 8.1 und einer anderen Regelung der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste (einschließlich der Ziffer „Widersprüchliche Bedingungen“ der Vereinbarung und der Ziffer „Effect of Amendment“ [Gültigkeit] des Zusatzes zur Datenverarbeitung) haben die Bestimmungen dieser Zifferen 8.1 Vorrang.
          6. (vi) Jede Partei kann die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste unabhängig von der Vereinbarung gemäß der Ziffer „Laufzeit und Kündigung“ der Vereinbarung kündigen. Kündigt der Kunde sein Google Voice-Abo gemäß der Ziffer 8.10 („Kündigung des Google Voice-Abos durch den Kunden“), endet die Gültigkeit der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste automatisch.
        3. (c) Regionsspezifische Nutzungsbedingungen. Die regionsspezifischen Nutzungsbedingungen sind Teil der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste und gelten, wenn ein Endnutzer Google Voice in einem Land verwendet, das in den regionsspezifischen Nutzungsbedingungen aufgeführt ist.

        4. (d) Anwendbarkeit. Für Kunden mit Rechnungsadresse in Kanada: (i) Ziffer 8.1(a) „Google-Telefoniedienstanbieter“ und Ziffer 8.1(b) „Vertragsstruktur für Google-Telefoniedienste“ gelten nicht in Bezug auf Google Voice, (ii) Google stellt Google Voice für den Kunden bereit und (iii) in Bezug auf Google Voice steht der in diesen dienstspezifischen Nutzungsbedingungen verwendete Begriff „Google-Telefoniedienstanbieter“ oder „GTDA“ für „Google“.

      2. 8.2 Bereitstellung von Google-Telefoniediensten.

        1. (a) Verwendung von Daten.
          1. (i) Erhebung und Verwendung von Daten. Der GTDA erhebt und verwendet Kundendaten gemäß der Offenlegung zum Datenschutz für Google-Telefoniedienste unter https://workspace.google.com/terms/service-terms/voice/privacy_disclosure.html.
          2. (ii) Abonnentenverzeichnis. Der GTDA gibt die Google Voice-Nummern des Kunden oder seiner Endnutzer nicht an Verzeichnisdienste weiter, es sei denn, er wird vom Kunden dazu aufgefordert oder ist gesetzlich dazu verpflichtet.
        2. (b) Telefonieanbieter.
          1. (i) Verbundene Anbieter. Der GTDA kann Google-Telefoniedienste über seine Zweigunternehmen bereitstellen, wie in der Liste der Dienst- und Telefonieanbieter beschrieben.
          2. (ii) Nicht verbundene Telefonieanbieter. Der GTDA und seine Zweigunternehmen schließen Nebenverträge mit Dritten („Telefonieanbieter“), um je nach Fall ein- und ausgehende Anrufe über das öffentliche Telefonnetz zu leiten. Die Telefonieanbieter und ihre Standorte sind in der Liste der Dienst- und Telefonieanbieter aufgeführt. Durch die Nutzung der Google-Telefoniedienste weist der Kunde den GTDA und seine Zweigunternehmen an, Telefonieanbieter mit Folgendem zu beauftragen:
            1. (1) Routing aus- und eingehender Telefonanrufe (je nach Fall); und
            2. (2) Verarbeitung von Kundendaten als unabhängige Verantwortliche in den Ländern, in denen sie ihren Geschäftssitz haben:
              1. a) ausschließlich in dem für das Routing erforderlichen Umfang; und
              2. b) unter Einhaltung anwendbarer Gesetze (einschließlich der europäischen Datenschutzgesetze und Telekommunikationsverordnungen).
        3. Zur Klarstellung: Telefonieanbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter im Sinne des Zusatzes zur Datenverarbeitung.
      3. 8.3 Zusätzliche Zahlungsbedingungen.

