Dienstspezifische Nutzungsbedingungen für Google Workspace

Zuletzt geändert am 21. Februar 2024

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  • Begriffe, die in diesen dienstspezifischen Nutzungsbedingungen für Google Workspace (früher als die G Suite bezeichnet) nicht definiert sind, unterliegen der Definition in der jeweils geltenden Vereinbarung zur Regelung der Nutzung der Google Workspace-Dienste. Das kann die Google Workspace-Dienstübersicht („Google Workspace Services Schedule“) zur Google Cloud-Rahmenvereinbarung („Google Cloud Master Agreement“), die Google Workspace for Education-Vereinbarung oder eine andere Vereinbarung sein. Sie wird in allen Fällen als „Vereinbarung“ bezeichnet.

    • 1. Speicherorte für Daten.

      • 1.1 Primäre Datenspeicherung. Vorbehaltlich Paragraf 1.2 (Primäre Datenspeicherung bei AppSheet) kann der Kunde, wenn er eine In-Scope Edition der Dienste nutzt, einen Speicherort für Daten auswählen, um Spezifische Daten im Ruhezustand zu speichern, und Google wird diese Spezifischen Daten in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht entsprechend speichern („Richtlinie für Speicherorte“).

      • 1.2 Primäre Datenspeicherung bei AppSheet. Die Richtlinie für Speicherorte gilt nur für AppSheet (auch wenn sie in einer In-Scope Edition der Dienste enthalten ist), wenn (a) der Kunde eine In-Scope Edition von AppSheet verwendet und (b) ein Endnutzer Spezifische Daten zur Speicherung am Datenspeicherort ausgewählt hat.

      • 1.3 Einschränkung. Google hat das Recht, Kundendaten, die nicht unter die Richtlinie für Speicherorte fallen, an einem beliebigen Ort zu speichern, an dem Google oder dessen Unterauftragsverarbeiter Betriebsstätten unterhalten, vorbehaltlich des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten.

      • 1.4 Definitionen.

        • Standortdaten“ bezieht sich ausschließlich auf die folgenden Primärdaten innerhalb der Kundendaten für den jeweiligen Dienst:

          • (a) Gmail: Betreffzeile und Nachrichtentext der E‑Mails, Anhänge sowie Angaben zu Absendern und Empfängern der Nachrichten

            (b) Google Kalender: Titel und Beschreibung des jeweiligen Termins, Datum, Uhrzeit, Eingeladene, Häufigkeit und Veranstaltungsorte

            (c) Google Docs, Google Tabellen, Google Präsentationen: Texte, eingebettete Bilder und zugehörige, von Endnutzern erstellte Kommentare

            (d) Google Drive: Inhalte aus der Originaldatei, die in Google Drive hochgeladen wurde

            (e) Google Chat: Nachrichten und Anhänge

            (f) Google Vault: Vault-Exporte

            (g) AppSheet: App-Definitionen, Datenquellen-Konfigurationen und ‑Zugriffstokens sowie Kundendaten in AppSheet-Datenbanken

        • Speicherort für Daten“ bedeutet:

          • (a) entweder USA oder Europa, ausgenommen in Bezug auf AppSheet; oder

            (b) Europa, in Bezug auf AppSheet.

        • In-Scope Edition“ bezieht sich auf folgende Versionen:

          • (a) G Suite Business

            (b) Google Workspace Enterprise Plus

            (c) Google Workspace for Education Standard

            (d) Google Workspace for Education Plus

    • 2. Google Vault. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Google Vault:

      • 2.1 Aufbewahrung. Google ist nicht verpflichtet, archivierte Kundendaten über die vom Kunden angegebene Aufbewahrungsdauer oder die Laufzeit der Bestellung der entsprechenden Google Vault-Lizenzen hinaus aufzubewahren, es sei denn, (a) der Kunde verlängert die Aufbewahrungsdauer oder erneuert die Laufzeit der Bestellung vor Ablauf dieser Aufbewahrungsdauer oder (b) anwendbare Gesetzgebung oder ein gerichtliches Verfahren verbietet Google, diese archivierten Daten zu löschen, oder (c) für die Daten gilt ein vom Kunden angeordneter Litigation Hold.

