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Begriffe, die in diesen dienstspezifischen Nutzungsbedingungen für Google Workspace (früher als die G Suite bezeichnet) nicht definiert sind, unterliegen der Definition in der jeweils geltenden Vereinbarung zur Regelung der Nutzung der Google Workspace-Dienste. Das kann die Google Workspace-Dienstübersicht („Google Workspace Services Schedule“) zur Google Cloud-Rahmenvereinbarung („Google Cloud Master Agreement“), die Google Workspace for Education-Vereinbarung oder eine andere Vereinbarung sein. Sie wird in allen Fällen als „Vereinbarung“ bezeichnet.
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1. Speicherorte für Daten. Die folgenden Bedingungen gelten nur für die Google Workspace-Dienste und für die in der Definition des Begriffs „Spezifische Daten“ in Paragraf 1.3 (Definitionen) dieser dienstspezifischen Nutzungsbedingungen beschriebenen Kundendaten:
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1.1 Primäre Datenspeicherung. Verwendet der Kunde die Dienste im Rahmen einer Version mit eingeschränktem Geltungsbereich („In-Scope Edition“), kann er über die Admin-Konsole einen Speicherort zum dauerhaften Speichern der Spezifischen Daten auswählen. Google verpflichtet sich in diesem Fall, diese Daten gemäß anwendbarem Recht entsprechend zu speichern („Google Workspace-Richtlinie für Speicherorte“).
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1.2 Einschränkung. Google hat das Recht, Kundendaten, die nicht unter die Google Workspace-Richtlinie für Speicherorte fallen, an einem beliebigen Ort zu speichern, an dem Google oder dessen Unterauftragsverarbeiter Betriebsstätten unterhalten, vorbehaltlich Paragraf 10.2 (Restricted European Transfers [Übertragungen mit Einschränkungen nach europäischem Datenschutzrecht]) des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten (sofern zutreffend).
- 1.3 Definitionen.
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„Spezifische Daten“ bezieht sich ausschließlich auf die folgenden Primärdaten innerhalb der Kundendaten für den jeweiligen Dienst:
- (a) Gmail: Betreffzeile und Nachrichtentext der E‑Mails, Anhänge sowie Angaben zu Sendern und Empfängern der Nachrichten
- (b) Google Kalender: Titel und Beschreibung des jeweiligen Termins, Datum, Uhrzeit, Eingeladene, Häufigkeit und Veranstaltungsorte
- (c) Google Docs, Google Tabellen, Google Präsentationen: Texte, eingebettete Bilder und zugehörige, von Endnutzern erstellte Kommentare
- (d) Google Drive: Inhalte aus der Originaldatei, die in Google Drive hochgeladen wurde
- (e) Google Chat: Nachrichten und Anhänge
- (f) Google Vault: Vault-Exporte
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„Speicherort für Daten“ bedeutet entweder (a) die Vereinigten Staaten oder (b) Europa.
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„In-Scope Edition“ bezieht sich auf folgende Versionen:
- (a) G Suite Business
- (b) Google Workspace Enterprise Plus
- (c) Google Workspace for Education Standard
- (d) Google Workspace for Education Plus
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2. Google Vault. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Google Vault:
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2.1 Aufbewahrung. Google ist nicht verpflichtet, archivierte Kundendaten über die vom Kunden angegebene Aufbewahrungsdauer oder die Laufzeit der Bestellung der entsprechenden Google Vault-Lizenzen hinaus aufzubewahren, es sei denn, (a) diese Aufbewahrungsdauer oder Laufzeit der Bestellung wird verlängert oder (b) anwendbares Recht oder ein gerichtliches Verfahren verbietet Google, diese archivierten Daten zu löschen, oder (c) für die Daten gilt ein vom Kunden angeordneter Litigation Hold. Wenn der Kunde seine Google Vault-Lizenz nicht verlängert, besteht für Google keinerlei Verpflichtung, archivierte Kundendaten aufzubewahren.
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3. Google Workspace Essentials. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Google Workspace Essentials und/oder Google Workspace Essentials Starter (wie angegeben):
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3.1 Ausstellung von Rechnungen.
- (a) Bestellt der Kunde die Google Workspace Essentials-Version direkt bei Google, so gilt im Rahmen der Zahlungs- und Abrechnungsverpflichtungen zwischen Google und dem Kunden: (i) Google sendet dem Kunden eine monatliche Rechnung über die im vorherigen Monat angefallenen Gebühren, sofern unter der URL, unter der die Gebühren für eine bestimmte Artikelnummer ausgewiesen sind, nichts anderes angegeben ist, und (ii) der Kunde übernimmt und zahlt sämtliche Gebühren auf folgender Grundlage: (A) Anzahl der aktiven Nutzer pro Monat (oder für den Fall, dass der Kunde keine aktiven Nutzer im betreffenden Monat hat, auf Grundlage von mindestens einem [1] aktiven Nutzer im betreffenden Monat) und (B) sofern zutreffend sämtliche Kaufbestellungen oder Mindestverpflichtungen. Google verwendet seine eigenen Messtools, um die Nutzung der Dienste durch den Kunden zu ermitteln, soweit diese für die Gebührenabrechnung relevant ist.
- (b) Gebühren für Kunden von Resellern. Bestellt der Kunde die Google Workspace Essentials-Version bei einem Reseller, so werden die Gebühren für die Dienste zwischen Kunde und Reseller vereinbart. Die für die Abrechnung relevante Nutzung der Dienste durch den Kunden wird dabei mit den Messtools von Google ermittelt.
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3.2 Erfassung von aktiven Nutzern oder genutztem Speicherplatz und entsprechende Abrechnung. Unabhängig davon, ob der Kunde Google Workspace Essentials und/oder Google Workspace Essentials Starter bestellt, hat Google das Recht, Aktivitäten zu unterbinden, die darauf abzielen, die Erfassung von aktiven Nutzern oder genutztem Speicherplatz und die entsprechende Abrechnung (je nach Fall) zu umgehen.
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3.3 SLA-Gutschriften. Bestellt der Kunde eine Google Workspace Essentials-Version direkt bei Google, werden dem Kunden geschuldete Gutschriften für den Dienst gegebenenfalls in Form von Geldgutschriften (anstatt zusätzlicher Nutzungstage für Dienste) beglichen, die auf die nächste Rechnung des Kunden angerechnet werden. Bestellt der Kunde eine Google Workspace Essentials-Version bei einem Reseller, erhält der Reseller von Google für den Dienst gegebenenfalls geschuldete Gutschriften für den Kunden in Form einer Geldgutschrift (anstatt zusätzlicher Nutzungstage für den Dienst).
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3.4 SLA und technische Supportdienste – Ausschlüsse. Wenn der Kunde Google Workspace Essentials Starter bestellt, gilt das Service Level Agreement (SLA) nicht für die in dieser Version enthaltenen Dienste (ungeachtet der Tatsache, dass diese Dienste im SLA möglicherweise als abgedeckte Google Workspace-Dienste definiert sind) und es ist dafür kein technischer Supportdienst (TSD) verfügbar.
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3.5 Kündigung wegen Inaktivität oder ordentliche Kündigung. Wenn der Kunde Google Workspace Essentials Starter bestellt, behält sich Google das Recht vor, die Vereinbarung zu kündigen und die Bereitstellung der Dienste zu beenden:
- (a) mit einer Frist von 30 Tagen nach der Benachrichtigung an den Kunden, wenn während eines Zeitraums von 60 aufeinanderfolgenden Tagen vor dem Datum der Benachrichtigung kein Zugriff auf die Admin-Konsole oder keine Verwendung der Dienste durch den Kunden oder einen seiner Endnutzer stattgefunden hat; oder
- (b) mit einer Frist von 90 Tagen nach der Benachrichtigung an den Kunden (ordentliche Kündigung).
