Zusätzliche Nutzungsbedingungen für die ESignatur-Funktion für Unterzeichner

  • Zuletzt geändert: 30. April 2024

  • Die vorliegenden zusätzlichen Nutzungsbedingungen für die ESignatur-Funktion für Unterzeichner (im Folgenden: „zusätzliche ESignatur-Nutzungsbedingungen für Unterzeichner“) beziehen sich speziell auf die Funktion für elektronische Signaturen („ESignaturen“) in Google Docs und Google Drive.

  • Wenn Sie Dokumente, die Sie über die Funktion „ESignatur“ empfangen, mit dieser Funktion elektronisch signieren möchten, müssen Sie Folgendem zustimmen: (1) den Google-Nutzungsbedingungen, die für die Dienste Google Docs und Google Drive sowie alle zugehörigen Funktionen gelten, und (2) den vorliegenden zusätzlichen ESignatur-Nutzungsbedingungen für Unterzeichner. Begriffe, die in den zusätzlichen ESignatur-Nutzungsbedingungen für Unterzeichner verwendet, aber nicht definiert werden, können in den Google-Nutzungsbedingungen definiert sein. In diesem Fall haben sie die Bedeutung, die ihnen dort zugeschrieben wird.

  • Bei Widersprüchen zwischen den vorliegenden zusätzlichen ESignatur-Nutzungsbedingungen für Unterzeichner und den Google-Nutzungsbedingungen gelten hinsichtlich der Verwendung der Funktion „ESignatur“ vorrangig diese zusätzlichen ESignatur-Nutzungsbedingungen für Unterzeichner, es sei denn, Sie sind in Frankreich ansässig.

  • Falls Sie mit Google eine andere Vereinbarung für die Funktion „ESignatur“ abgeschlossen haben (z. B. eine Vereinbarung für Google Workspace Individual), unterliegt die Verwendung der Funktion „ESignatur“ zum Senden oder Unterzeichnen von Dokumenten dieser Vereinbarung und nicht den vorliegenden zusätzlichen E-Signatur-Nutzungsbedingungen für Unterzeichner.

  • Bitte lesen Sie sich diese Dokumente sorgfältig durch. Zusammen bilden sie die „Nutzungsbedingungen“. Darin ist geregelt, was Sie bei der Verwendung der Funktion „ESignatur“ von uns erwarten können und welche Erwartungen wir an Sie stellen.

  • Signatur oder rechtsgültige Unterzeichnung von Dokumenten

  • Mit der Funktion „ESignatur“ können Sie Verträge und andere Dokumente für rechtliche Zwecke unterschreiben oder „rechtsgültig unterzeichnen“. In den vorliegenden zusätzlichen ESignatur-Nutzungsbedingungen für Unterzeichner werden die Begriffe „Signatur“ und „rechtsgültige Unterzeichnung“ synonym verwendet. In einigen Gerichtsbarkeiten sind jedoch für die rechtsgültige Unterzeichnung von Dokumenten möglicherweise weitere Formvorschriften einzuhalten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für Ihr Dokument eine Signatur ausreicht oder eine formellere Unterzeichnung erforderlich ist, oder wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen für eine rechtsgültige Unterzeichnung in Ihrer Gerichtsbarkeit haben, konsultieren Sie einen Anwalt.

  • Google ist keine Vertragspartei der mit der Funktion „ESignatur“ rechtsgültig unterzeichneten Dokumente

  • Ein mit der Funktion „ESignatur“ rechtsgültig unterzeichnetes Dokument ist nur für die Parteien bindend, die dieses unterzeichnet haben oder als unterzeichnende Parteien gelten, nicht für Google. Wenn Sie die Funktion „ESignatur“ verwenden, stimmen Sie elektronischen Transaktionen mit allen Parteien des entsprechenden Dokuments (Ihren „Vertragspartnern“) zu.

  • Sie entscheiden, mit wem Sie mithilfe der Funktion „ESignatur“ Geschäfte machen

  • Überprüfen Sie unbedingt die Identität des Absenders, bevor Sie ein Dokument über die Funktion „ESignatur“ rechtsgültig unterzeichnen.

  • Beachten Sie außerdem Folgendes:

    • • Jede Person mit (berechtigtem oder unberechtigtem) Zugriff auf ein EMail-Konto kann über dieses Konto mithilfe der Funktion „ESignatur“ Dokumente versenden und rechtsgültig unterzeichnen.

    • • Wenn Sie Inhaber eines Google-Kontos sind und Ihre EMail-Adresse aktualisieren, können Sie an Ihre alte EMail-Adresse gesendete Dokumente rechtsgültig unterzeichnen (vorausgesetzt, beide EMail-Adressen sind mit demselben Konto verknüpft).

    • • Sofern Sie im Namen eines Rechtssubjekts handeln (oder als Vertreter des Rechtssubjekts gelten), wenn Sie ein Dokument rechtsgültig unterzeichnen, kann das Dokument für das Rechtssubjekt bindend sein.

  • Wenn Sie also Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Leiter eines Rechtssubjekts sind oder anderweitig damit in Verbindung stehen und die Funktion „ESignatur“ für die rechtsgültige Unterzeichnung eines Dokuments verwenden, vergewissern Sie sich, dass Sie autorisiert sind, das Dokument im Namen des Rechtssubjekts rechtsgültig zu unterzeichnen, oder unterzeichnen Sie es deutlich erkennbar in Ihrem eigenen Namen beziehungsweise persönlich.

  • Sie bestimmen den Inhalt Ihrer Dokumente

  • Stellen Sie sicher, dass es sich bei den Dokumenten, die Sie über die Funktion „ESignatur“ rechtsgültig unterzeichnen, um die jeweils vollständige Vereinbarung in ihrer endgültigen Fassung handelt, die Sie mit Ihren Vertragspartnern eingehen möchten.