    • 3. Google Workspace Essentials. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Google Workspace Essentials und/oder Google Workspace Essentials Starter (wie angegeben):

      • 3.1 Kündigung wegen Inaktivität oder ordentliche Kündigung. Wenn der Kunde Google Workspace Essentials Starter bestellt, behält sich Google das Recht vor, die Bereitstellung von Google Workspace Essentials Starter zu beenden:

        • (a) mit einer Frist von 30 Tagen nach der Benachrichtigung an den Kunden, wenn während eines Zeitraums von 60 aufeinanderfolgenden Tagen vor dem Datum der Benachrichtigung kein Zugriff auf die Admin-Konsole oder keine Verwendung der Dienste durch den Kunden oder einen seiner Endnutzer stattgefunden hat; oder

        • (b) mit einer Frist von 90 Tagen nach der Benachrichtigung an den Kunden (ordentliche Kündigung).

      • 3.2 Technische Support-Dienste. TSD sind für Google Workspace Essentials Starter nicht verfügbar.

      • 3.3 Weitere Definitionen.

        • Aktiver Nutzer“ bezeichnet einen Google Workspace Essentials-Endnutzer, der (a) mindestens einmal im Kalendermonat eine Videokonferenz in Google Meet veranstaltet oder daran teilnimmt oder (b) mindestens einmal im Kalendermonat eine Datei in Google Drive öffnet.

    • 4. Cloud Search. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Cloud Search:

      • 4.1 Datenquellen Dritter. Die Nutzung von Datenquellen Dritter durch den Kunden in Verbindung mit der Cloud Search Platform fällt unter die Nutzungsbedingungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der Datenquelle und wird durch diese geregelt. Im Verhältnis zwischen den Parteien trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für diese Nutzungsbedingungen, einschließlich der Gewährleistung, dass Google auf die relevanten Datenquellen zugreifen und diese für die Bereitstellung der Cloud Search Platform nutzen darf.

    • 5. Cloud Identity-Dienste. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Cloud Identity-Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung:

      • 5.1 Maßgebende Vereinbarung. Wenn die Nutzung der Cloud Identity-Dienste durch den Kunden im Rahmen des Kontos zusätzlich zu dieser Vereinbarung einer Google Cloud Platform-Vereinbarung („GCP-Vereinbarung“) unterliegt und/oder den Bedingungen unter https://cloud.google.com/terms/identity („Cloud Identity-Nutzungsbedingungen“), dann gelten die Dokumente in folgender Reihenfolge (mit abnehmendem Vorrang): (a) diese Vereinbarung; (b) die GCP-Vereinbarung oder (c) die Cloud Identity-Nutzungsbedingungen. Dieser Paragraf bleibt auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung in Kraft.

      • 5.2 Weitere Definitionen.

        • Google Cloud Platform“ bezeichnet die aktuellen Dienste unter https://cloud.google.com/terms/services.

    • 6. Bedingungen für Pre-General-Availability-Angebote. Google kann dem Kunden Google Workspace-Funktionen, ‑Dienste oder ‑Software zur Verfügung stellen, bevor sie allgemein verfügbar sind. Sie werden im Überblick über die Dienste, in der zugehörigen Dokumentation bzw. den zugehörigen Materialien oder in einer Testanwendung (wie unten definiert) als „Early Access“, „Alpha“, „Beta“, „Vorabversion“, „Experimentell“ oder mit einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet (zusammenfassend „Pre-GA-Angebote“). Pre-GA-Angebote sind zwar keine Dienste, ihre Nutzung durch den Kunden unterliegt aber den Bedingungen der Vereinbarung für Dienste in der Fassung dieses Paragrafen 6.

      • 6.1 Zugriff auf die und Nutzung der Pre-GA-Angebote.

        • (a) Testanwendungen. Der Kunde kann sich als Testnutzer für ein oder mehrere Pre-GA-Angebote bewerben. Dafür sendet er den über die Admin-Konsole verfügbaren oder anderweitig von Google bereitgestellten Antrag („Testnutzerantrag“). Bei der Annahme als Testnutzer (basierend auf den zu diesem Zeitpunkt geltenden Anforderungen von Google an Testnutzer auf Domainebene) stellt Google das Pre-GA-Angebot zur Nutzung gemäß den Bedingungen aus Paragraf 6 zur Verfügung. Zusätzliche Bedingungen („Spezifische Testbedingungen“) sind möglicherweise für dieses Pre-GA-Angebot anwendbar und werden gegebenenfalls von Google über die Testanwendung oder anderweitig in schriftlicher Form vor der Nutzung durch den Kunden bereitgestellt. Der Testnutzerantrag und alle spezifischen Testbedingungen werden in diesen Paragrafen 6 aufgenommen.