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3.6 Definitionen. „Aktiver Nutzer“ bezeichnet einen Google Workspace Essentials-Endnutzer, der (a) mindestens einmal im Kalendermonat eine Videokonferenz in Google Meet veranstaltet oder daran teilnimmt oder (b) mindestens einmal im Kalendermonat eine Datei in Google Drive öffnet.
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4. Cloud Search. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Cloud Search:
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4.1 Datenquellen Dritter. Die Nutzung von Datenquellen Dritter durch den Kunden in Verbindung mit der Cloud Search Platform fällt unter die Nutzungsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der Datenquelle („Bedingungen für Datenquellen Dritter“) und wird durch diese geregelt. Der Kunde ist allein für die Einhaltung dieser Bedingungen für Datenquellen Dritter verantwortlich und es liegt in seiner Verantwortung, dafür zu sorgen, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, damit Google auf diese Datenquellen Dritter zugreifen bzw. diese verwenden kann, um die Cloud Search Platform für den Kunden bereitzustellen.
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4.2 Die Cloud Search-Produkt-Roadmap wird Cloud Search-Kunden in regelmäßigen Abständen zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Funktionen oder Updates auf der Cloud Search-Produkt-Roadmap sind nicht garantiert und Google ist nicht verpflichtet, sie als Teil der Dienste bereitzustellen. Der Kunde kann Google Feedback oder Funktionsanfragen senden, die Google nach eigenem Ermessen in die zukünftigen Versionen der Cloud Search-Produkt-Roadmap aufnehmen kann. Google ist nicht verpflichtet, Feedback oder Funktionsanfragen umzusetzen, unabhängig davon, ob sie in die Cloud Search-Produkt-Roadmap aufgenommen werden oder nicht.
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4.3 Weitere Definitionen.
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„Cloud Search-Produkt-Roadmap“ ist ein Dokument, das geplante Produktfunktionen und Updates für Cloud Search enthält.
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„Element“ oder „Dokument“ bezieht sich auf jeglichen digitalen Inhalt, den Cloud Search indexieren kann, einschließlich gegebenenfalls DOC-, XLS-, PPT- und PDF-Dateien, einzelner Zeilen in einer Datenbank, eindeutiger URLs oder sonstiger unterstützter Dateitypen.
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„Suchanfrage“ bezieht sich auf eine vom Kunden über Cloud Search an Google gesendete Anfrage zur Abfrage von Informationen oder einer Ergebnismenge.
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„Suchanwendung“ bezieht sich auf eine Konfiguration von Cloud Search, die vom Kunden oder dessen Bevollmächtigtem erstellt und verwaltet wird, um ein bestimmtes geschäftliches Anwendungsszenario zu ermöglichen, z. B. die dokumentenübergreifende Suche in einem Intranetportal oder im Supporttool des Kunden.
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5. Cloud Identity-Dienste. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Cloud Identity-Dienste:
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5.1 Maßgebende Vereinbarung. Wenn die Nutzung der Cloud Identity-Dienste durch den Kunden unter dem Konto sowohl dieser Vereinbarung als auch einer separaten Google Cloud Platform-Vereinbarung unterliegt, gilt Folgendes: (a) Diese Vereinbarung ist maßgebend für die Cloud Identity-Dienste, solange sie in Kraft ist; (b) wenn diese Vereinbarung abläuft oder gekündigt wird und die Google Cloud Platform-Vereinbarung noch in Kraft ist, unterliegt die weitere Verwendung der Cloud Identity-Dienste unter dem Konto der Google Cloud Platform-Vereinbarung; und (c) wenn diese Vereinbarung abläuft oder gekündigt wird und auch die Google Cloud Platform-Vereinbarung nicht mehr in Kraft ist, unterliegt die weitere Nutzung der Cloud Identity-Dienste unter dem Konto den Nutzungsbedingungen unter https://cloud.google.com/terms/identity. Dieser Paragraf bleibt auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung in Kraft.
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5.2 Weitere Definitionen.
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„Google Cloud Platform“ bezeichnet die aktuellen Dienste unter https://cloud.google.com/terms/services.
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6. Bedingungen für Pre-General-Availability-Angebote. Google kann dem Kunden Google Workspace-Funktionen, ‑Dienste oder ‑Software zur Verfügung stellen, bevor sie allgemein verfügbar sind. Sie werden im Überblick über die Dienste, in der zugehörigen Dokumentation bzw. den zugehörigen Materialien oder in einer Testanwendung (wie unten definiert) als „Early Access“, „Alpha“, „Beta“, „Vorabversion“, „Experimentell“ oder mit einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet (zusammenfassend „Pre-GA-Angebote“). Pre-GA-Angebote sind zwar keine Dienste, ihre Nutzung durch den Kunden unterliegt aber den Bedingungen der Vereinbarung für Dienste in der Fassung dieses Paragrafen 6.
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6.1 Zugriff auf die und Nutzung der Pre-GA-Angebote.
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(a) Testanwendungen. Der Kunde kann sich als Testnutzer für ein oder mehrere Pre-GA-Angebote bewerben. Dafür sendet er den über die Admin-Konsole verfügbaren oder anderweitig von Google bereitgestellten Antrag („Testnutzerantrag“). Wenn Google den Kunden als Testnutzer eines beliebigen Pre-GA-Angebots akzeptiert (basierend auf den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Google-Anforderungen für Testnutzer auf Domainebene), stellt Google dieses Pre-GA-Angebot vorbehaltlich der Bedingungen dieses Paragrafen 6 zur Nutzung durch den Kunden zur Verfügung. Für das Pre-GA-Angebot können zusätzliche Bedingungen („Spezifische Testbedingungen“) gelten. Diese werden gegebenenfalls von Google über den Testnutzerantrag oder anderweitig in schriftlicher Form zugänglich gemacht, bevor das Pre-GA-Angebot durch den Kunden genutzt wird. Der Testnutzerantrag und alle spezifischen Testbedingungen werden in diesen Paragrafen 6 aufgenommen.
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(b) Verwendung der Kundentestdaten. Vorbehaltlich Paragraf 6(d) (Nutzungsbeschränkung für Regierungskunden) und Paragraf 6(e) (Nutzungsbeschränkung für geschützte Gesundheitsdaten) unten kann Google – wobei der Kunde (auch durch Einholung oder Erteilung erforderlicher Einwilligungen oder Benachrichtigungen) dafür sorgt, dass Google das darf – alle Kundendaten (einschließlich personenbezogener Kundendaten) verwenden, die vom Kunden oder von seinen Endnutzern über jegliche Pre-GA-Angebote gesendet, empfangen oder darin gespeichert werden („Kundentestdaten“), um die Pre-GA-Angebote und alle damit verwendeten Google-Produkte und ‑Dienste bereitzustellen, zu testen, zu analysieren, zu entwickeln und zu verbessern, ohne jegliche Einschränkung oder Verpflichtung gegenüber dem Kunden, einem Endnutzer oder einem Dritten, außer wie in den Vertraulichkeitsbestimmungen der Vereinbarung und unten angegeben.
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Wenn der Kunde die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Bedingungen von Google zu den Datenschutz- und Verarbeitungsverpflichtungen in Bezug auf Kundendaten akzeptiert hat, wie sie unter https://cloud.google.com/terms/data-processing-addendum (der „Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten“ oder „CDPA“ [Cloud Data Processing Addendum]) angegeben sind, oder wenn sich die Parteien anderweitig damit einverstanden erklärt haben, gilt der CDPA für Pre-GA-Angebote als „Dienste“ für die Zwecke des CDPAs. Aus Gründen der Klarheit ist dieser Paragraf 6 Teil der „Vereinbarung“, auf die in Paragraf 5.2.1 (Compliance with Customer's Instructions [Einhaltung der Weisungen des Kunden]) des CDPAs Bezug genommen wird, vorbehaltlich der folgenden Änderungsvereinbarungen:
- (i) Pre-GA-Angebote sind keine „geprüften Dienste“ im Sinne des CDPAs.
