Vereinbarung zu Google Workspace über Reseller
Zum besseren Verständnis stellen wir Ihnen eine Kopie der nachstehenden Bestimmungen in anderer Sprache als Englisch bereit. Beachten Sie jedoch, dass diese nicht englische Version weder für Sie noch für Google rechtsverbindlich ist. Sie finden die für Sie und Google rechtsverbindliche englische Version dieser Bestimmungen unter
Informationen zu Diensten, die mit der neuen Konten-Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden, finden Sie unter
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Diese Vereinbarung zu Google Workspace über Reseller (die "Vereinbarung") wird getroffen zwischen Google, Inc., eine Delaware Corporation, mit Hauptsitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, California 94043 ("Google") und der den in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen zustimmenden juristischen Person ("Kunde"). Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde auf die unten stehende Schaltfläche "Ich stimme zu" klickt (das "Datum des Inkrafttretens"). Wenn Sie im Namen des Kunden zustimmen, versichern und gewährleisten Sie, dass (i) Sie über die vollständigen rechtlichen Vollmachten verfügen, Ihren Arbeitgeber oder die betreffende juristische Person an diese Nutzungsbedingungen zu binden, (ii) Sie diese Vereinbarung gelesen haben und verstehen und (iii) Sie dieser Vereinbarung im Namen der Vertragspartei, die Sie vertreten, zustimmen. Wenn Sie nicht über die rechtlichen Vollmachten verfügen, im Namen des Kunden verbindliche Verträge einzugehen, klicken Sie unten nicht auf die Schaltfläche "Ich stimme zu". Diese Vereinbarung regelt den Zugriff des Kunden auf den Dienst und die Nutzung des Dienstes durch den Kunden.
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1. Dienste.
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1.1. Einrichtungen und Datenübertragung. Alle Einrichtungen, die zum Speichern und Verarbeiten von Nutzerdaten verwendet werden, halten angemessene Sicherheitsstandards ein, die nicht weniger Schutz bieten als die Sicherheitsstandards in Einrichtungen, in denen Google seine eigenen Informationen ähnlichen Typs speichert und verarbeitet. Google hat Systeme und Verfahren implementiert, die mindestens dem Branchenstandard entsprechen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kundendaten zu gewährleisten, Schutz gegen vorhersehbare Bedrohungen bzw. Gefahren für die Sicherheit oder Integrität der Kundendaten sowie Schutz gegen unberechtigten Zugriff auf bzw. unberechtigte Verwendung von Kundendaten zu bieten. Im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes kann Google Kundendaten in den USA und in jedem anderen Land speichern und verarbeiten, in dem Google oder seine Agenten Einrichtungen unterhalten. Durch die Verwendung der Dienste stimmt der Kunde dieser Übertragung, Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten zu.
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1.2. Änderungen.
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a. An den Diensten. Google kann von Zeit zu Zeit wirtschaftlich vernünftige Änderungen an den Diensten vornehmen. Wenn Google eine wesentliche Änderung der Dienste vornimmt, informiert Google den Kunden über diese Änderung, vorausgesetzt, der Kunde hat bei Google Informationen zu derartigen Änderungen abonniert.
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b. An den URL-Bestimmungen. Google kann von Zeit zu Zeit wirtschaftlich vernünftige Änderungen an den URL-Bestimmungen vornehmen. Wenn Google wesentliche Änderungen an den URL-Bestimmungen vornimmt, informiert Google den Kunden entweder durch eine E-Mail an die Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse oder durch Benachrichtigung über die Admin-Konsole bzw. benachrichtigt den Reseller. Wenn die Änderung erhebliche negative Auswirkungen auf den Kunden hat und der Kunde der Änderung nicht zustimmt, muss er Google innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung über die Hilfe davon in Kenntnis setzen. Wenn der Kunde Google wie erforderlich in Kenntnis setzt oder der Reseller Google im Namen des Kunden in Kenntnis setzt, unterliegt der Kunde weiterhin den Bestimmungen, die unmittelbar vor der Änderung gültig waren, und zwar bis zum Ende der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Laufzeit. Wenn die betroffenen Dienste erneuert werden, erfolgt die Erneuerung unter den dann aktuellen URL-Bestimmungen von Google.
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1.3. Eigentümerschaft an Kunden-Domain-Namen. Vor der Bereitstellung der Dienste kann Google sich vergewissern, dass die Kunden-Domain-Namen im Eigentum bzw. unter der Kontrolle des Kunden stehen. Wenn die Kunden-Domain-Namen nicht im Eigentum bzw. unter der Kontrolle des Kunden stehen, ist Google nicht verpflichtet, dem Kunden die Dienste bereitzustellen.
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2. Verpflichtungen des Kunden.