        1. (a) Rechnungen für Google-Telefoniedienste. Anwendbare Gebühren und andere Kosten, die sich aus der Nutzung von Google-Telefoniediensten durch den Kunden oder Endnutzer ergeben, werden getrennt von den anderen Google Workspace-Diensten berechnet und unterliegen den Zahlungsbedingungen der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste.
        2. (b) Anrufgebühren. Zusätzlich zu den Gebühren zahlt der Kunde dem GTDA die anfallenden Kosten für Anrufe auf Grundlage der Nutzung, falls zutreffend. Die Nutzungskosten werden auf Grundlage der jeweils geltenden Anrufgebühren berechnet.
        3. (c) Steuern. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste und unabhängig von Zertifikaten zur Steuerbefreiung bezahlt der Kunde die geltenden Steuern. Das können beispielsweise Steuern sein, die anfallen, wenn der Endnutzer Google-Telefoniedienste im Ausland verwendet.
      4. 8.4 Google Voice-Anforderungen; GTDA-Haftungsausschluss.

        1. (a) Google Voice-Anforderungen. Diese Ziffer 8.4(a) gilt nur für Google Voice und NICHT für Google Meet-Telefonie. Für die Verwendung von Google Voice ist möglicherweise eine separate Breitband- oder mobile Datenverbindung erforderlich und das Gerät des Endnutzers muss bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Der GTDA informiert den Kunden über alle Mindestanforderungen für Geräte. Die Verwendung von Google Voice im Ausland oder mit Roaming kann Endnutzern von ihren Mobilfunkanbietern berechnet werden.
        2. (b) GTDA-Haftungsausschluss. Der GTDA ist nicht verantwortlich für Unterbrechungen oder Störungen der Google-Telefoniedienste aufgrund von Verzögerungen, Ausfällen oder Unterbrechungen: (i) bei der Datenverbindung des Kunden, (ii) beim Netz des Telefonieanbieters oder (iii) beim Betrieb der Geräte des Kunden oder der Endnutzer. Bei Verwendung der Google-Telefoniedienste auf Mobilgeräten werden möglicherweise Anruf- oder Datenkontingente verbraucht, die der Endnutzer bei seinem Mobilfunkanbieter erworben hat.
      5. 8.5 Google Voice-Funktionen. Diese Ziffer 8.5 gilt nur für Google Voice und NICHT für Google Meet-Telefonie.