- (ii) Der Kunde erkennt an, dass für die Zwecke von Paragraf 6.1 (Deletion by Customer [Löschung durch den Kunden]) des CDPAs und im Rahmen des anwendbaren Rechts die Funktionalität der Pre-GA-Angebote möglicherweise keine Löschung von Kundentestdaten während des Zeitraums zulässt, in dem der Kunde das Pre-GA-Angebot nutzen darf („Pre-GA-Laufzeit“), dass Kundentestdaten jedoch nach Ablauf der Laufzeit gemäß Paragraf 6.2 (Return or Deletion When Term Ends [Rückgabe oder Löschung nach Ablauf der Laufzeit]) des CDPAs gelöscht werden.
- (iii) Sofern in den spezifischen Testbedingungen nicht anders angegeben, gilt: (A) Informationen über Unterauftragsverarbeiter (laut Definition im CDPA), die im Zusammenhang mit Pre-GA-Angeboten eingesetzt werden, einschließlich ihrer Funktionen und Standorte, werden von Google auf Anfrage des Kunden schriftlich zur Verfügung gestellt; und (B) Google informiert den Kunden während der Pre-GA-Laufzeit über die Einsetzung neuer Drittanbieter-Unterauftragsverarbeiter durch Google im Zusammenhang mit Pre-GA-Angeboten (einschließlich Name und Standort des Unterauftragsverarbeiters und dessen Aktivitäten). Dafür wird eine EMail an die Benachrichtigungs-EMail-Adresse gesendet, bevor der Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung von Kundentestdaten beginnt. Falls der Kunde Einwände gegen den Unterauftragsverarbeiter hat, kann er als einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf die Nutzung des betreffenden Pre-GA-Angebots einstellen.
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(c) Keine Anforderungen bezüglich Speicherort der Daten oder Access Transparency. Kundentestdaten, die gemäß diesem Paragrafen 6 verarbeitet werden, unterliegen keinen Anforderungen bezüglich Speicherort der Daten oder Access Transparency (wie beschrieben unter https://cloud.google.com/access-transparency/ und https://workspace.google.com/terms/service-terms).
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(d) Nutzungsbeschränkung für Regierungskunden. Sofern keine schriftliche Genehmigung von Google vorliegt, dürfen die folgenden Kunden nur Test- oder experimentelle Daten mit Pre-GA-Angeboten verwenden und es ist ihnen untersagt, „Live“- oder Produktionsdaten in Verbindung mit Pre-GA-Angeboten zu nutzen: US-Regierungskunden oder andere Regierungskunden, einschließlich Regierungsstellen oder Behörden auf Bundes‑, Landes‑, Bundesstaats‑, Provinz‑ oder Kommunalebene, mit Ausnahme von Kunden, die Bildungseinrichtungen sind.
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(e) Nutzungsbeschränkung für geschützte Gesundheitsdaten. Kunden dürfen Pre-GA-Angebote nicht zur Verarbeitung geschützter Gesundheitsdaten gemäß HIPAA-Definition verwenden.
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(f) Feedback. Der Kunde hat die Möglichkeit, Feedback und Vorschläge zu den Pre-GA-Angeboten an Google zu senden, und Google und dessen verbundene Unternehmen können das Feedback und die Vorschläge ohne Einschränkung und ohne Verpflichtung gegenüber dem Kunden verwenden.
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6.2 Änderung, Sperrung oder Einstellung. Pre-GA-Angebote (einschließlich der zugehörigen Funktionen) können jederzeit ohne vorherige schriftliche Ankündigung gegenüber dem Kunden geändert, gesperrt oder eingestellt werden. Weiterhin kann Google entscheiden, Pre-GA-Angebote (einschließlich der zugehörigen Funktionen) nicht zu veröffentlichen.
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6.3 Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen. PRE-GA-ANGEBOTE WERDEN „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNGEN ODER ERKLÄRUNGEN JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND SIND NICHT DURCH EIN SLA ODER EINE GOOGLE-HAFTUNGSFREISTELLUNG ABGEDECKT, AUCH IN BEZUG AUF VORWÜRFE HINSICHTLICH VERLETZUNG GEWERBLICHER SCHUTZRECHTE. Sofern in den spezifischen Testbedingungen für ein Pre-GA-Angebot nicht anders angegeben, gilt Folgendes: (i) Pre-GA-Angebote sind nicht durch technische Supportdienste (TSD) abgedeckt und (ii) Google haftet nicht für Beträge, die über (A) die in der Vereinbarung festgelegte Haftungshöchstgrenze oder (B) 25.000 $ hinausgehen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.Nichts im vorstehenden Satz berührt die in der Vereinbarung festgelegten Ausschlüsse von Haftungsbeschränkungen in Bezug auf Folgendes: (1) Tod oder Personenschäden infolge von Fahrlässigkeit, (2) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung, (3) Verletzung gewerblicher Schutzrechte der anderen Partei oder (4) Angelegenheiten, für die die Haftung gemäß anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.
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6.4 Kündigung. Google kann die Nutzung eines Pre-GA-Angebots durch den Kunden jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Kunden beenden, auch, um anderen Kunden die Nutzung des Pre-GA-Angebots zu ermöglichen.
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7. Bestätigung über die E-Mail-Adresse der Domain. Die folgenden Zusatzbedingungen gelten nur dann, wenn statt des Domainnamens die E-Mail-Adresse der Domain bestätigt wird, um die Dienste zu verwenden:
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7.1 Einladung von Endnutzern. Der Kunde kann andere Nutzer mit einer E-Mail-Adresse der Domain einladen, die Dienste zu verwenden. Wenn diese Nutzer die Einladung des Kunden annehmen, gelten sie gemäß der Vereinbarung als Endnutzer des Kunden.
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7.2 Bestätigung des Domainnamens.
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(a) Jede Person oder jedes Rechtssubjekt kann jederzeit den Domainnamen bestätigen, der der E-Mail-Adresse der Domain entspricht („bestätigende Partei“).
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(b) Die bestätigende Partei übernimmt direkt nach der Bestätigung des Domainnamens die Inhaberschaft und die Kontrolle über die zum Domainnamen gehörenden Endnutzerkonten und die zugehörigen Daten.
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(c) Der Kunde und alle Endnutzer werden benachrichtigt, wenn der Domainname bestätigt wurde.
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(d) Verwaltung nach der Bestätigung des Domainnamens. Die bestätigende Partei kann in Bezug auf das Kundenkonto und die Endnutzerkonten Folgendes tun: (i) auf Kundendaten zugreifen, diese einsehen, verwenden, ändern, zurückhalten oder offenlegen; (ii) Kontoeinstellungen festlegen (einschließlich der Passwortänderung für Konten); (iii) den Zugriff auf und die Nutzung von Diensten steuern; (iv) den Zugriff auf Informationen und Einstellungen einschränken; (v) die Aufhebung der Zuordnung zwischen dem Kundenkonto sowie den Endnutzerkonten (einschließlich Kundendaten und Daten im Kundenkonto sowie in den Endnutzerkonten) und der bestätigenden Partei einschränken; (vi) die Dienste, zusätzliche Produkte und andere über das zum Domainnamen gehörende Kundenkonto oder die Endnutzerkonten aktivierte, verwendete, heruntergeladene oder installierte Dienste/Produkte entfernen oder deaktivieren; und (vii) die Nutzung der Dienste sperren oder kündigen.
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7.3 Löschen von Daten. Der Kunde und seine Endnutzer können jederzeit, bevor die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernimmt, Kundendaten löschen oder exportieren und/oder ihre Endnutzerkonten löschen, sofern das mit der Funktionalität und Verwaltung der Dienste vereinbar ist und die Verwendung der Dienste nicht entsprechend dieser Vereinbarung gesperrt wurde. Nachdem die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernommen hat, können der Kunde und seine Endnutzer je nach Verwaltung der Dienste möglicherweise die Endnutzerkonten nicht löschen und keine Kundendaten mehr löschen oder exportieren.