          (b) Verwendung der Kundentestdaten. Vorbehaltlich Paragraf 6(d) (Nutzungsbeschränkung für Regierungskunden) und Paragraf 6(e) (Nutzungsbeschränkung für geschützte Gesundheitsdaten) unten kann Google – wobei der Kunde (auch durch Einholung oder Erteilung erforderlicher Einwilligungen oder Benachrichtigungen) dafür sorgt, dass Google das darf – alle Kundendaten (einschließlich personenbezogener Kundendaten) verwenden, die vom Kunden oder von seinen Endnutzern über jegliche Pre-GA-Angebote gesendet, empfangen oder darin gespeichert werden („Kundentestdaten“), um die Pre-GA-Angebote und alle damit verwendeten Google-Produkte und ‑Dienste bereitzustellen, zu testen, zu analysieren, zu entwickeln und zu verbessern, ohne jegliche Einschränkung oder Verpflichtung gegenüber dem Kunden, einem Endnutzer oder einem Dritten, außer wie in den Vertraulichkeitsbestimmungen der Vereinbarung und unten angegeben.

          Wenn der Kunde die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Bedingungen von Google zu den Datenschutz- und Verarbeitungsverpflichtungen in Bezug auf Kundendaten, wie sie unter https://cloud.google.com/terms/data-processing-addendum („Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten“ oder „CDPA“ [Cloud Data Processing Addendum]) angegeben sind, akzeptiert hat oder die Parteien sich anderweitig damit einverstanden erklärt haben, gilt der CDPA für Pre-GA-Angebote als „Dienste“ für die Zwecke des CDPA. Zur Klarstellung sei erwähnt, dass dieser Paragraf 6 Teil der „Vereinbarung“ ist, auf die in Paragraf 5.2 (Compliance with Customer's Instructions [Einhaltung der Weisungen des Kunden]) des CDPA Bezug genommen wird, vorbehaltlich der folgenden Änderungsvereinbarungen:

          • (ii) Der Kunde erkennt an, dass für die Zwecke von Paragraf 6.1 (Deletion by Customer [Löschen durch den Kunden]) des CDPAs und im Rahmen des anwendbaren Rechts die Funktionalität der Pre-GA-Angebote möglicherweise kein Löschen von Kundentestdaten während des Zeitraums zulässt, in dem der Kunde das Pre-GA-Angebot nutzen darf („Pre-GA-Laufzeit“), dass Kundentestdaten jedoch nach Ablauf der Laufzeit gemäß Paragraf 6.2 (Return or Deletion When Term Ends [Rückgabe oder Löschen nach Ablauf der Laufzeit]) des CDPAs gelöscht werden.

            (iii) Sofern in den spezifischen Testbedingungen nicht anders angegeben, gilt: (A) Informationen über Unterauftragsverarbeiter (laut Definition im CDPA), die im Zusammenhang mit Pre-GA-Angeboten eingesetzt werden, einschließlich ihrer Funktionen und Standorte, werden von Google auf Anfrage des Kunden schriftlich zur Verfügung gestellt; und (B) Google informiert den Kunden während der Pre-GA-Laufzeit über die Einsetzung neuer Drittanbieter-Unterauftragsverarbeiter durch Google im Zusammenhang mit Pre-GA-Angeboten (einschließlich Name und Standort des Unterauftragsverarbeiters und dessen Aktivitäten). Dafür wird eine E‑Mail an die Benachrichtigungs-E‑Mail-Adresse gesendet, bevor der Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung von Kundentestdaten beginnt. Falls der Kunde Einwände gegen den Unterauftragsverarbeiter hat, kann er als einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf die Nutzung des betreffenden Pre-GA-Angebots einstellen.