        1. (a) Zuweisung und Verfügbarkeit von Rufnummern. Wenn in Google Voice die Zuweisung von Rufnummern zulässig ist, gilt Folgendes:
          1. (i) Zur Aktivierung der Nummer muss der GTDA möglicherweise gemäß den geltenden Telekommunikationsverordnungen Informationen wie Adresse und Steuernummer einholen.
          2. (ii) In einigen Ländern muss die Adresse zu dem Gebiet gehören, in dem die zuzuweisende Nummer registriert ist.
          3. (iii) Die Aktivierung der Nummer erfolgt möglicherweise nicht unverzüglich.
          4. (iv) Inaktive Nummern können aus dem Konto des Kunden entfernt werden.
        2. (b) Nummernmitnahme. Dem Kunden ist die Mitnahme der Nummer von einem anderen Anbieter zu Google Voice in dem Umfang gestattet, in dem Google Voice die Rufnummernzuweisung ermöglicht. Außerdem darf der Kunde vorbehaltlich der folgenden Ziffer 8.5(b)(i)–(iv) anfordern, dass zugewiesene Telefonnummern zur Nutzung mit einem anderen Anbieter freigegeben werden.
          1. (i) Mitnahme zu Google Voice. Zur Mitnahme der Rufnummer von einem anderen Mobilfunkanbieter zu Google Voice muss der Kunde der Anleitung unter support.google.com/a/go/voice-porting folgen. Diese Seite wird gelegentlich aktualisiert. Die Nummernmitnahme ist nur in ein aktives Konto möglich. Diese Funktion kann möglicherweise nicht in allen Ländern genutzt werden, in denen Google Voice verfügbar ist.
          2. (ii) Mitnahme aus Google Voice. Für die Mitnahme einer zugewiesenen Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter muss der Kunde der entsprechenden Anleitung des Anbieters folgen. Der GTDA verarbeitet die Anfrage zur Nummernmitnahme, sobald er vom neuen Mobilfunkanbieter des Kunden darüber informiert wird, dass der Kunde eine solche Anfrage gestellt hat. Der GTDA ist nicht verantwortlich für etwaige Verzögerungen oder Dienstunterbrechungen, die durch die Nummernmitnahme entstehen, unvollständige oder fehlerhafte Anfragen seitens des Kunden oder des neuen Mobilfunkanbieters des Kunden oder betrügerische Anfragen von Dritten.
          3. (iii) Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde ist für Folgendes verantwortlich: (A) die Richtigkeit der Informationen in der Anfrage zur Nummernmitnahme für den GTDA; (B) die Zahlung der Gebühren für die Nummernmitnahme, einschließlich der Gebühren für verbleibende Nummern und Abos; und (C) die Zahlung der für eine Rufnummer fälligen Gebühren an den GTDA, soweit gesetzlich zulässig.
          4. (iv) Kündigung. Nach Kündigung oder Ablauf der anwendbaren Endnutzerlizenz kann der GTDA Google Voice-Nummern freigeben, sofern der Kunde die Nummer nicht vor Kündigung oder Ablauf der Lizenz zu einem anderen Mobilfunkanbieter mitnimmt.
        3. (c) Anrufer-ID. Die Anzeige der Google Voice-Nummer des Kunden auf den Empfangsgeräten ist zulässig, sofern das technisch möglich ist. Endnutzer können die Rufnummer aber für alle oder einzelne Anrufe unterdrücken. Aus technischen Gründen können Google Voice-Nummern nicht immer unterdrückt werden, beispielsweise bei Notrufen.
        4. (d) Nummernblockierung. Sofern technisch möglich, blockiert der GTDA auf Anfrage des Kunden die Verwendung bestimmter Nummern, Nummernbereiche oder Nummerntypen (einschließlich Mehrwertdienste) mit Google Voice oder hebt eine entsprechende Blockierung auf.
        5. (e) Anrufaufzeichnung. Google Voice bietet möglicherweise eine Funktion für Endnutzer zum Aufzeichnen einzelner Telefongespräche. Der Kunde verpflichtet sich, Telefongespräche nur aufzuzeichnen und das auch seinen Endnutzern nur zu gestatten, nachdem alle gemäß anwendbaren Gesetzen und Vorschriften erforderlichen Einwilligungen eingeholt wurden.
      6. 8.6 Beschränkungen der Google-Telefoniedienste. Folgendes ist mit Google-Telefoniediensten nicht möglich:

        1. (a) operatorgestützte Nummerneingabe und Anrufe von Kurzcodes (für diese Anrufe fallen möglicherweise zusätzliche Gebühren an)
        2. (b) R-Gespräche
        3. (c) Anrufe oder Verbindungen zu bestimmten Nummern, beispielsweise kostenpflichtige Sonderrufnummern
      7. 8.7 Nutzungsbeschränkung für Google Voice. Diese Ziffer 8.7 gilt nur für Google Voice und NICHT für Google Meet-Telefonie. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass seine Google Voice-Nummern nicht von Personen verwendet werden, die nach den geltenden Gesetzen minderjährig sind. Der GTDA kann Konten, die von Minderjährigen genutzt oder an Minderjährige übertragen werden, sperren oder dauerhaft deaktivieren.

      8. 8.8 Notrufe. Unterabschnitt 8.8(a) gilt nur für Google Meet-Telefonie und NICHT für Google Voice. Alle anderen Unterabschnitte [(b)–(f)] der Ziffer 8.8 gelten nur für Google Voice und NICHT für Google Meet-Telefonie.