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7.4 Hinweise zur Datenverarbeitung. Wenn keine Kundendaten gelöscht oder exportiert wurden, bevor die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernommen hat, dann erkennt der Kunde an, dass diese dienstspezifischen Nutzungsbedingungen ungeachtet gegebenenfalls entgegengesetzter Bedingungen aus dem CDPA Teil dieser Vereinbarung sind und somit bestimmte Kundenanweisungen an Google enthalten, nämlich: (a) nach der Kündigung der Vereinbarung gemäß Paragraf 7.6 (Ende der Vereinbarung nach der Domainbestätigung) alle Kundendaten aufzubewahren, die vor der Kündigung nicht durch den Kunden gelöscht wurden; und (b) der bestätigenden Partei diese aufbewahrten Kundendaten zur Verfügung zu stellen.
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7.5 Einwilligung zur Verwaltung. Der Kunde willigt gegebenenfalls ein, dass (a) die bestätigende Partei die in dieser Vereinbarung beschriebenen Zugriffsrechte und Berechtigungen hat; und (b) Google der bestätigenden Partei die in dieser Vereinbarung beschriebenen Zugriffsrechte und Berechtigungen einräumen darf.
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7.6 Ende der Vereinbarung nach der Domainbestätigung. Wenn die bestätigende Partei ein Dritter ist, endet diese Vereinbarung automatisch, wenn die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernimmt. Zur Klarstellung: Dieser Paragraf wirkt sich nicht auf die Rechte aus, die Endnutzern von der bestätigenden Partei im Rahmen einer separaten Google Workspace-Vereinbarung gewährt werden.
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7.7 Diensteinschränkungen. Einige Dienste und Funktionen sind möglicherweise erst und nur dann verfügbar, wenn der Domainname bestätigt wurde.
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8. Google-Telefoniedienste. Die folgenden Bedingungen gelten nur für (i) Google Voice und (ii) die Nutzung von Google Meet zur Durchführung ausgehender und Annahme eingehender Anrufe („Google Meet-Telefonie“), je nach Fall (und für die Zwecke dieses Paragrafen 8 werden Google Voice- und Google Meet-Telefonie gemeinsam als „Google-Telefoniedienste“ bezeichnet). DIESE BEDINGUNGEN ENTHALTEN WICHTIGE INFORMATIONEN ZU BESCHRÄNKUNGEN FÜR NOTRUFE. BITTE AUFMERKSAM LESEN.
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8.1 Parteien und Vertragsstruktur für Google-Telefoniedienste.
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(a) Google-Telefoniedienstanbieter. Vorbehaltlich Paragraf 8.1(d) stellt das jeweilige mit Google verbundene Unternehmen, das in der Liste der jeweiligen Dienst- und Telefonieanbieter aufgeführt ist (das jeweilige verbundene Unternehmen, der „Google-Telefoniedienstanbieter“ oder „GTDA“), dem Kunden die jeweiligen Google-Telefoniedienste zur Verfügung, wie in Paragraf 8.1(b) (Struktur der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste) beschrieben.
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(b) Struktur der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste. Vorbehaltlich Paragraf 8.1(d) und nur in Bezug auf die jeweiligen Google-Telefoniedienste ist das Google Workspace-Rechtssubjekt ein autorisierter Vertreter des GTDAs und kann Verträge im Namen des GTDAs schließen. Entsprechend gilt Folgendes:
- (i) Bestellt der Kunde zusätzlich zu anderen Diensten, die der Vereinbarung unterliegen, Google-Telefoniedienste, bildet dieser Paragraf 8.1 zusammen mit den anderen Bedingungen der Vereinbarung (einschließlich des CDPA und aller Haftungsbeschränkungen) eine separate Vereinbarung (die „Vereinbarung für Google-Telefoniedienste“), die zwischen dem jeweiligen GTDA (über das Google Workspace-Rechtssubjekt als ordnungsgemäß autorisierten Vertreter) und dem Kunden nur in Bezug auf diese Google-Telefoniedienste geschlossen wurde, vorbehaltlich der übrigen Bedingungen dieses Paragrafen 8.1.
- (ii) Die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste tritt mit dem Datum des Inkrafttretens der Erstbestellung der Google-Telefoniedienste durch den Kunden in Kraft und gilt, vorbehaltlich einer früheren Kündigung in Übereinstimmung mit den enthaltenen Bedingungen, bis (A) die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste gemäß den darin enthaltenen Bedingungen gekündigt wird oder (B) die Vereinbarung beendet wird oder abläuft. Die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste tritt nur in Bezug auf die Google-Telefoniedienste an die Stelle der Vereinbarung.
- (iii) Im Zusammenhang mit der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste werden (außer im Überblick über die Dienste und in Paragraf 8 dieser dienstspezifischen Nutzungsbedingungen) diese Begriffe so ersetzt: „Vereinbarung“ durch „Vereinbarung für Google-Telefoniedienste“, „Google“ durch „GTDA“ und „Dienste“ oder „Hauptdienste“ durch „Google-Telefoniedienste“.
- (iv) Der Kunde kann Rechte und Vorteile aus der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste nur gegenüber dem GTDA und nicht gegenüber dem Google Workspace-Rechtssubjekt durchsetzen und die Verpflichtungen aus der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste (einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung aller anwendbaren Gebühren) schuldet er nur gegenüber dem GTDA, nicht gegenüber dem Google Workspace-Rechtssubjekt.
- (v) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung gelten im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Paragrafen 8.1 und einer anderen Bedingung der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste (einschließlich des Paragrafen „Widersprüchliche Bedingungen“ der Vereinbarung und des Paragrafen „Precedence“ [Vorrang] des CDPA) die Bestimmungen dieses Paragrafen 8.1.
- (vi) Jede Partei kann die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste unabhängig von der Vereinbarung gemäß dem Paragrafen „Laufzeit und Kündigung“ der Vereinbarung kündigen. Kündigt der Kunde sein Google Voice-Abo gemäß dem Paragrafen 8.10 („Kündigung des Google Voice-Abos durch den Kunden“), endet die Gültigkeit der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste automatisch.
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(c) Regionale Nutzungsbedingungen. Die regionalen Nutzungsbedingungen sind Teil der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste und gelten, wenn ein Endnutzer Google Voice in einem Land verwendet, das in den regionalen Nutzungsbedingungen aufgeführt ist.
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(d) Anwendbarkeit. Für Kunden mit Rechnungsadresse in Kanada, Frankreich oder Italien: (i) Paragraf 8.1(a) „Google-Telefoniedienstanbieter“ und Paragraf 8.1(b) „Struktur der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste“ gelten nicht in Bezug auf Google Voice, (ii) Google stellt Google Voice für den Kunden bereit und (iii) in Bezug auf Google Voice steht der in diesen dienstspezifischen Nutzungsbedingungen verwendete Begriff „Google-Telefoniedienstanbieter“ oder „GTDA“ für „Google“.
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8.2 Bereitstellung von Google-Telefoniediensten.
- (a) Verwendung von Daten.
- (i) Erhebung und Verwendung von Daten. Der GTDA erhebt und verwendet Kundendaten gemäß der Offenlegung zum Datenschutz für Google-Telefoniedienste unter https://workspace.google.com/terms/service-terms/voice/privacy_disclosure.html.
- (ii) Abonnentenverzeichnis. Der GTDA gibt die Google Voice-Nummern des Kunden oder seiner Endnutzer nicht an Verzeichnisdienste weiter, es sei denn, er wird vom Kunden dazu aufgefordert oder ist gesetzlich dazu verpflichtet.
- (b) Telefonieanbieter.