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2.1 Konformität. Der Kunde nutzt die Dienste in Übereinstimmung mit der Richtlinie zur ordnungsgemäßen Nutzung. Google kann von Zeit zu Zeit neue Anwendungen oder Funktionen über den Dienst verfügbar machen, deren Nutzung von der Zustimmung des Kunden zu weiteren Bestimmungen abhängig sein kann. Darüber hinaus stellt Google dem Kunden und dessen Endnutzern zusätzlich zu den Diensten weitere, nicht zu Google Workspace gehörende Produkte zur Verfügung. Diese Bereitstellung erfolgt in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen der nicht zu Google Workspace gehörenden Produkte und den anwendbaren produktspezifischen Nutzungsbedingungen von Google. Falls der Kunde eines oder alle der nicht zu Google Workspace gehörenden Produkte nicht aktivieren möchte, kann der Kunde diese Produkte jederzeit über die Admin-Konsole aktivieren bzw. deaktivieren. Der Kunde stimmt zu, dass die Verwendung des Domain-Dienstes von der Einhaltung der Bedingungen des Domain-Dienstes abhängig ist.
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2.2 Verwaltung der Dienste durch den Kunden. Der Kunde kann über die Admin-Konsole einen oder mehrere Administratoren angeben, die berechtigt sind, auf Admin-Konten zuzugreifen und die Endnutzerkonten zu verwalten. Der Kunde und der Reseller sind verantwortlich für: (a) die Wahrung der Vertraulichkeit des Passworts und der Admin-Konten, (b) die Bestimmung von Personen, die zum Zugriff auf die Admin-Konten berechtigt sind, und (c) die Gewährleistung, dass sämtliche Aktivitäten in Verbindung mit den Admin-Konten die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung einhalten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Verantwortung von Google sich nicht auf die interne Verwaltung der Dienste für den Kunden erstreckt und dass Google ausschließlich als Datenverarbeiter fungiert.
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2.3 Zustimmung der Endnutzer. Die Administratoren des Kunden haben die Möglichkeit, auf die den Endnutzern in den Endnutzerkonten zur Verfügung stehenden Daten zuzugreifen, diese zu überwachen, zu verwenden oder offenzulegen. Der Kunde ist zuständig für die Einholung und Aufrechterhaltung der Zustimmung aller Endnutzer (i) zum Zugriff, zur Überwachung, Verwendung bzw. Offenlegung dieser Daten durch den Kunden und dafür, dass Google den Kunden in die Lage versetzt, diese Tätigkeiten durchzuführen, und (ii) zur Bereitstellung der Dienste durch Google.
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2.4 Unbefugte Nutzung. Der Kunde unternimmt sämtliche wirtschaftlich angemessenen Bemühungen, um die unbefugte Nutzung der Dienste zu verhindern und gegebenenfalls zu beenden. Der Kunde oder Reseller unterrichtet Google unverzüglich über eine etwaige unbefugte Nutzung der Dienste oder einen unbefugten Zugriff auf die Dienste, von der/dem er Kenntnis erlangt.
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2.5 Nutzungsbeschränkungen. Sofern keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Google vorliegt, ist es dem Kunden untersagt: (a) die Dienste an Dritte zu verkaufen, weiterzuverkaufen oder zu vermieten oder eine funktionelle Entsprechung dieser Handlungen (sofern nicht ausdrücklich in der vorliegenden Vereinbarung genehmigt), (b) die Dienste oder ihre Bestandteile zurückzuentwickeln, (c) durch die Nutzung oder den Zugriff auf die Dienste einen Ersatz oder ähnliche Dienste zu schaffen, (d) die Dienste für Aktivitäten mit hohem Risiko zu nutzen oder (e) die Dienste zum Speichern oder Übertragen von Kundendaten zu nutzen, die gemäß dem Exportkontrollrecht zu Exportzwecken kontrolliert werden. Dem Kunden obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Einhaltung des HIPAA. Der Kunde muss sich zudem in wirtschaftlich angemessener Weise bemühen zu verhindern, dass Dritte die Dienste zu den unter den Teilabschnitten (a)-(e) beschriebenen Zwecken nutzen.
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2.6 Anfragen Dritter. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Beantwortung der Anfragen Dritter. Soweit gesetztlich und gemäß den Bedingungen der Anfrage Dritter zulässig wird Google: (a) den Kunden unverzüglich vom Erhalt einer Anfrage Dritter in Kenntnis setzen, (b) angemessenen Forderungen des Kunden im Hinblick auf die Bemühungen von Google um die Ablehnung von Anfragen Dritter nachkommen und (c) dem Kunden die zur Beantwortung der Anfrage Dritter erforderlichen Informationen oder Tools zur Verfügung stellen. Der Kunde sollte zunächst alles daran setzen, die zur Beantwortung von Anfragen Dritter erforderlichen Informationen selbst einzuholen, und sich nur an Google wenden, falls es ihm im Rahmen angemessener Bemühungen nicht gelingt, die betreffenden Informationen einzuholen.
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3. Anfordern von Endnutzer-Konten; Dienstlaufzeit. Die Anforderung von Endnutzerkonten sowie die ursprüngliche Laufzeit und die Erneuerungslaufzeiten für die Dienste werden zwischen Kunde und Reseller vereinbart.
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4. Bezahlung. Der Kunde bezahlt den Reseller für die Dienste. Als Folge davon sind alle Zahlungsbedingungen zwischen Kunde und Reseller zu vereinbaren.
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5. Technische Supportdienste.