        1. (a) Anrufe in eine Richtung. Die Funktionen der Google Meet-Telefonie für Anrufe in eine Richtung umfassen keine Anrufe bei Rettungsdiensten. Endnutzer können keine Notrufe tätigen oder Anrufe von Rettungsdiensten empfangen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seinen Endnutzern eine Alternative für Anrufe bei Rettungsdiensten zur Verfügung zu stellen.
        2. (b) Aus- und eingehende Anrufe. Anrufe bei Rettungsdiensten sind mit Google Voice möglich. Notrufe über IP-basierte Telefoniedienste funktionieren anders als herkömmliche Notrufe und unterliegen bestimmten Einschränkungen. Im Folgenden werden diese Einschränkungen und Unterschiede beschrieben; zusätzliche länderspezifische Einschränkungen werden in den regionsspezifischen Nutzungsbedingungen erläutert. Hiermit nimmt der Kunde die im Folgenden aufgeführten Unterschiede zwischen herkömmlichen Telefondiensten und IP-basierten Telefoniediensten im Zusammenhang mit Anrufen bei Rettungsdiensten zur Kenntnis und akzeptiert sie:
          1. (i) Beschreibung des Notrufdienstes. Mit den Google Voice-Funktionen für ein- und ausgehende Anrufe können Endnutzer kostenlos Notrufe absetzen und Anrufe von Rettungsdiensten entgegennehmen. Welcher Rettungsdienst verfügbar ist, richtet sich nach dem Standort des Endnutzers. Wenn ein Endnutzer einen Notruf absetzt, erhält der Mitarbeiter in der Leitstelle des Rettungsdienstes vom GTDA die Rufnummer und Adresse, die der Kunde bei Google angegeben hat. Weitere Informationen dazu finden Sie unten in Ziffer 8.8(d) „Verpflichtungen des Kunden“. Endnutzer müssen ihren Standort und die Nummer angeben, unter der sie erreichbar sind, falls diese Informationen dem Mitarbeiter der Leitstelle noch fehlen.
          2. (ii) Einschränkungen des Notrufdienstes. Für die Verfügbarkeit des Google Voice-Notrufdienstes gelten die folgenden Einschränkungen: (A) bei einer Unterbrechung der Internetverbindung oder bei einem Stromausfall ist der Dienst möglicherweise nicht verfügbar; (B) die Verbindung mit der Notrufzentrale dauert möglicherweise länger als bei Anrufen bei herkömmlichen Notrufdiensten oder ist nicht möglich; (C) die Verbindung mit der Notrufzentrale wird zwar hergestellt, aber die Rufnummer oder der Standort des Endnutzers wird eventuell nicht automatisch übertragen und der Mitarbeiter des Rettungsdienstes kann möglicherweise nicht zurückrufen; (D) bei aktiviertem Roaming wird ein Notruf möglicherweise an die Notrufzentrale des Ortes weitergeleitet, bei dem die Adresse des Endnutzers registriert ist (der Kunde empfiehlt dem Endnutzer, beim Roaming die native Telefon-App zu verwenden); (E) gehörlose, schwerhörige und sprachgestörte Endnutzer sollten lokale Rettungsdienste direkt über ein TTY-Gerät oder einen Vermittlungsdienst anrufen; (F) falls ein Endnutzer der Nummer seines Kontos mehrere Geräte zugewiesen hat, (i) wird ein Rückruf der Notrufzentrale möglicherweise nicht auf alle Geräte durchgestellt oder (ii) der Mitarbeiter der Leitstelle sieht die falsche Rufnummer; (G) wenn der Endnutzer eingehende Anrufe deaktiviert hat, ist ein Rückruf der Notrufzentrale nicht möglich; (H) wenn der Anruf mit Google Voice nicht funktioniert, wird Endnutzern möglicherweise empfohlen, für den Notruf die native Telefon-App auf dem Gerät zu verwenden; (I) Notrufe sind über diesen Anrufdienst nicht möglich, wenn (i) der Google Voice-Dienst nur für eingehende Anrufe genutzt wird oder wenn (ii) Anrufe bei Verwendung der nativen Telefon-App auf dem Gerät des Endnutzers über das Netz des Mobilfunkanbieters des Nutzers geleitet werden. In Kanada und an bestimmten anderen Standorten müssen die vom Anrufer angegebene Nummer und der Standort vom Mitarbeiter des Google-Notdienstes mündlich an die entsprechende Notrufzentrale weitergegeben werden; wenn der Anrufer jedoch nicht in der Lage ist, dem Mitarbeiter seinen Standort mitzuteilen, wird der Anrufer an die Notrufzentrale weitergeleitet, die für die registrierte Adresse des Anrufers zuständig ist.
        3. (c) Rettungsdienst per SMS kontaktieren. Über Google Voice können möglicherweise keine SMS an Rettungsdienste geschickt werden. Eine solche Funktion kann zwar über Google Voice verfügbar sein, möglicherweise aber nicht über WLAN.
        4. (d) Verpflichtungen des Kunden. Unter Beachtung von Ziffer 8.8(b) „Aus- und eingehende Anrufe“ ist der Kunde für Folgendes verantwortlich: (i) er muss sicherstellen, dass die in Google Voice registrierten Adressen der Endnutzer mit den tatsächlichen Adressen übereinstimmen, an denen die Endnutzer Google Voice verwenden (andernfalls wird möglicherweise die falsche Notrufzentrale kontaktiert und die Rettungsmaßnahmen für den Endnutzer verzögern sich; (ii) er muss die Endnutzer darüber informieren, dass ihre tatsächlichen Adressen an Telefonieanbieter weitergegeben werden; (iii) er muss die Endnutzer darüber informieren, dass sie dem Mitarbeiter der Notrufzentrale möglicherweise ihren physischen Standort und die Rufnummer mitteilen müssen, unter der sie erreichbar sind; (iv) er muss dafür sorgen, dass Endnutzern noch eine Alternative für Notrufe zur Verfügung steht; und (v) er muss die Endnutzer über die Einschränkungen bezüglich Notrufdiensten informieren (Kunden können unter support.google.com/voice/go/emergency-services einen Notruf-Warnhinweis herunterladen, der ausgedruckt und an allen Geräten mit Zugriff auf Google Voice befestigt werden kann).
        5. (e) Notrufmeldungen. Notrufmeldungen können möglicherweise nicht über Google Voice empfangen werden, wenn auf Geräten nur WLAN verfügbar und das mobile Datennetz deaktiviert ist.
        6. (f) Haftungsausschluss für Rettungsdienste. Soweit gesetzlich zulässig, haften weder der GTDA noch seine verbundenen Unternehmen im Rahmen der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste (ob vertraglich, durch unerlaubte Handlungen, einschließlich Fahrlässigkeit, oder anderweitig) für unmittelbare und indirekte Schäden jedweder Art, die in Verbindung mit der Verwendung oder dem Versuch stehen, Google Voice für Anrufe bei Rettungsdiensten zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den nicht möglichen Zugriff auf diese Dienste, Verzögerungen beim Erhalt einer Antwort seitens des Rettungsdienstes oder dessen Mitarbeitern oder der Weitergabe ungenauer oder falscher Informationen an den Rettungsdienst durch Telefonieanbieter oder andere vom GTDA oder einem seiner verbundenen Unternehmen beauftragten Dritten.
      9. 8.9 Anrufblockierung. Zusätzlich zu den in der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste beschriebenen Rechten bezüglich Anrufblockierung kann der GTDA ein- und ausgehende Anrufe oder SMS von Google-Telefoniediensten blockieren, sofern der GTDA zu dem begründeten Schluss kommt, dass der Kunde oder ein Endnutzer Google-Telefoniedienste für eine der folgenden untersagten Aktivitäten verwendet hat:

        1. (a) unerwünschte Werbenachrichten verfassen oder vermitteln oder
        2. (b) sehr viele Anrufe erzeugen (zum Beispiel Traffic Pumping, Betrug im Zusammenhang mit Umsatzbeteiligungen auf internationaler Ebene).
      10. 8.10 Kündigung des Google Voice-Abos durch den Kunden. Diese Ziffer 8.10 gilt nur für Google Voice und NICHT für Google Meet-Telefonie. Zusätzlich zu allen anderen Kündigungsrechten kann der Kunde das Google Voice-Abo jederzeit beim GTDA schriftlich kündigen. Nach der Kündigung darf der Kunde Google Voice nicht mehr verwenden.

      11. 8.11 Weitere Definitionen.

        Anrufgebühren“ bezeichnet die aktuellen Anrufgebühren unter https://voice.google.com/rates.

        Endnutzer“ bezeichnet (i) im Zusammenhang mit Google Voice die potenziellen Nutzer, die möglicherweise Zugriff auf ein Gerät haben, das mit Google Voice verbunden ist; und (ii) im Zusammenhang mit Google Meet die potenziellen Nutzer, die sich über Google Meet-Telefoniedienste in Google Meet-Videokonferenzen einwählen.

        Gebühren“ bezeichnet im Zusammenhang mit Google Voice die unter https://workspace.google.com/products/voice beschriebenen Gebühren.

        Google Workspace-Gesellschaft“ bezeichnet die Google-Gesellschaft, mit der der Kunde einen Vertrag über andere in der Vereinbarung definierte Google Workspace-Dienste schließt.

        Notrufzentrale“ bezeichnet die Notrufzentrale/Rettungsleitstelle am registrierten Standort des Endnutzers.

        Regionsspezifische Nutzungsbedingungen“ bezeichnet die Nutzungsbedingungen unter https://workspace.google.com/terms/service-terms/voice/regional_terms.html.

        Telefonieanbieter“ hat die in Ziffer 8.2(b) „Telefonieanbieter“ dieser dienstspezifischen Nutzungsbedingungen beschriebene Bedeutung.

        Liste der Telefonieanbieter“ bezeichnet die aktuelle Liste der Telefonieanbieter (i) für Google Voice unter https://workspace.google.com/terms/service-terms/voice/providers.html und (ii) für Google Meet-Telefonie unter https://workspace.google.com/terms/service-terms/meet-telephony/providers.html

* Die Bezeichnungen „Google Voice-Dienstanbieter“ oder „GVDA“ in Offlinedokumenten sind durch die Bezeichnungen „Google-Telefoniedienstanbieter“ oder „GTDA“ zu ersetzen, die gemäß diesen dienstspezifischen Nutzungsbedingungen und der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste zu verwenden sind.

  1. 9. Google Drive. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Google Drive:

    1. 9.1 Nutzung von Google Drive zur Verbreitung von Inhalten. Google Drive darf nicht als Netzwerk zur Verbreitung von Inhalten verwendet werden. Wenn die Nutzung von Google Drive nach Ermessen von Google gegen die Richtlinien zur Fairen Nutzung verstößt oder der Dienst zur gesetzeswidrigen Verbreitung oder Massenverbreitung von Inhalten, einschließlich Videos, verwendet wird, kann Google die Nutzung von Google Drive und den Zugriff darauf beschränken. Videos in Google Drive, die außerhalb der Domain des Kunden öffentlich freigegeben werden, müssen den YouTube-Community-Richtlinien entsprechen (abrufbar unter https://www.youtube.com/howyoutubeworks/policies/community-guidelines/ oder der jeweils aktuellen URL).

Frühere Versionen

6. Oktober 2020