- (i) Verbundene Anbieter. Der GTDA kann Google-Telefoniedienste über seine verbundenen Unternehmen bereitstellen, wie in der Liste der Dienst- und Telefonieanbieter beschrieben.
- (ii) Nicht verbundene
Telefonieanbieter. Der GTDA und seine verbundenen Unternehmen
schließen Nebenverträge mit Dritten („Telefonieanbieter“), um je nach Fall ein- und
ausgehende Anrufe über das öffentliche Fernsprechnetz (public switched
telephone network, PSTN) zu leiten. Die Telefonieanbieter und ihre
Standorte sind in der Liste der Dienst- und Telefonieanbieter aufgeführt.
Durch die Nutzung der Google-Telefoniedienste weist der Kunde den GTDA
und dessen verbundene Unternehmen an, Telefonieanbieter mit Folgendem zu
beauftragen:
- (1) Routing aus- und eingehender Telefonanrufe (je nach Fall); und
- (2) Verarbeitung von Kundendaten als unabhängige Verantwortliche
in den Ländern, in denen sie ihren Geschäftssitz haben:
- a) ausschließlich in dem für das Routing erforderlichen Umfang; und
- b) unter Einhaltung des anwendbaren Rechts (einschließlich der europäischen Datenschutzgesetze und Telekommunikationsverordnungen).
- Zur Klarstellung: Telefonieanbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter (im Sinne des CDPA).
- (a) Verwendung von Daten.
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8.3 Zusätzliche Zahlungsbedingungen.
- (a) Rechnungen für Google-Telefoniedienste. Anwendbare Gebühren und andere Kosten, die sich aus der Nutzung von Google-Telefoniediensten durch den Kunden oder Endnutzer ergeben, werden getrennt von den anderen Google Workspace-Diensten berechnet und unterliegen den Zahlungsbedingungen der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste.
- (b) Anrufgebühren. Zusätzlich zu den Gebühren zahlt der Kunde dem GTDA die anfallenden Kosten für Anrufe auf Grundlage der Nutzung, falls zutreffend. Die Nutzungskosten werden auf Grundlage der jeweils geltenden Anrufgebühren berechnet.
- (c) Steuern. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste und unabhängig von Zertifikaten zur Steuerbefreiung bezahlt der Kunde die geltenden Steuern. Das können beispielsweise Steuern sein, die anfallen, wenn der Endnutzer Google-Telefoniedienste im Ausland verwendet.
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8.4 Google Voice-Anforderungen; GTDA-Haftungsausschluss.
- (a) Google Voice-Anforderungen. Dieser Paragraf 8.4(a) gilt nur für Google Voice und NICHT für Google Meet-Telefonie. Für die Verwendung von Google Voice ist möglicherweise eine separate Breitband- oder mobile Datenverbindung erforderlich und das Gerät des Endnutzers muss bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Der GTDA informiert den Kunden über alle Mindestanforderungen für Geräte. Die Verwendung von Google Voice im Ausland oder mit Roaming kann Endnutzern von ihren Mobilfunkanbietern berechnet werden.
- (b) GTDA-Haftungsausschluss. Der GTDA ist nicht verantwortlich für Unterbrechungen oder Störungen der Google-Telefoniedienste aufgrund von Verzögerungen, Ausfällen oder Unterbrechungen: (i) bei der Datenverbindung des Kunden, (ii) beim Netz des Telefonieanbieters oder (iii) beim Betrieb der Geräte des Kunden oder des Endnutzers. Bei Verwendung der Google-Telefoniedienste auf Mobilgeräten werden möglicherweise Anruf- oder Datenkontingente verbraucht, die der Endnutzer bei seinem Mobilfunkanbieter erworben hat.
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8.5 Google Voice-Funktionen. Dieser Paragraf 8.5 gilt nur für Google Voice und NICHT für Google Meet-Telefonie.
- (a) Zuweisung und Verfügbarkeit von
Nummern. Wenn in Google Voice die Zuweisung von Rufnummern zulässig
ist, gilt Folgendes:
- (i) Zur Aktivierung der Nummer muss der GTDA möglicherweise gemäß den anwendbaren Telekommunikationsverordnungen Informationen, einschließlich der Adresse (wie beim aktuellen Anbieter hinterlegt) und der Steuernummer des Kunden einholen.
- (ii) In einigen Ländern muss die Adresse (wie beim aktuellen Anbieter hinterlegt) zu dem Gebiet gehören, in dem die zuzuweisende Nummer registriert ist.
- (iii) Die Aktivierung der Nummer erfolgt auf Anfrage möglicherweise nicht sofort.
- (iv) Inaktive Nummern können aus dem Konto des Kunden entfernt werden.
- (b) Nummernmitnahme. Dem Kunden ist die
Mitnahme der Nummer von einem anderen Anbieter zu Google Voice in dem Umfang
gestattet, in dem Google Voice die Nummernzuweisung ermöglicht. Außerdem darf
der Kunde vorbehaltlich der folgenden Paragrafen 8.5(b)(i)–(iv)
anfordern, dass zugewiesene Telefonnummern zur Nutzung mit einem anderen
Anbieter freigegeben werden.
- (i) Mitnahme zu Google Voice. Zur Mitnahme der Rufnummer von einem anderen Mobilfunkanbieter zu Google Voice muss der Kunde der Anleitung unter support.google.com/a/go/voice-porting folgen. Diese Seite wird gelegentlich aktualisiert. Die Nummernmitnahme ist nur in ein aktives Konto möglich. Diese Funktion kann möglicherweise nicht in allen Ländern genutzt werden, in denen Google Voice verfügbar ist.
- (ii) Mitnahme aus Google Voice. Für die Mitnahme einer zugewiesenen Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter muss der Kunde der entsprechenden Anleitung des Anbieters folgen. Der GTDA verarbeitet die Anfrage zur Nummernmitnahme, sobald er vom neuen Mobilfunkanbieter des Kunden darüber informiert wird, dass der Kunde eine solche Anfrage gestellt hat. Der GTDA ist nicht verantwortlich für etwaige Verzögerungen oder Dienstunterbrechungen, die durch die Nummernmitnahme entstehen, unvollständige oder fehlerhafte Anfragen seitens des Kunden oder des neuen Mobilfunkanbieters des Kunden oder betrügerische Anfragen von Dritten.
- (iii) Verpflichtungen des Kunden. Im Rahmen des anwendbaren Rechts ist der Kunde verantwortlich für: (A) die Richtigkeit der Informationen in der Anfrage zur Nummernmitnahme für den GTDA; (B) die Zahlung der Gebühren für die Nummernmitnahme, einschließlich der Gebühren für verbleibende Nummern und Abos; und (C) die Zahlung der dem GTDA geschuldeten Gebühren in Zusammenhang mit einer Rufnummer bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Nummer erfolgreich mitgenommen wurde.
- (iv) Kündigung des Dienstes. Nach Kündigung oder Ablauf der betreffenden Endnutzerlizenz kann der GTDA Google Voice-Nummern freigeben, sofern der Kunde die Nummer nicht vor Kündigung oder Ablauf der Lizenz zu einem anderen Mobilfunkanbieter mitnimmt.
- (c) Anrufer-ID. Die Google Voice-Nummer des Kunden darf auf Empfangsgeräten, bei denen dies möglich ist, angezeigt werden. Endnutzer können die Rufnummer aber für alle oder einzelne Anrufe unterdrücken. Aus technischen Gründen können Google Voice-Nummern nicht in jedem Fall unterdrückt werden, so etwa nicht bei Notrufen.
- (d) Nummernblockierung. Sofern technisch möglich, blockiert der GTDA auf Anfrage des Kunden die Verwendung bestimmter Nummern, Nummernbereiche oder Nummerntypen (einschließlich Mehrwert-Zusatzdiensten) mit Google Voice oder hebt eine entsprechende Blockierung auf.