    • Vor der rechtsgültigen Unterzeichnung eines Dokuments mit der Funktion „ESignatur“ sollten die beteiligten Parteien das Dokument prüfen und sich über den Inhalt einig sein. Alle Änderungsvorschläge und Kommentare im Dokument müssen geklärt und alle zugehörigen Zeitpläne, Annexe oder anderen Anhänge hinzugefügt sein.

  • Sie bestimmen, welche Dokumente unterzeichnet werden

  • Vergewissern Sie sich, dass die ESignatur eine gültige Methode ist, Ihr Dokument elektronisch zu signieren oder rechtsgültig zu unterzeichnen (im Gegensatz zur klassischen Unterschrift). Fragen Sie am besten einen Anwalt, ob elektronische Signaturen in Ihrer Gerichtsbarkeit verwendet werden dürfen und ob Sie oder Ihre Vertragspartner noch andere Voraussetzungen erfüllen müssen, wenn Sie ein Dokument elektronisch signieren.

    • Nicht in jeder Gerichtsbarkeit kommen alle Dokumente für die ESignatur infrage. In vielen Gerichtsbarkeiten müssen Dokumente wie Treuhandunterlagen, Testamente, testamentarische Nachträge, Anwaltsvollmachten und förmliche Urkunden auf traditionelle Weise unterzeichnet werden. Fragen Sie einen Anwalt, ob eine ESignatur für den Zweck der rechtsgültigen Unterzeichnung des gewünschten Dokuments in Ihrer Gerichtsbarkeit gültig und/oder durchsetzbar ist.

  • Exemplare und Aufbewahrung von rechtsgültig unterzeichneten Dokumenten

  • Bewahren Sie Exemplare von mit der Funktion „ESignatur“ rechtsgültig unterzeichneten Dokumenten auf und vergewissern Sie sich, dass Ihre Vertragspartner ebenfalls ein Exemplar erhalten haben und es aufbewahren.

  • Wenn ein Dokument mit der Funktion „ESignatur“ rechtsgültig unterzeichnet wird, sendet Google ein Exemplar per EMail an alle beteiligten Parteien und fügt auch ihren Drive-Konten ein Exemplar hinzu. Bewahren Sie alle EMails von Google mit rechtsgültig unterzeichneten Dokumenten auf. Google kann den Erhalt der Dokumente jedoch nicht garantieren. Es kann beispielsweise sein, dass eine solche EMail von den EMail-Einstellungen bei Ihnen oder einem Vertragspartner blockiert wird oder dass ein Vertragspartner kein Drive-Konto hat.

    • Es ist wichtig, rechtsgültig unterzeichnete Verträge aufzubewahren. Es ist jedoch möglich, dass die versendeten Dokumente bei Vertragsparteien nicht eingehen, etwa aufgrund von technischen Fehlern, Speicherlimits in Google Drive oder Spamfiltern. Nachdem Sie also ein Dokument mit ESignatur rechtsgültig unterzeichnet haben, stellen Sie sicher, dass jeder Vertragspartner ein Exemplar des unterzeichneten Dokuments erhält. Wenn Sie selbst noch keines haben, fordern Sie von einem Vertragspartner eines an.

  • Da die per ESignatur rechtsgültig unterzeichneten Dokumente sehr wichtig sein können, sollten Sie außerhalb der Google-Dienste zusätzlich Sicherungskopien speichern, auf die Sie zurückgreifen können, wenn Ihr Google-Konto einmal nicht verfügbar ist oder Sie es löschen oder kündigen.

  • Transaktionen innerhalb derselben Gerichtsbarkeit

  • Sie können die Funktion „ESignatur“ nur für Transaktionen mit Vertragspartnern verwenden, für die dieselbe Gerichtsbarkeit zuständig ist wie für Sie.

  • Signaturinformationen und Zugriff auf Dokumente

  • Die mit der Funktion „ESignatur“ rechtsgültig unterzeichneten Dokumente enthalten zertifikatsbasierte Signaturen, mit denen sich die Vertragsparteien identifizieren lassen. Die Dokumente einschließlich ihrer Prüfpfade können außerdem die EMail-Adressen der Parteien, zusätzliche Informationen zu ihren Google-Konten (z. B. an die Konten gebundene pseudonymisierte Kennungen) und ihren Geräten (z. B. IPAdressen) sowie weitere Details (z. B. Datum und Uhrzeit der Signaturen) enthalten. Jede Person mit Zugriff auf das rechtsgültig unterzeichnete Dokument hat Zugang zu diesen Informationen.

  • Nutzer in Brasilien

  • Die Verwendung von Dokumenten, die mit der Funktion „ESignatur“ unterzeichnet wurden, kann in Ihrer Gerichtsbarkeit zu Problemen bei der Durchsetzbarkeit führen. Lassen Sie sich von einem Anwalt über die möglichen Risiken aufklären, bevor Sie die Funktion verwenden.

  • Haftungsausschluss

  • Alle in diesen zusätzlichen E-Signatur-Nutzungsbedingungen für Unterzeichner enthaltenen Informationen hinsichtlich der Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit elektronisch signierter Verträge oder anderer Dokumente dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Google kann und wird nicht garantieren, dass mit der Funktion „ESignatur“ unterzeichnete Verträge oder andere Dokumente in Ihrer Gerichtsbarkeit gültig oder durchsetzbar sind. Bei Fragen zur Nutzung elektronischer Signaturen und elektronischer Verträge sollten Sie einen Anwalt in Ihrer Gerichtsbarkeit konsultieren.