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5.1 Durch den Kunden. Der Kunde ist für die Beantwortung von Fragen und Beschwerden von Endnutzern oder Dritten zur Verwendung der Dienste durch den Kunden oder seine Endnutzer verantwortlich und trägt hierfür die Kosten. Der Kunde bzw. Reseller unternimmt alle wirtschaftlich vernünftigen Bemühungen, um Supportprobleme zu lösen, bevor er diese an Google eskaliert.
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5.2 Durch Google. Wenn der Kunde bzw. Reseller ein Supportproblem gemäß den obigen Ausführungen nicht lösen kann, ist der Kunde bzw. Reseller (je nach zutreffendem Fall auf Grundlage der Vereinbarung zwischen Google und dem Reseller) berechtigt, das Problem gemäß den TSS-Richtlinien an Google zu eskalieren. Google stellt dem Kunden bzw. Reseller gemäß den TSS-Richtlinien technische Supportdienste (je nach zutreffendem Fall) zur Verfügung.
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6. Sperrung.
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6.1 Von Endnutzerkonten durch Google. Wenn Google Kenntnis von einem Verstoß eines Endnutzers gegen die Vereinbarung erlangt, kann Google den Kunden eigens zur Aussetzung des betreffenden Endnutzerkontos auffordern. Wenn der Kunde der Aufforderung seitens Google zur Aussetzung eines Endnutzerkontos nicht nachkommt, kann Google diese Aussetzung selbst vornehmen. Die Dauer der Sperre durch Google endet, wenn der betreffende Endnutzer den Verstoß, der zu der Sperre führte, ausgeräumt hat.
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6.2 Dringende Sicherheitsprobleme. Ungeachtet des Vorstehenden ist Google bei dringenden Sicherheitsproblemen berechtigt, die vertragswidrige Verwendung automatisch zu sperren. Die Aussetzung erfolgt im kleinstmöglichen Umfang und ist von der geringstmöglichen Dauer, die zur Vermeidung bzw. Beendigung des dringenden Sicherheitsproblems erforderlich ist. Wenn Google ein Endnutzerkonto aus irgendeinem Grund sperrt, ohne den Kunden zuvor davon zu benachrichtigen, gibt Google dem Kunden auf dessen Aufforderung hin den Grund für die Aussetzung an, sobald dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist.
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7. Vertrauliche Informationen.
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7.1 Verpflichtungen. Jede Partei verpflichtet sich, (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit derselben Sorgfalt zu schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, und (b) die vertraulichen Informationen nicht offenzulegen, außer an verbundene Unternehmen, Angestellte und Vertreter, die davon Kenntnis haben müssen und sich schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Jede Partei (sowie alle etwaigen verbundenen Unternehmen, Angestellten und Vertreter, gegenüber denen sie die vertraulichen Informationen offengelegt hat) darf die vertraulichen Informationen nur zur Ausübung ihrer Rechte und Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags verwenden, wobei diese Informationen mit angemessener Sorgfalt geschützt werden müssen. Jede Partei ist für etwaige Handlungen ihrer verbundenen Unternehmen, Angestellten und Vertreter verantwortlich, die gegen diesen Abschnitt verstoßen.
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7.2 Ausnahmen. Vertrauliche Informationen schließen keine Informationen ein, die (a) dem Empfänger der vertraulichen Informationen bereits bekannt waren; (b) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich zugänglich werden; (c) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, oder (d) dem Empfänger rechtmäßig durch Dritte mitgeteilt wurden.
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7.3 Erforderliche Offenlegung. Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen, wenn dies durch gesetzliche Vorschriften erforderlich ist, jedoch nur nachdem sie, sofern rechtlich zulässig, (a) wirtschaftlich vernünftige Bemühungen zur Benachrichtigung der anderen Partei unternommen hat, und (b) der anderen Partei die Möglichkeit gegeben hat, die Offenlegung anzufechten.
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8. Gewerbliche Schutzrechte; Marken.
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8.1 Gewerbliche Schutzrechte. Sofern in der vorliegenden Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, gewährt diese Vereinbarung keiner der Parteien irgendwelche impliziten oder anderweitigen Rechte an den Inhalten oder dem geistigen Eigentum der jeweils anderen Partei. Wie zwischen den Parteien vereinbart, ist der Kunde Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an den Kundendaten und Google ist Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an den Diensten.
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8.2 Anzeige von Marken. Google ist zur Anzeige derjenigen Marken des Kunden berechtigt, deren Anzeige der Kunde autorisiert hat – eine derartige Autorisierung erfolgt durch den Kunden durch Hochladen seiner Marken an die Dienste –, und zwar innerhalb der angegebenen Bereiche der Dienstseiten. Der Kunde kann die Art und Weise dieser Verwendung mithilfe der Admin-Konsole festlegen. Außerdem darf Google Google-Marken auf den Dienstseiten anzeigen, um darauf hinzuweisen, dass die Dienste von Google bereitgestellt werden. Keine Partei darf die Marken der jeweils anderen Partei außer in der in dieser Vereinbarung gestatteten Weise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei anzeigen oder verwenden.