- (e) Anrufaufzeichnung. Google Voice bietet möglicherweise eine Funktion für Endnutzer zum Aufzeichnen einzelner Telefongespräche. Der Kunde willigt ein, Telefongespräche nur aufzuzeichnen und das auch seinen Endnutzern nur zu gestatten, wenn alle gemäß anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen erforderlichen Einwilligungen eingeholt wurden.
- (a) Zuweisung und Verfügbarkeit von
Nummern. Wenn in Google Voice die Zuweisung von Rufnummern zulässig
ist, gilt Folgendes:
-
8.6 Beschränkungen der Google-Telefoniedienste. Folgendes ist mit Google-Telefoniediensten nicht möglich:
- (a) operatorgestützte Nummerneingabe und Anrufe von Kurzcodes (für diese Anrufe fallen möglicherweise zusätzliche Gebühren an)
- (b) R-Gespräche
- (c) Anrufe oder Verbindungen zu bestimmten Nummern, beispielsweise kostenpflichtige Sonderrufnummern
-
8.7 Nutzungsbeschränkung für Google Voice. Dieser Paragraf 8.7 gilt nur für Google Voice und NICHT für Google Meet-Telefonie. Der Kunde wird Personen, die gemäß anwendbarem Recht der jeweiligen Gerichtsbarkeit minderjährig sind, keine Nummern übertragen, keinen Zugang zu Google Voice gewähren und ihnen nicht auf andere Weise die Nutzung von Google Voice ermöglichen. Der Google-Telefoniedienstanbieter (GTDA) kann Konten, die von Minderjährigen genutzt oder an Minderjährige übertragen werden, sperren oder dauerhaft deaktivieren.
-
8.8 Rettungsdienste. Unterabschnitt 8.8(a) gilt nur für Google Meet-Telefonie und NICHT für Google Voice. Alle anderen Unterabschnitte ([b]–[f]) des Paragrafen 8.8 gelten nur für Google Voice und NICHT für Google Meet-Telefonie.
- (a) Anrufe in eine Richtung. Die Funktionen der Google Meet-Telefonie für Anrufe in eine Richtung umfassen keine Anrufe bei Rettungsdiensten. Endnutzer können keine Notrufe tätigen oder Anrufe von Rettungsdiensten empfangen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seinen Endnutzern eine Alternative für Anrufe bei Rettungsdiensten zur Verfügung zu stellen.
- (b) Aus- und eingehende Anrufe.
Anrufe bei Rettungsdiensten sind mit Google Voice möglich. Notrufe über
IP-basierte Telefoniedienste unterliegen im Vergleich zu herkömmlichen
Notrufen bestimmten Einschränkungen und funktionieren anders als herkömmliche
Notrufe. Im Folgenden werden diese Einschränkungen und Unterschiede
beschrieben; zusätzliche länderspezifische Einschränkungen werden in den
regionalen Nutzungsbedingungen erläutert. Hiermit nimmt der Kunde die im
Folgenden aufgeführten Unterschiede zwischen herkömmlichen Telefondiensten
und IP-basierten Telefoniediensten im Zusammenhang mit Anrufen bei
Rettungsdiensten zur Kenntnis und akzeptiert sie:
- (i) Beschreibung des Notrufdienstes. Mit den Google Voice-Funktionen für ein- und ausgehende Anrufe können Endnutzer kostenlos Notrufe absetzen und Anrufe von Rettungsdiensten entgegennehmen. Welcher Rettungsdienst verfügbar ist, richtet sich nach dem Standort des Endnutzers. Wenn ein Endnutzer bei einem Rettungsdienst anruft, erhält der Mitarbeiter in der Notrufzentrale des Rettungsdienstes vom GTDA die Rufnummer und Adresse, die der Kunde bei Google angegeben hat. Weitere Informationen dazu finden Sie unten in Paragraf 8.8(d) „Verpflichtungen des Kunden“. Endnutzer müssen ihren Standort und die Nummer angeben, unter der sie erreichbar sind, falls diese Informationen dem Mitarbeiter der Notrufzentrale noch fehlen.
- (ii) Einschränkungen des Notrufdienstes. Für die Verfügbarkeit des Google Voice-Notrufdienstes gelten die folgenden Einschränkungen: (A) Bei einer Unterbrechung der Internetverbindung oder bei einem Stromausfall ist der Dienst möglicherweise nicht verfügbar; (B) die Verbindung mit der Notrufzentrale dauert bei Notrufen eventuell länger als bei herkömmlichen Rettungsdiensten oder ist nicht möglich; (C) die Verbindung mit der Notrufzentrale wird bei Notrufen zwar hergestellt, aber die Rufnummer oder der Standort des Endnutzers wird eventuell nicht automatisch übertragen und der Mitarbeiter des Rettungsdienstes kann möglicherweise nicht zurückrufen; (D) bei aktiviertem Roaming werden Notrufe eventuell an die Notrufzentrale des Ortes weitergeleitet, bei dem die Adresse des Endnutzers registriert ist (der Kunde empfiehlt dem Endnutzer, beim Roaming die native Telefon-App zu verwenden); (E) gehörlose, schwerhörige und sprachgestörte Endnutzer sollten lokale Rettungsdienste direkt über einen Fernschreiber oder einen Vermittlungsdienst anrufen; (F) falls ein Endnutzer der Nummer seines Kontos mehrere Geräte zugewiesen hat, (i) wird ein Rückruf der Notrufzentrale möglicherweise nicht auf alle Geräte durchgestellt und (ii) der Mitarbeiter der Notrufzentrale sieht möglicherweise eine Rufnummer, die nicht der privaten Rufnummer des Endnutzers entspricht; (G) wenn der Endnutzer eingehende Anrufe deaktiviert hat, ist ein Rückruf der Notrufzentrale möglicherweise nicht möglich; (H) wenn der Anruf mit Google Voice nicht funktioniert, wird Endnutzern unter Umständen empfohlen, für den Notruf die native Telefon-App auf ihrem Gerät zu verwenden; und (I) Notrufe sind über diesen Anrufdienst nicht möglich, wenn (i) der Google Voice-Dienst nur für eingehende Anrufe genutzt wird oder wenn (ii) Anrufe bei Verwendung der nativen Telefon-App auf dem Gerät des Endnutzers über das Netz des Mobilfunkanbieters des Nutzers geleitet werden. In Kanada und an bestimmten anderen Standorten müssen die vom Anrufer angegebene Nummer und der Standort vom Mitarbeiter des Google-Notdienstes mündlich an die entsprechende Notrufzentrale weitergegeben werden; wenn der Anrufer jedoch nicht in der Lage ist, dem Mitarbeiter seinen Standort mitzuteilen, wird der Anrufer an die Notrufzentrale weitergeleitet, die für die registrierte Adresse des Anrufers zuständig ist.
- (c) Rettungsdienst per SMS kontaktieren. Über Google Voice können möglicherweise keine SMS an Rettungsdienste geschickt werden. Eine solche Funktion kann zwar über Google Voice verfügbar sein, möglicherweise aber nicht über WLAN.
- (d) Verpflichtungen des Kunden. Unter Beachtung von Paragraf 8.8(b) „Aus- und eingehende Anrufe“ ist der Kunde für Folgendes verantwortlich: (i) Er muss sicherstellen, dass die in Google Voice registrierten Adressen der Endnutzer mit den tatsächlichen Adressen übereinstimmen, an denen die Endnutzer Google Voice verwenden (andernfalls wird möglicherweise die falsche Notrufzentrale kontaktiert und die Rettungsmaßnahmen für den Endnutzer verzögern sich); (ii) er muss die Endnutzer darüber informieren, dass ihre Adressen an Telefonieanbieter weitergegeben werden; (iii) er muss die Endnutzer darüber informieren, dass sie dem Mitarbeiter der Notrufzentrale unter Umständen ihren physischen Standort und die Rufnummer mitteilen müssen, unter der sie erreichbar sind; (iv) er muss dafür sorgen, dass Endnutzern noch eine Alternative für Notrufe zur Verfügung steht; und (v) er muss die Endnutzer über die Einschränkungen bezüglich Notrufdiensten informieren (Kunden können unter support.google.com/voice/go/emergency-services einen Warnhinweis herunterladen, der ausgedruckt und an allen Geräten mit Zugriff auf Google Voice befestigt werden kann).