        • (c) Keine Anforderungen bezüglich Speicherort der Daten oder Access Transparency. Kundentestdaten, die gemäß diesem Paragrafen 6 verarbeitet werden, unterliegen keinen Anforderungen bezüglich Speicherort der Daten (wie es in Paragraf 1 [Speicherort für Daten] dieser dienstspezifischen Geschäftsbedingungen beschrieben ist) oder Access Transparency (wie beschrieben unter https://support.google.com/a/answer/9230474).

          (d) Nutzungsbeschränkung für Regierungskunden. Sofern keine schriftliche Genehmigung von Google vorliegt, dürfen die folgenden Kunden nur Test- oder experimentelle Daten mit Pre-GA-Angeboten verwenden und es ist ihnen untersagt, „Live“- oder Produktionsdaten in Verbindung mit Pre-GA-Angeboten zu nutzen: US-Regierungskunden oder andere Regierungskunden, einschließlich Regierungsstellen oder Behörden auf Bundes‑, Landes‑, Bundesstaats‑, Provinz‑ oder Kommunalebene, mit Ausnahme von Kunden, die Bildungseinrichtungen sind.

          (e) Nutzungsbeschränkung für geschützte Gesundheitsdaten. Kunden dürfen Pre-GA-Angebote nicht zur Verarbeitung geschützter Gesundheitsdaten gemäß HIPAA-Definition verwenden.

      • 6.2 Änderung, Sperrung oder Einstellung. Pre-GA-Angebote (einschließlich der zugehörigen Funktionen) können jederzeit ohne vorherige schriftliche Ankündigung gegenüber dem Kunden geändert, gesperrt oder eingestellt werden.

      • 6.3 HaftungsausschlussPRE-GA-ANGEBOTE WERDEN „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNGEN ODER ERKLÄRUNGEN JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND SIND NICHT DURCH EIN SLA ODER EINE GOOGLE-HAFTUNGSFREISTELLUNG ABGEDECKT. Sofern in den spezifischen Testbedingungen für ein Pre-GA-Angebot nicht anders angegeben, sind Pre-GA-Angebote nicht durch technische Supportdienste (TSD) abgedeckt.

      • 6.4 Haftung. Google haftet nicht für Beträge, die über (A) die in der Vereinbarung festgelegte Haftungshöchstgrenze oder (B) 25.000 $ hinausgehen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Nichts im vorstehenden Satz berührt die in der Vereinbarung festgelegten Ausschlüsse von Haftungsbeschränkungen in Bezug auf Folgendes: (1) Tod oder Personenschäden infolge von Fahrlässigkeit, (2) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung, (3) Verletzung gewerblicher Schutzrechte der anderen Partei oder (4) Angelegenheiten, für die die Haftung gemäß anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.

      • 6.5 Kündigung. Google kann die Nutzung eines Pre-GA-Angebots durch den Kunden jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Kunden beenden, auch um anderen Kunden die Nutzung des Pre-GA-Angebots zu ermöglichen.

    • 7. Überprüfung mit Domain-E-Mail-Adresse. Die folgenden Zusatzbedingungen gelten nur dann, wenn statt des Domainnamens die E-Mail-Adresse der Domain bestätigt wird, um die Dienste zu verwenden:

      • 7.1 Einladung von Endnutzern. Der Kunde kann andere Nutzer mit einer E-Mail-Adresse der Domain einladen, die Dienste zu verwenden. Wenn diese Nutzer die Einladung des Kunden annehmen, gelten sie gemäß der Vereinbarung als Endnutzer des Kunden.

      • 7.2 Bestätigung des Domainnamens.

        • (a) Übernahme der Kontrolle durch die bestätigende Partei. Jede Person oder jedes Rechtssubjekt kann jederzeit den Domainnamen bestätigen, der der E-Mail-Adresse der Domain entspricht („bestätigende Partei“). Die bestätigende Partei übernimmt direkt nach der Bestätigung des Domainnamens die Inhaberschaft und die Kontrolle über die zum Domainnamen gehörenden Endnutzerkonten und die zugehörigen Daten. Der Kunde und alle Endnutzer werden benachrichtigt, wenn der Domainname bestätigt wurde.