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8.3 Einschränkung zu den Marken. Jede Verwendung der Marken einer Partei kommt der Partei zugute, die die gewerblichen Schutzrechte an den betreffenden Markenkennzeichen innehat. Eine Partei kann das Recht der anderen Partei zur Verwendung ihrer Markenkennzeichen laut dieser Vereinbarung durch schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei mit einem angemessenen Zeitraum für die Einstellung der Verwendung widerrufen.
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9. Werbung. Der Kunde stimmt zu, dass Google den Namen und die Marke des Kunden in eine Liste mit Google-Kunden im Internet oder zu Werbezwecken aufnehmen darf. Der Kunde stimmt auch zu, dass Google mündlich auf den Kunden als Kunde der Produkte oder Dienste von Google verweisen darf, die dieser Vereinbarung unterliegen. Dieser Abschnitt unterliegt Abschnitt 8.3.
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10. Erklärungen, Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse.
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10.1 Zusicherungen und Gewährleistungen. Jede Partei sichert zu, dass sie uneingeschränkt bevollmächtigt und befugt ist, die vorliegende Vereinbarung abzuschließen. Jede Partei gewährleistet, dass sie sämtliche in Verbindung mit der Bereitstellung und Nutzung der Dienste anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten wird (einschließlich der geltenden Gesetze für die Benachrichtigung über Sicherheitsverletzungen). Google gewährleistet die Bereitstellung der Dienste gemäß der geltenden SLA.
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10.2 Haftungsausschlüsse. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND SOFERN IN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, ÜBERNIMMT KEINE PARTEI IRGENDEINE SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH NOCH ANDERWEITIG, INSBESONDERE GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. GOOGLE MACHT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER DURCH ODER ÜBER DIE DIENSTE ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INHALTE ODER INFORMATIONEN. DER KUNDE BESTÄTIGT, DASS ES SICH BEI DEN DIENSTEN NICHT UM EINEN TELEFONDIENST HANDELT UND DASS DIE DIENSTE KEINE MÖGLICHKEIT BIETEN, ANRUFE ÜBER ÖFFENTLICHE TELEFONNETZE ZU EMPFANGEN ODER ZU TÄTIGEN, AUCH NICHT ÜBER NOTRUFNUMMERN.
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11. Laufzeit und Beendigung.
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11.1 Laufzeit. Die Laufzeit der Dienste wird zwischen Reseller und Kunde vereinbart. Die vorliegende Vereinbarung bleibt während der gesamten Laufzeit in Kraft.
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11.2 Kündigung aufgrund von Vertragsverletzung. Jede Partei ist berechtigt, die Wahrnehmung ihrer vertraglichen Pflichten einzustellen oder die vorliegende Vereinbarung zu kündigen, falls: (i) die andere Partei wesentliche Bestimmungen der Vereinbarung verletzt und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer diesbezüglichen schriftlichen Mitteilung behebt, (ii) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit aufgibt oder ein Insolvenzverfahren gegen sie eröffnet wird, das nicht innerhalb von 90 Tagen eingestellt wird, oder (iii) die andere Partei mehr als zwei Mal wesentliche Bestimmungen der Vereinbarung verletzt, ungeachtet der Frage, ob die Verletzungen behoben wurden.
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11.3 Auswirkungen der Kündigung. Falls die vorliegende Vereinbarung gekündigt wird, gilt Folgendes: (i) Die Rechte, die einer Partei von der anderen gewährt wurden, erlöschen mit sofortiger Wirkung (sofern in diesem Abschnitt nicht anders ausgeführt). (ii) Google gewährt dem Kunden oder Reseller für einen in wirtschaftlicher Weise angemessenen Zeitraum Zugriff auf und die Möglichkeit zum Export der Daten zu den jeweils gültigen Tarifen für die betreffenden Dienste. (iii) Nach einem angemessenen Zeitraum wird Google die Kundendaten löschen und überschreiben, indem Hinweise auf die Kundendaten von Googles aktiven Servern und Replikationsservern gelöscht werden, und (iv) auf Anfrage jeder Partei wird Google unverzüglich angemessene Maßnahmen zur Rückgabe oder Vernichtung sämtlicher sonstigen vertraulichen Informationen der anderen Partei ergreifen.
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12. Haftungsfreistellung.
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12.1 durch den Kunden. Der Kunde wird Google von jeglichen Kosten, Haftungs- und Schadenersatzansprüchen freistellen und schadlos halten (einschließlich Vergleichskosten und Rechtsanwaltskosten in angemessenem Rahmen), die aus Ansprüchen Dritter bezüglich folgender Sachverhalte entstehen: (i) Daten und Domain-Namen von Kunden, (ii) Verletzung oder Zweckentfremdung der Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Markenzeichen Dritter durch Markenkennzeichnungen oder (iii) eine Nutzung der Dienste durch den Kunden, die gegen die Richtlinie für ordnungsgemäße Nutzung verstößt.