- (e) Notfallbenachrichtigungen. Notfallbenachrichtigungen können möglicherweise nicht über Google Voice empfangen werden, wenn auf Geräten nur WLAN aktiviert oder kein Mobilfunknetz verfügbar ist.
- (f) Haftungsausschluss für Rettungsdienste. Soweit gesetzlich zulässig, haften weder der GTDA noch seine verbundenen Unternehmen im Rahmen der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste (ob vertraglich, durch unerlaubte Handlungen, einschließlich Fahrlässigkeit, oder anderweitig) für Schäden jedweder Art (einschließlich unmittelbare und indirekte Schäden), die in Verbindung mit der Verwendung von Google Voice für Anrufe bei Rettungsdiensten oder einem entsprechenden Versuch stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den nicht möglichen Zugriff auf diese Dienste, jedwede Verzögerung beim Erhalt einer Antwort seitens des Rettungsdienstes, das Verhalten von Rettungsdiensten oder deren Mitarbeitern oder die Weitergabe ungenauer oder falscher Informationen an den Rettungsdienst durch Telefonieanbieter oder andere Dritte, die vom GTDA oder seinen verbundenen Unternehmen beauftragt werden, die Bereitstellung von Anrufen bei Rettungsdiensten zu ermöglichen.
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8.9 Anrufblockierung. Zusätzlich zu den in der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste beschriebenen Rechten bezüglich Anrufblockierung kann der GTDA ein- und ausgehende Anrufe oder SMS von Google-Telefoniediensten blockieren, sofern der GTDA zu dem begründeten Schluss kommt, dass der Kunde oder ein Endnutzer Google-Telefoniedienste für eine der folgenden untersagten Aktivitäten verwendet hat:
- (a) unerwünschte Massen-E-Mails, automatisierte Nachrichten oder Werbenachrichten verfassen oder vermitteln oder
- (b) sehr viele Anrufe erzeugen (zum Beispiel Traffic Pumping, Betrug im Zusammenhang mit Umsatzbeteiligungen auf internationaler Ebene).
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8.10 Kündigung des Google Voice-Abos durch den Kunden. Dieser Paragraf 8.10 gilt nur für Google Voice und NICHT für Google Meet-Telefonie. Zusätzlich zu allen anderen Kündigungsrechten kann der Kunde das Google Voice-Abo jederzeit beim GTDA schriftlich kündigen. Nach der Kündigung darf der Kunde Google Voice nicht mehr verwenden.
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8.11 Weitere Definitionen.
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„Anrufgebühren“ bezeichnet die aktuellen Anrufgebühren (i) für Google Voice unter https://voice.google.com/rates und (ii) für Google Meet-Telefonie unter https://meet.google.com/u/0/tel/rates.
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„Endnutzer“ bezeichnet (i) im Zusammenhang mit Google Voice die potenziellen Nutzer, die möglicherweise Zugriff auf ein Gerät haben, das mit Google Voice verbunden ist; und (ii) im Zusammenhang mit Google Meet die potenziellen Nutzer, die sich über Google Meet-Telefoniedienste in Google Meet-Videokonferenzen einwählen.
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„Gebühren“ bezeichnet im Zusammenhang mit Google Voice die unter https://workspace.google.com/products/voice beschriebenen Gebühren.
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„Google Workspace-Rechtssubjekt“ bezeichnet das Google-Rechtssubjekt, mit dem der Kunde einen Vertrag über andere in der Vereinbarung definierte Google Workspace-Dienste schließt.
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„Notrufzentrale“ bezeichnet die Notrufzentrale am registrierten Standort des Endnutzers.
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„Regionale Nutzungsbedingungen“ bezeichnet die Nutzungsbedingungen unter https://workspace.google.com/terms/service-terms/voice/regional_terms.html.
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„Telefonieanbieter“ hat die in Paragraf 8.2(b) „Telefonieanbieter“ dieser dienstspezifischen Nutzungsbedingungen beschriebene Bedeutung.
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„Liste der Dienst- und Telefonieanbieter“ bezeichnet die jeweils aktuelle Liste der Dienst- und Telefonieanbieter (i) für Google Voice unter https://workspace.google.com/terms/service-terms/voice/providers.html und (ii) für Google Meet-Telefonie unter https://workspace.google.com/terms/service-terms/meet-telephony/providers.html.
* Die Bezeichnungen „Google Voice-Dienstanbieter“ oder „GVDA“ in Offlinedokumenten entsprechen den Bezeichnungen „Google-Telefoniedienstanbieter“ oder „GTDA“, die in diesen dienstspezifischen Nutzungsbedingungen und der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste verwendet werden.
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9. Google SIP Link. Google SIP Link ist in den Ländern, in denen Google Voice verfügbar ist (wie unter https://support.google.com/a/answer/9206529 oder der jeweils aktuellen URL beschrieben), sowie in den unter https://support.google.com/a?p=sipcountries (oder der jeweils aktuellen URL) aufgelisteten Ländern erhältlich. Kunden können mit Google SIP Link über ihren von Google Voice unabhängigen Systemintegrator, Mobilfunkanbieter oder anderen Partner für Telefondienste („SIP-Anbieter“) mit Google Voice telefonieren, auch wenn sie Google Voice nicht erworben haben. Für die Nutzung von Google SIP Link durch den Kunden gelten die folgenden Bedingungen:
- (a) Die Rufnummernmitnahme zum SIP-Anbieter des Kunden muss vom SIP-Anbieter durchgeführt werden.
- (b) Der Kunde erkennt an und willigt ein, dass Google ihn anrufen darf, um seine Trunk-Konfiguration zu bestätigen oder die Inhaberschaft der Nummer zu überprüfen. Der Kunde willigt in den Erhalt solcher Anrufe ein, auch über automatisierte Systeme.
- (c) Der Kunde ist dafür verantwortlich und stellt sicher, dass Notrufe von Google SIP Link-Nutzern über den SIP-Anbieter geleitet werden. Weiterhin muss der Kunde seinen Standort bzw. seine Adresse für Notrufe über den SIP-Anbieter auf dem neuesten Stand halten.
- (d) Zur Klarstellung: SIP-Anbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter im Sinne des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten.
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10. Google Drive. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Google Drive:
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10.1 Nutzung von Google Drive zur Verbreitung von Inhalten. Google Drive darf nicht als Netzwerk zur Verbreitung von Inhalten verwendet werden. Wenn die Nutzung von Google Drive nach Ermessen von Google gegen die Richtlinien zur Fairen Nutzung verstößt oder der Dienst zur gesetzeswidrigen Verbreitung oder Massenverbreitung von Inhalten, einschließlich Videos, verwendet wird, kann Google die Nutzung von Google Drive und den Zugriff darauf beschränken. Videos in Google Drive, die außerhalb der Domain des Kunden öffentlich freigegeben werden, müssen den YouTube-Community-Richtlinien entsprechen (abrufbar unter https://www.youtube.com/howyoutubeworks/policies/community-guidelines/ oder der jeweils aktuellen URL).
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11. AppSheet. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für AppSheet:
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11.1 Geltungsbereich der Vereinbarung. Die Vereinbarung, einschließlich dieser dienstspezifischen Nutzungsbedingungen, gilt nur für die Nutzung von AppSheet durch den Kunden in Verbindung mit Endnutzern, die über ihre Endnutzerkonten auf AppSheet zugreifen. Sie gilt nicht für die AppSheet-Tarife unter https://www.appsheet.com.