        • (b) Verwaltung nach der Bestätigung des Domainnamens. Eine bestätigende Partei verfügt über bestimmte Berechtigungen in Bezug auf das Kundenkonto und alle Endbenutzerkonten, wie in der Dokumentation beschrieben

      • 7.3 Löschen von Daten. Der Kunde und seine Endnutzer können jederzeit, bevor die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernimmt, Kundendaten löschen oder exportieren und/oder ihre Endnutzerkonten löschen, sofern das mit der Funktionalität der Dienste vereinbar ist. Nachdem die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernommen hat, können, ungeachtet aller gegenteiligen Bestimmungen im Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten, der Kunde und seine Endnutzer je nach Verwaltung der Dienste möglicherweise die Endnutzerkonten nicht löschen und keine Kundendaten mehr löschen oder exportieren.

      • 7.4 Hinweise zur Datenverarbeitung. Wenn der Kunde keine Maßnahmen ergreift, um Kundendaten zu löschen oder zu exportieren, bevor die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernimmt, dann erkennt der Kunde ungeachtet des Paragrafen 6.2 (Rückgabe oder Löschen bei Vertragsende) des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten an, dass diese dienstspezifischen Nutzungsbedingungen bestimmte Kundenanweisungen an Google dokumentieren, nämlich: (a) nach der Kündigung der Vereinbarung gemäß Paragraf 7.6 (Ende der Vereinbarung nach der Domainbestätigung) alle Kundendaten aufzubewahren, die vor der Kündigung nicht durch den Kunden gelöscht wurden; und (b) der bestätigenden Partei diese aufbewahrten Kundendaten zur Verfügung zu stellen.

      • 7.5 Einwilligung zur Verwaltung. Der Kunde willigt gegebenenfalls ein, dass (a) die bestätigende Partei die in dieser Vereinbarung beschriebenen Zugriffsrechte und Berechtigungen hat; und (b) Google der bestätigenden Partei die in dieser Vereinbarung beschriebenen Zugriffsrechte und Berechtigungen einräumen darf.

      • 7.6 Ende der Vereinbarung nach der Domainbestätigung. Wenn die bestätigende Partei ein Dritter ist, endet diese Vereinbarung automatisch, wenn die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernimmt. Zur Klarstellung: Dieser Paragraf wirkt sich nicht auf die Rechte aus, die Endnutzern von der bestätigenden Partei im Rahmen einer separaten Google Workspace-Vereinbarung gewährt werden können.

      • 7.7 Diensteinschränkungen. Einige Dienste und Funktionen sind möglicherweise erst und nur dann verfügbar, wenn der Domainname bestätigt wurde.

8. Google-Telefoniedienste. Die folgenden Bedingungen gelten nur für (i) Google Voice und (ii) die Nutzung von Google Meet zur Durchführung ausgehender und Annahme eingehender Anrufe („Google Meet-Telefonie“), je nach Fall (und für die Zwecke dieses Paragrafen 8 werden Google Voice- und Google Meet-Telefonie gemeinsam als „Google-Telefoniedienste“ bezeichnet). DIESE BEDINGUNGEN ENTHALTEN WICHTIGE INFORMATIONEN ZU BESCHRÄNKUNGEN FÜR NOTRUFE. BITTE AUFMERKSAM LESEN.

  • 8.1 Parteien und Vertragsstruktur für Google-Telefoniedienste.

    • (a) Google-Telefoniedienstanbieter. Das jeweilige mit Google verbundene Unternehmen, das in der Liste der relevanten Dienst- und Telefonieanbieter aufgeführt ist (das verbundene Unternehmen, der „Google-Telefoniedienstanbieter“ oder „GTDA“), stellt dem Kunden die entsprechenden Google-Telefoniedienste zur Verfügung.

      (b) Struktur der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste. Vorbehaltlich Paragraf 8.1(d) und nur in Bezug auf die jeweiligen Google-Telefoniedienste ist das Google Workspace-Rechtssubjekt ein autorisierter Vertreter des GTDAs und kann Verträge im Namen des GTDAs schließen. Entsprechend gilt Folgendes:

      • (i) Bestellt der Kunde zusätzlich zu anderen Diensten, die der Vereinbarung unterliegen, Google-Telefoniedienste, bildet dieser Paragraf 8.1 zusammen mit den anderen Bedingungen der Vereinbarung (einschließlich des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten und aller Haftungsbeschränkungen) eine separate Vereinbarung (die „Vereinbarung für Google-Telefoniedienste“), die zwischen dem jeweiligen GTDA (über Google als ordnungsgemäß autorisierten Vertreter) und dem Kunden nur in Bezug auf diese Google-Telefoniedienste geschlossen wurde, vorbehaltlich der übrigen Bedingungen dieses Paragrafen 8.1.