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12.2 durch Google. Google verpflichtet sich, den Kunden von allen Haftungen, Schäden und Kosten, einschließlich Vergleichskosten und Rechtsanwaltskosten in angemessenem Rahmen, freizustellen und gegen solche zu verteidigen, die aus einer Forderung seitens eines Dritten entstehen, in der geltend gemacht wird, dass durch die zur Bereitstellung der Dienste verwendete Technologie von Google oder eine der Marken von Google eine Verletzung bzw. widerrechtliche Aneignung eines Patents, Urheberrechts, Geschäftsgeheimnisses oder Warenzeichens des betreffenden Dritten erfolgt. Ungeachtet des Vorstehenden gelten für Google keine Verpflichtungen oder Haftungsansprüche aus diesem Abschnitt, die entstehen aus: (i) der Verwendung von Diensten oder Marken von Google in abgewandelter Form oder in Kombination mit nicht von Google bereitgestelltem Material und (ii) allen Inhalten, Informationen und Daten, die vom Kunden, den Endnutzern oder Dritten bereitgestellt wurden.
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12.3 Mögliche Verletzung.
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a. Reparatur, Austausch oder Änderung. Wenn Google angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass die Dienste die gewerblichen Schutzrechte eines Dritten verletzen, kann Google folgende Schritte unternehmen: (a) auf Kosten von Google das Recht zur weiteren Verwendung der Dienste durch den Kunden einholen; (b) einen funktional gleichwertigen Ersatz bereitstellen, der keine Rechte Dritter verletzt; oder (c) die Dienste so ändern, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzen.
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b. Sperrung oder Kündigung. Wenn Google nicht der Ansicht ist, dass die vorstehenden Optionen wirtschaftlich vernünftig sind, ist Google berechtigt, die Verwendung der betroffenen Dienste durch den Kunden zu sperren bzw. zu beenden. Wenn Google die betroffenen Dienste beendet, benachrichtigt Google den Kunden und/oder Reseller darüber.
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12.4 Allgemeines. Die Partei, die Anspruch auf Schadensersatz erhebt, muss die andere Partei unverzüglich von dem Anspruch in Kenntnis setzen und bei der Verteidigung des Anspruchs mit der anderen Partei zusammenarbeiten. Die entschädigende Partei verfügt über vollkommene Kontrolle und Entscheidungsgewalt über die Verteidigung, mit folgenden Ausnahmen: (a) Jeder Vergleich, der die Anerkennung einer Haftung oder die Zahlung von Geldern durch die Partei voraussetzt, die Anspruch auf Schadensersatz erhebt, erfordert eine vorherige schriftliche Zustimmung der betreffenden Partei (die nicht in unangemessener Weise zurückgehalten oder verzögert werden darf), und (b) die andere Partei ist berechtigt, sich auf eigene Kosten mit einem eigenen Rechtsbeistand an der Verteidigung zu beteiligen. DIE VORSTEHENDEN SCHADENSERSATZANSPRÜCHE STELLEN GEMÄSS DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG BEI VERLETZUNGEN DER GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTE DRITTER DURCH DIE ANDERE PARTEI DAS EINZIGE RECHTSMITTEL DAR.
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13. Haftungsbeschränkung
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13.1 Einschränkungen bezüglich indirekter Haftung. KEINE PARTEI IST GEMÄSS DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG FÜR UMSATZEINBUSSEN ODER INDIREKTE, BESONDERE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHADENERSATZ HAFTBAR, SELBST WENN DER PARTEI BEKANNT WAR ODER HÄTTE BEKANNT SEIN SOLLEN, DASS DERARTIGE SCHÄDEN MÖGLICH WAREN, UND SELBST WENN DIREKTE SCHÄDEN NICHT ZU RECHTSMITTELN BERECHTIGEN.
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13.2 Beschränkung des Haftungsbetrags. KEINE DER PARTEIEN DARF GEMÄSS DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG FÜR EINEN HÖHEREN BETRAG HAFTBAR GEMACHT WERDEN ALS DENJENIGEN, DEN DER KUNDE IN DEN ZWÖLF MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN HAFTUNGSANSPRUCH BEGRÜNDETE, FÜR DIE DIENSTE AN DEN RESELLER GEZAHLT HAT.
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13.3 Ausnahmen von den genannten Beschränkungen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten soweit jeweils gesetzlich zulässig. Sie gelten jedoch nicht im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen, einer Verletzung der gewerblichen Schutzrechte einer Partei durch die andere Partei oder für Verpflichtungen zur Haftungsfreistellung.
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14. Verschiedenes.
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14.1 Mitteilungen. Soweit hier nicht anders angegeben, (a) müssen sämtliche Mitteilungen in schriftlicher Form zu Händen der Rechtsabteilung und des Hauptansprechpartners der anderen Partei erfolgen und (b) gelten Mitteilungen als erfolgt: (i) wenn im Falle einer Sendung durch einen persönlichen Kurier oder Nachtkurier eine schriftliche Empfangsbestätigung vorliegt oder im Falle einer Sendung per E-Mail ohne Empfangsbestätigung beim Empfang oder (ii) wenn sie im Fall einer Sendung per Fax oder E-Mail durch eine automatische Empfangsbestätigung oder ein elektronisches Protokoll bestätigt wird.