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11.2 AppSheet-Administration. Wenn der AppSheet-Tarif des Kunden zusätzliche Verwaltungseinstellungen umfasst, wie unter https://about.appsheet.com/pricing/ beschrieben, sind zusätzliche Einstellungen zur Verwaltung von AppSheet für explizit benannte AppSheet-Administratoren verfügbar.
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11.3 Zahlungsbedingungen. Die Definition der „Preise“ wird dahingehend geändert, dass die jeweiligen aktuellen Preise unter https://solutions.appsheet.com/pricing gelten, sofern in einem Zusatz oder Bestellformular nichts anderes vereinbart wurde.
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11.4 Datenquellen. Nutzt der Kunde Datenquellen in Verbindung mit den Diensten, unterliegt dies den Nutzungsbedingungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der Datenquelle.
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11.5 AppSheet-Software. Google kann dem Kunden die AppSheet-Software zur Verfügung stellen, die womöglich auch Drittanbieter-Software enthält. Google gewährt dem Kunden während der vereinbarten Laufzeit eine – sofern von Google nicht anders festgelegt – gebührenfreie, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Vervielfältigung und Nutzung der AppSheet-Software, damit er den Endnutzern eine Kundenanwendung zur Verfügung stellen kann. Außerdem kann Google zusätzliche Lizenzbeschränkungen festlegen, über die der Kunde benachrichtigt wird. Jede Ausfuhr, Wiederausfuhr, Übertragung oder Nutzung der AppSheet-Software durch den Kunden unterliegt dieser Vereinbarung (einschließlich der Beschränkungen und der Compliance-Verpflichtungen, die für die Nutzung der Dienste auferlegt werden und die alle für die AppSheet-Software gelten) und kann auch den Lizenzbedingungen und -anforderungen von Dritten gemäß den Ausfuhrkontrollgesetzen unterliegen. Wie zwischen den Parteien vereinbart, bleiben alle gewerblichen Schutzrechte an der AppSheet-Software bei Google. Jede Partei sichert zu, dass alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen, eingehalten werden, die für die Bereitstellung oder Nutzung der AppSheet-Software gelten. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DER VEREINBARUNG ANGEGEBEN, WIRD DIE APPSHEET-SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR SOWIE OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNGEN ODER ERKLÄRUNGEN JEGLICHER ART BEREITGESTELLT.
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11.6 Kostenlose Versionen.
- (a) Beschränkungen. Versionen, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden, unterliegen Einschränkungen und sind nicht TSD-berechtigt. Bestimmte Funktionen von AppSheet stehen für kostenlose Versionen möglicherweise nicht zur Verfügung. Die Verpflichtungen von Google zur Haftungsfreistellung gelten nicht für kostenlose AppSheet-Versionen.
- (b) Beendigung wegen Inaktivität. Google behält sich das Recht vor, die Bereitstellung einer kostenlosen Version für einen Endnutzer nach Vorabankündigung mit einer Frist von 30 Tagen zu beenden, wenn 60 Tage lang (a) der Endnutzer nicht auf AppSheet zugegriffen hat oder (b) keine Aktivität in einer Anwendung des Kunden durch den Endnutzer stattgefunden hat.
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11.7 Einstellung von AppSheet. Google benachrichtigt den Kunden mindestens 12 Monate vor Einstellung von AppSheet oder damit verbundenen grundlegenden Funktionen, es sei denn, Google ersetzt den Dienst oder die Funktionen mit einem im Wesentlichen ähnlichen Dienst oder grundlegend ähnlichen Funktionen. Nichts in diesem Paragrafen 11.7. (Einstellung von AppSheet) beschränkt Google darin, Änderungen vorzunehmen, die zur Einhaltung von anwendbarem Recht, Behebung eines erheblichen Sicherheitsrisikos oder Vermeidung einer erheblichen wirtschaftlichen oder technischen Belastung erforderlich sind.
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11.8 Technischer Support.
- (a) Definitionen. Die Definition der „Richtlinien für technische Supportdienste für Google Workspace“ oder „TSD-Richtlinien“ wird dahingehend geändert, dass die aktuellen Richtlinien für AppSheet-Supportdienste unter https://www.appsheet.com/Home/TSSG gelten.
- (b) Kundenanwendungen. Der Kunde ist für den technischen Support seiner Kundenanwendungen verantwortlich.
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11.9 Datenverarbeitung. Der Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten ändert sich so:
- (a) Standortinformationen zu Rechenzentren Unter Paragraf 10.6 (Standortinformationen zu Rechenzentren) des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten gelten die beiden Unterabschnitte (a) und (b) für AppSheet.
- (b) Server-Betriebssysteme. Der Paragraf
„Server-Betriebssysteme“ unter Paragraf 1(a) des Anhangs 2 zum Zusatz
zur Verarbeitung von Cloud-Daten wurde gelöscht und ersetzt durch:
Server-Betriebssysteme. Google-Server verwenden eine auf die Anwendungsumgebung zugeschnittene Linux-basierte Implementierung. Google verwendet einen Prozess zur Code Review, um die Sicherheit des Codes für die Bereitstellung der Dienste zu erhöhen und die Sicherheitsprodukte in Produktionsumgebungen zu verbessern.
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11.10 Weitere Definitionen.
- „AppSheet Software“ bezeichnet alle herunterladbaren Tools, Software Development Kits oder sonstige Computersoftware, die Google in Verbindung mit AppSheet bereitstellt sowie alle Updates, die Google gelegentlich an dieser AppSheet-Software vornimmt.
- „Kundenanwendung“ bezeichnet ein Softwareprogramm, das ein Kunde mit AppSheet erstellt oder hostet.
- „Datenquelle“ bezeichnet die Datenquellen von Google oder Drittanbietern, die unter https://www.appsheet.com/Home/StartWithData beschrieben werden.
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12. User Experience Research. Wenn sich der Kunde für das Google Cloud User Experience Research Program für Google Workspace registriert, unterliegt seine Teilnahme der Ergänzung zum Google Cloud User Experience Research Panel, die unter https://cloud.google.com/terms/user-experience-research verfügbar ist.
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13. Clientseitige Verschlüsselung. Google ist für keinen Aspekt des vom Kunden gewählten externen Key Management Service für die Verschlüsselung verantwortlich. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für diesen Dienst, einschließlich aller Verschlüsselungsschlüssel, die von einem solchen Key Management Service zur Verwendung mit der clientseitigen Verschlüsselung erzeugt werden. Ungeachtet gegebenenfalls anderslautender Formulierungen im CDPA ist Google nicht in der Lage, einen Verschlüsselungsschlüssel oder Kundendaten, die mit diesem Verschlüsselungsschlüssel verschlüsselt wurden, wiederherzustellen, wenn der Verschlüsselungsschlüssel verloren geht, gestohlen wird oder beschädigt ist. Wenn der externe Key Management Service unterbrochen wird oder nicht mehr zugänglich ist, ist für alle anwendbaren Dienste keine clientseitige Verschlüsselung mehr verfügbar.
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14. Regionale Nutzungsbedingungen.
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14.1 Japan. Wenn die Rechnungsadresse des Kunden in Japan liegt, werden Gmail, Chat und Meet von Google Connect Asia Pacific Pte. Ltd. („GCAP“) bereitgestellt. Die Rechnungen werden jedoch weiterhin von Google Asia Pacific Pte. Ltd. gesendet. Google Asia Pacific Pte. Ltd. ist nur in Bezug auf die vorgenannten Dienste ein autorisierter Vertreter von GCAP und schließt Verträge im Namen von GCAP ab.
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14.2 Frankreich. Der Kunde befolgt im erforderlichen Umfang die in Frankreich geltenden allgemeinen Sicherheitsrichtlinien für Gesundheitsinformationssysteme (Politique générale de sécurité des systèmes d’information de santé, PGSSI‑S).
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