        (ii) Die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste tritt mit dem Datum des Inkrafttretens der Erstbestellung der Google-Telefoniedienste durch den Kunden in Kraft und gilt, vorbehaltlich einer früheren Kündigung in Übereinstimmung mit den enthaltenen Bedingungen, bis (A) die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste gemäß den darin enthaltenen Bedingungen gekündigt wird oder (B) die Vereinbarung beendet wird oder abläuft. Die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste tritt nur in Bezug auf die Google-Telefoniedienste an die Stelle der Vereinbarung.

        (iii) Im Zusammenhang mit der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste werden (außer im Überblick über die Dienste und in Paragraf 8 dieser dienstspezifischen Nutzungsbedingungen) diese Begriffe so ersetzt: „Vereinbarung“ durch „Vereinbarung für Google-Telefoniedienste“, „Google“ durch „GTDA“ und „Dienste“ oder „Hauptdienste“ durch „Google-Telefoniedienste“.

        (iv) Der Kunde kann Rechte und Vorteile aus der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste nur gegenüber dem GTDA und nicht gegenüber Google durchsetzen und die Verpflichtungen aus der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste (einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung aller anwendbaren Gebühren) schuldet er nur gegenüber dem GTDA, nicht gegenüber Google.

        (v) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung gelten im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Paragrafen 8.1 und einer anderen Bedingung der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste (einschließlich des Paragrafen „Widersprüchliche Bedingungen“ der Vereinbarung und des Paragrafen „Precedence“ [Vorrang] des CDPA) die Bestimmungen dieses Paragrafen 8.1.

        (vi) Jede Partei kann die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste unabhängig von der Vereinbarung gemäß dem Paragrafen „Laufzeit und Kündigung“ der Vereinbarung kündigen. Kündigt der Kunde sein Google Voice-Abo gemäß dem Paragrafen 8.10 („Kündigung des Google Voice-Abos durch den Kunden“), endet die Gültigkeit der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste automatisch.

    • (c) Regionale Nutzungsbedingungen. Die regionalen Nutzungsbedingungen sind Teil der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste und gelten, wenn ein Endnutzer Google Voice in einem Land verwendet, das in den regionalen Nutzungsbedingungen aufgeführt ist.

  • 8.2 Bereitstellung von Google-Telefoniediensten.

    • (a) Verwendung von Daten.

      • (i) Erhebung und Verwendung von Daten. Der GTDA erhebt und verwendet Kundendaten gemäß der Offenlegung zum Datenschutz für Google-Telefoniedienste unter https://workspace.google.com/terms/service-terms/voice/privacy_disclosure.html.

      • (ii) Abonnentenverzeichnis. Der GTDA gibt die Google Voice-Nummern des Kunden oder seiner Endnutzer nicht an Verzeichnisdienste weiter, es sei denn, er wird vom Kunden dazu aufgefordert oder ist gesetzlich dazu verpflichtet.

    • (b) Telefonieanbieter.

      • (i) Verbundene Anbieter. Der GTDA kann Google-Telefoniedienste über seine verbundenen Unternehmen bereitstellen, wie in der Liste der Dienst- und Telefonieanbieter beschrieben.

      • (ii) Nicht verbundene Telefonieanbieter. Der GTDA und seine verbundenen Unternehmen schließen Nebenverträge mit Dritten („Telefonieanbieter“), um je nach Fall ein- und ausgehende Anrufe über das öffentliche Fernsprechnetz (public switched telephone network, PSTN) zu leiten. Die Telefonieanbieter und ihre Standorte sind in der Liste der Dienst- und Telefonieanbieter aufgeführt. Durch die Nutzung der Google-Telefoniedienste weist der Kunde den GTDA und dessen verbundene Unternehmen an, Telefonieanbieter mit Folgendem zu beauftragen:

        • (1) Routing aus- und eingehender Telefonanrufe (je nach Fall); und

        • (2) Verarbeitung von Kundendaten als unabhängige Verantwortliche in den Ländern, in denen sie ihren Geschäftssitz haben:

        • a) ausschließlich in dem für das Routing erforderlichen Umfang; und

        • b) unter Einhaltung des anwendbaren Rechts (einschließlich der europäischen Datenschutzgesetze und Telekommunikationsverordnungen).