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14.2 Abtretung. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung oder ihre Bestandteile ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen. Ausgenommen hiervon sind Konzerngesellschaften, allerdings nur wenn: (a) die Konzerngesellschaft, an die die Abtretung oder Übertragung erfolgt, schriftlich erklärt, die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung einzuhalten, und (b) die Partei, die die Vereinbarung abtritt oder überträgt, für vor der Abtretung oder Übertragung entstandene Verpflichtungen haftbar bleibt. Jeder andere Versuch einer Abtretung oder Übertragung ist null und nichtig.
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14.3 Kontrollwechsel. Im Falle eines Kontrollwechsels (beispielsweise durch den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien, eine Fusion oder sonstige Unternehmenstransaktionen): (a) macht die von dem Kontrollwechsel betroffene Partei der anderen Partei innerhalb von dreißig Tagen nach dem Kontrollwechsel schriftlich davon Mitteilung und (b) die andere Partei ist berechtigt, die vorliegende Vereinbarung zwischen dem Kontrollwechsel und dreißig Tagen nach Erhalt der in Teilabschnitt (a) vorgesehenen schriftlichen Mitteilung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
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14.4 Höhere Gewalt. Keine der Parteien kann für die mangelhafte Erfüllung von Bedingungen infolge von Umständen haftbar gemacht werden, die sich der Kontrolle der betreffenden Partei entziehen (z. B. Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder terroristische Anschläge, Unruhen, Arbeitsbedingungen, Maßnahmen der Regierung oder Ausfällen des Internets).
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14.5 Kein Verzicht. Die Unterlassung der Durchsetzung einer Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung stellt keinen Verzicht dar.
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14.6 Salvatorische Klausel. Falls sich eine der Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung als nicht durchsetzbar erweist, bleiben die übrigen Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung dennoch unverändert in Kraft.
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14.7 Keine Geschäftsbesorgung. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und die vorliegende Vereinbarung begründet keine Geschäftsbesorgung, Partnerschaft und kein Joint Venture.
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14.8 Keine Vorteile für Drittanbieter. Aus diesem Vertrag ergeben sich keine Vorteile für Drittanbieter.
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14.9 Billigkeitsrechtliche Ansprüche. Die vorliegende Vereinbarung beinhaltet keinerlei Bestimmungen, die die Möglichkeit der Parteien einschränken, billigkeitsrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
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14.10 Anwendbares Recht. Die vorliegende Vereinbarung unterliegt dem Gesetz des Staates Kalifornien, unter Ausschluß der von diesem Staat gewählten gesetzlichen Vorschriften. DIE PARTEIEN ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS JEGLICHE STREITFÄLLE, DIE IN VERBINDUNG MIT DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG ENTSTEHEN, DER PERSÖNLICHEN RECHTSPRECHUNG DER GERICHTE IN SANTA CLARA COUNTY, KALIFORNIEN UNTERLIEGEN:
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14.11 Ergänzungen. Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen und ausdrücklich angeben, dass sie eine Ergänzung zur vorliegenden Vereinbarung darstellen.
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14.12 Fortbestand. Die folgenden Abschnitte bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung der vorliegenden Vereinbarung in Kraft: 7, 8.1, 12.3, 13, 14, 15 und 16.
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14.13 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung und alle Dokumente, auf die darin verwiesen wird, stellen hinsichtlich des hier festgelegten Gegenstands die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und heben alle vorherigen oder gleichzeitig vorhandenen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand auf. Die Bestimmungen, die sich unter einer URL befinden und auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird, werden hiermit durch diesen Verweis in die Vereinbarung aufgenommen.
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14.14 Auslegung entgegenstehender Bedingungen. Falls ein Konflikt zwischen den Dokumenten auftritt, aus denen sich die vorliegende Vereinbarung zusammensetzt, gelten in Bezug auf die Dokumente folgende Prioritäten: erst die vorliegende Vereinbarung, dann die Bedingungen, die unter einer beliebigen URL festgehalten sind.
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14.15 Duplikate. Die Parteien können diese Vereinbarung mithilfe von Duplikaten eingehen, einschließlich Faxdokumenten, PDFs oder anderen elektronischen Kopien, die zusammengenommen eine einzige Urkunde begründen.
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15. Google Workspace-Kerndienste. Wenn der Kunde Google Workspace-Kerndienste erwirbt, gelten die folgenden Bezeichnungen nur für diese Dienste:
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15.1 Anzeigen. Die Standardeinstellung für die Dienste erlaubt es Google nicht, Anzeigen zu platzieren. Der Kunde oder Reseller kann diese Einstellung in der Admin-Konsole ändern. Mit dieser Änderung erteilt der Kunde Google die Genehmigung, Anzeigen zu platzieren. Falls der Kunde oder Reseller die Platzierung von Anzeigen aktiviert, kann die Standardeinstellung jederzeit wiederhergestellt werden, und Google wird daraufhin keine Anzeigen mehr platzieren.
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15.2 Alias. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Überwachung, Beantwortung und sonstige Verarbeitung von an die Alias "abuse" und "postmaster" der Domain-Namen des Kunden gesendeten E-Mail-Nachrichten. Google ist jedoch berechtigt, E-Mails, die an diese Alias für Domain-Namen des Kunden gesendet werden, zu überwachen, um Fälle von Missbrauch erkennen zu können.