        • Zur Klarstellung: Telefonieanbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter (im Sinne des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten).

  • 8.3 Zusätzliche Zahlungsbedingungen.

    • (a) Rechnungen für Google-Telefoniedienste. Anwendbare Gebühren und andere Kosten, die sich aus der Nutzung von Google-Telefoniediensten durch den Kunden oder Endnutzer ergeben, werden getrennt von den anderen Google Workspace-Diensten berechnet und unterliegen den Zahlungsbedingungen der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste.

    • (b) Anrufgebühren. Zusätzlich zu den Gebühren zahlt der Kunde dem GTDA die anfallenden Kosten für Anrufe auf Grundlage der Nutzung, falls zutreffend. Die Nutzungskosten werden auf Grundlage der jeweils geltenden Anrufgebühren berechnet.

    • (c) Steuern. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste und unabhängig von Zertifikaten zur Steuerbefreiung bezahlt der Kunde die geltenden Steuern. Das können beispielsweise Steuern sein, die anfallen, wenn der Endnutzer Google-Telefoniedienste im Ausland verwendet.

  • 8.4 Google Voice-Anforderungen; GTDA-Haftungsausschluss.

    • (a) Google Voice-AnforderungenDieser Paragraf 8.4(a) gilt nur für Google Voice und NICHT für Google Meet-Telefonie. Für die Verwendung von Google Voice ist möglicherweise eine separate Breitband- oder mobile Datenverbindung erforderlich und das Gerät des Endnutzers muss bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Die Verwendung von Google Voice im Ausland oder mit Roaming kann Endnutzern von ihren Mobilfunkanbietern berechnet werden.

    • (b) GTDA-Haftungsausschluss. Der GTDA ist nicht verantwortlich für Unterbrechungen oder Störungen der Google-Telefoniedienste aufgrund von Verzögerungen, Ausfällen oder Unterbrechungen: (i) bei der Datenverbindung des Kunden, (ii) beim Netz des Telefonieanbieters oder (iii) beim Betrieb der Geräte des Kunden oder des Endnutzers. Bei Verwendung der Google-Telefoniedienste auf Mobilgeräten werden möglicherweise Anruf- oder Datenkontingente verbraucht, die der Endnutzer bei seinem Mobilfunkanbieter erworben hat.

  • 8.5 Google Voice-FunktionenDieser Paragraf 8.5 gilt nur für Google Voice und NICHT für Google Meet-Telefonie.

    • (a) Zuweisung und Verfügbarkeit von Nummern. Wenn in Google Voice die Zuweisung von Rufnummern zulässig ist, gilt Folgendes:

      • (i) Zur Aktivierung der Nummer muss der GTDA möglicherweise gemäß den anwendbaren Telekommunikationsverordnungen bestimmte Informationen einholen, darunter die Adresse (wie beim aktuellen Anbieter hinterlegt) und die Steuernummer des Kunden.

        (ii) In einigen Ländern muss die Adresse (wie beim aktuellen Anbieter hinterlegt) zu dem Gebiet gehören, in dem die zuzuweisende Nummer registriert ist.

        (iii) Die Aktivierung der Nummer erfolgt auf Anfrage möglicherweise nicht sofort.

        (iv) Inaktive Nummern können aus dem Konto des Kunden entfernt werden.

    • (b) Nummernmitnahme. Dem Kunden ist die Mitnahme der Nummer von einem anderen Anbieter zu Google Voice in dem Umfang gestattet, in dem Google Voice die Nummernzuweisung ermöglicht. Außerdem darf der Kunde vorbehaltlich der folgenden Paragrafen 8.5(b)(i)–(iv) anfordern, dass zugewiesene Telefonnummern zur Nutzung mit einem anderen Anbieter freigegeben werden.

      • (i) Verpflichtungen des Kunden. Im Rahmen des anwendbaren Rechts ist der Kunde verantwortlich für: (A) die Richtigkeit der Informationen in der Anfrage zur Nummernmitnahme für den GTDA; (B) die Zahlung der Gebühren für die Nummernmitnahme, einschließlich der Gebühren für verbleibende Nummern und Abos; und (C) die Zahlung der dem GTDA geschuldeten Gebühren in Zusammenhang mit einer Rufnummer bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Nummer erfolgreich mitgenommen wurde.