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15.3 Google Vault. Falls der Kunde Google Vault erwirbt, gelten die folgenden Zusatzbedingungen:
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a. Aufbewahrung. Google ist nicht verpflichtet, archivierte Kundendaten über die vom Kunden angegebene Aufbewahrungsfrist hinaus aufzubewahren (außer für Litigation Hold, d. h. Datensicherung für juristische Zwecke). Falls der Kunde Google Vault nicht verlängert, besteht für Google keinerlei Verpflichtung, archivierte Kundendaten aufzubewahren
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16. Definitionen.
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"Richtlinie zur ordnungsgemäßen Nutzung" bezeichnet die Richtlinie zur ordnungsgemäßen Nutzung unter
https://www.google.com/a/help/admins/use_policy.html oder unter sonstigen von Google bereitgestellten URLs. -
"Administratorkonto" bezeichnet das Administratorkonto/die Administratorkonten, das bzw. die Google dem Kunden bzw. der Kunde dem Reseller zum Zwecke der Verwaltung der Dienste zur Verfügung stellt. Für die Verwendung des Administratorkontos/der Administratorkonten ist ein Passwort erforderlich, das Google dem Kunden bzw. Reseller zur Verfügung stellt.
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"Admin-Konsole" bezeichnet das Online-Tool, das Google dem Kunden zur Verwendung bei der Berichterstellung und bestimmten anderen Verwaltungsfunktionen zur Verfügung stellt.
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"Administrator" bezeichnet einen vom Kunden bestimmten technischen Mitarbeiter, der die Dienste im Namen des Kunden für Endnutzer bereitstellt.
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"Anzeigen" bezeichnet Online-Anzeigen, die den Endnutzern durch Google angezeigt werden.
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"AdWords-Richtlinien" bezeichnen die redaktionellen Richtlinien für Google AdWords unter
https://adwords.google.com/select/guidelines.html bzw. einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL. -
"Verbundenes Unternehmen" bezeichnet ein Unternehmen, das direkte oder indirekte Kontrolle ausübt, kontrolliert wird oder gemeinsam mit einer Partei kontrolliert wird.
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"Markenkennzeichen" bezeichnen die Handelsnamen, Marken, Dienstmarken, Logos, Domain-Namen und weitere eindeutige Markenkennzeichen der jeweiligen Partei, die von der betreffenden Partei von Zeit zu Zeit geschützt werden.
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"Vertrauliche Informationen" bezeichnen Informationen, die von einer Partei laut dieser Vereinbarung der anderen Partei offengelegt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den betreffenden Umständen normalerweise als vertraulich gelten. Kundendaten sind vertrauliche Informationen des Kunden.
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"Kundendaten" bezeichnen Daten, einschließlich E-Mails, die vom Kunden oder vom Reseller im Namen des Kunden über die Dienste bereitgestellt, generiert, übertragen oder angezeigt werden.
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"Kunden-Domain-Namen" bezeichnen die Domain-Namen, die im Eigentum bzw. unter der Kontrolle des Kunden stehen und in Verbindung mit den Diensten verwendet werden.
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"Domain-Dienst" bezeichnet einen dem Kunden von Google bereitgestellten Dienst, der ausschließlich dem Kundenkomfort dient, bei dem der Kunde über eine von Google bereitgestellte Oberfläche Domain-Namen über Registrierungspartner (wie in den Domain-Dienst-Bedingungen definiert) registrieren bzw. Domain-Namen an diese übertragen kann.
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"Domain-Nutzungsbedingungen" bezeichnet die Bedingungen unter
https://www.google.com/apps/terms/domain_service_terms.html oder unter sonstigen von Google bereitgestellten URLs. -
"Dringendes Sicherheitsproblem" bezeichnet entweder (a) die Verwendung der Dienste durch einen Endnutzer unter Verletzung der Richtlinie zur fairen Nutzung, die zu Unterbrechungen (i) der Dienste; (ii) der Nutzung der Dienste durch andere Endnutzer, oder (iii) des Netzwerks bzw. der Server von Google führen kann, die zur Bereitstellung der Dienste verwendet werden; oder (b) den nicht autorisierten Zugriff Dritter auf die Dienste.
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"Endnutzer" bezeichnet die Einzelpersonen, denen der Kunde die Verwendung der Dienste gestattet.
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"Endnutzerkonto" bezeichnet ein von Google gehostetes Konto, das vom Kunden über die Dienste für einen Endnutzer eingerichtet wurde.
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"Exportkontrollgesetze" bezeichnen alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen zu Ausfuhr- und Wiederausfuhrbeschränkungen, einschließlich der Ausfuhrverordnung des amerikanischen Exportkontrollrechts (Export Administration Regulations, "EAR"), die vom US-Handelsministerium erlassen werden, Handels- und Wirtschaftssanktionen, die von der Exportkontrollbehörde des US-Finanzministeriums erlassen werden, sowie Regelungen des internationalen Waffenhandels (International Traffic in Arms Regulations, "ITAR"), die vom US-Außenministerium erlassen werden.
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"Google Workspace-Basisdienste" bezeichnet die betreffenden Dienste (z. B. Google Workspace Premier Edition oder Google Workspace und Google Vault), die der Kunde vom Reseller erworben hat und unter
https://www.google.com/apps/terms/user_features.html oder unter sonstigen von Google bereitgestellten URLs ausführlicher beschrieben sind. -
"Hilfe" bezeichnet die Google-Hilfe, auf die über
https://www.google.com/support/ bzw. eine sonstige dafür von Google angegebene URL zugegriffen werden kann. -
"Aktivitäten mit hohem Risiko" bezeichnen Verwendungszwecke wie den Betrieb von kerntechnischen Anlagen, Flugverkehrsüberwachung oder Lebenserhaltungssystemen, bei denen der Ausfall der Dienste zu Tod, Verletzungen oder Umweltschäden führen könnte.
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"HIPAA" ist die Abkürzung für den 1996 in den Vereinigten Staaten erlassenen Health Insurance Portability and Accountability Act und späterer Ergänzungen sowie in Übereinstimmung mit dem HIPAA erlassenen Vorschriften.
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"Gewerbliche Schutzrechte" bezeichnen aktuelle und zukünftige weltweite Rechte aus Patentrechtsgesetzen, Copyright-Gesetzen, Gesetzen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Markenrechtsgesetzen, Gesetzen zum Urheberpersönlichkeitsrecht oder ähnlichen Rechten.
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"Produkte, bei denen es sich nicht um Google Workspace-Produkte handelt" bezeichnet Produkte von Google, die nicht Teil der Dienste sind, auf die Endnutzer jedoch mithilfe des Nutzernamens und des Passworts für ihr Endnutzer-Konto zugreifen können. Weitere Informationen zu derartigen Produkten finden Sie unter
https://www.google.com/support/a/bin/answer.py?answer=181865 oder unter sonstigen von Google bereitgestellten URLs. -
"Nutzungsbedingungen von Produkten, bei denen es sich nicht um Produkte von Google Workspace handelt" sind die Nutzungsbedingungen, die unter
https://www.google.com/apps/terms/additional_services.html oder unter sonstigen von Google bereitgestellten URL vorliegen. -
"Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse" bezeichnet die E-Mail-Adresse, die vom Kunden für den Empfang von E-Mail-Benachrichtigungen von Google festgelegt wurde. Der Kunde kann zu diesem Zweck wahlweise eine E-Mail-Adresse des Resellers angegeben. Der Kunde kann diese E-Mail-Adresse über die Admin-Konsole ändern.
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"Reseller" bezeichnet den Google Workspace-Reseller, den der Kunde für die Bereitstellung von Zugriff auf die und die Verwendung der Dienste bezahlt.
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"SDN-Liste" ist die Liste der Specially Designated Nationals (gesondert aufgeführte Personen) des US Treasury Department (US-amerikanisches Finanzministerium).
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"Dienstseiten" bezeichnen die Webseiten, auf denen die Dienste für die Endnutzer angezeigt werden.
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"Dienste" bezeichnet die von Google bereitgestellten und vom Kunden gemäß der vorliegenden Vereinbarung genutzten Google Workspace-Basisdienste. Die Dienste werden unter
https://www.google.com/apps/terms/user_features.html oder unter sonstigen von Google bereitgestellten URLs beschrieben. -
"SLA" bezeichnet das Service Level Agreement (Leistungsvereinbarung) unter:
https://www.google.com/apps/terms/reseller_sla.html oder unter sonstigen von Google bereitgestellten URLs. -
"Sperren" bezeichnet die sofortige Deaktivierung des Zugriffs auf die Dienste bzw. auf Komponenten der Dienste, durch die die weitere Verwendung der Dienste verhindert werden soll.
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"Laufzeit" bezeichnet die Laufzeit der Vereinbarung, die mit dem Datum des Inkrafttretens beginnt und so lange läuft, wie der Kunde Dienste von Google erhält, es sei denn, sie wird laut der Vereinbarung oder laut einer Vereinbarung des Kunden mit dem Reseller zu einem früheren Zeitpunkt beendet.
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"Anforderungen seitens eines Dritten" bezeichnet eine Anforderung von einem Dritten für Datensätze in Bezug auf die Verwendung der Dienste durch einen Endnutzer. Bei Anforderungen von einem Dritten kann es sich um einen rechtmäßigen Durchsuchungsbefehl, eine gerichtliche Verfügung, eine Vorladung, eine sonstige rechtliche Anordnung oder eine schriftliche Zustimmung des Endnutzers zur Offenlegung handeln.
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"TSS" bezeichnet die technischen Supportdienste, die Google den Administratoren laut TSS-Richtlinien während der Laufzeit bereitstellt.
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"TSS-Richtlinien" bezeichnet die Richtlinien für technische Supportdienste von Google, die zum jeweiligen Zeitpunkt für die Dienste in Kraft sind. Die TSS-Richtlinien finden Sie unter
https://www.google.com/a/help/admins/tssg.html oder unter sonstigen von Google bereitgestellten URLs. -
"URL-Bestimmungen " bezeichnen die Richtlinie zur fairen Nutzung, die Servicevereinbarung (Service Level Agreement, SLA) und die TSS-Richtlinien.
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