      • (ii) Kündigung des Dienstes. Nach Kündigung oder Ablauf der betreffenden Endnutzerlizenz kann der GTDA Google Voice-Nummern freigeben, sofern der Kunde die Nummer nicht vor Kündigung oder Ablauf der Lizenz zu einem anderen Mobilfunkanbieter mitnimmt.

    • (c) Anrufer-ID. Die Google Voice-Nummer des Kunden darf auf Empfangsgeräten, bei denen dies möglich ist, angezeigt werden. Endnutzer können die Rufnummer aber für alle oder einzelne Anrufe unterdrücken. Aus technischen Gründen können Google Voice-Nummern nicht in jedem Fall unterdrückt werden, so etwa nicht bei Notrufen.

    • (d) Nummernblockierung. Sofern technisch möglich, blockiert der GTDA auf Anfrage des Kunden die Verwendung bestimmter Nummern, Nummernbereiche oder Nummerntypen (einschließlich Mehrwert-Zusatzdiensten) mit Google Voice oder hebt eine entsprechende Blockierung auf.

    • (e) Anrufaufzeichnung. Google Voice bietet möglicherweise eine Funktion für Endnutzer zum Aufzeichnen einzelner Telefongespräche. Der Kunde willigt ein, Telefongespräche nur aufzuzeichnen und das auch seinen Endnutzern nur zu gestatten, wenn alle gemäß anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen erforderlichen Einwilligungen eingeholt wurden.

  • 8.6 Beschränkungen der Google-Telefoniedienste. Folgendes ist mit Google-Telefoniediensten nicht möglich:

    • (a) operatorgestützte Nummerneingabe und Anrufe von Kurzcodes (für diese Anrufe fallen möglicherweise zusätzliche Gebühren an)

      (b) R-Gespräche oder

      (c) Anrufe oder Verbindungen zu bestimmten Nummern, beispielsweise kostenpflichtige Sonderrufnummern

  • 8.7 Nutzungsbeschränkung für Google Voice. Dieser Paragraf 8.7 gilt nur für Google Voice und NICHT für Google Meet-Telefonie. Der Kunde wird Personen, die gemäß anwendbarem Recht der jeweiligen Gerichtsbarkeit minderjährig sind, keine Nummern übertragen, keinen Zugang zu Google Voice gewähren und ihnen nicht auf andere Weise die Nutzung von Google Voice ermöglichen. Der GTDA kann Konten, die von Minderjährigen genutzt oder an Minderjährige übertragen werden, sperren oder dauerhaft deaktivieren.

  • 8.8 RettungsdiensteUnterabschnitt 8.8(a) gilt nur für Google Meet-Telefonie und NICHT für Google Voice. Alle anderen Unterabschnitte [(b)–(f)] des Paragrafen 8.8 gelten nur für Google Voice und NICHT für Google Meet-Telefonie..

    • (a) Anrufe in eine Richtung. Endnutzer, die die Funktionen für Anrufe in eine Richtung von Google Meet-Telefonie nutzen, können keine Notrufe tätigen oder empfangen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seinen Endnutzern eine Alternative für Anrufe bei Rettungsdiensten zur Verfügung zu stellen.

    • (b) Aus- und eingehende Anrufe. Anrufe bei Rettungsdiensten sind mit Google Voice möglich. IP-basierte Telefonie-Notrufdienste haben bestimmte Einschränkungen und funktionieren anders als traditionelle Notrufdienste, wie in den nachstehenden Bestimmungen beschrieben; zusätzliche länderspezifische Einschränkungen sind in den regionalen Geschäftsbedingungen beschrieben. Hiermit nimmt der Kunde die im Folgenden aufgeführten Festlegungen im Zusammenhang mit Anrufen bei Rettungsdiensten zur Kenntnis und akzeptiert sie:

      • (i) Beschreibung des Notrufdienstes. Mit den Google Voice-Funktionen für ein- und ausgehende Anrufe können Endnutzer kostenlos Notrufe absetzen und Anrufe von Rettungsdiensten entgegennehmen. Welcher Rettungsdienst verfügbar ist, richtet sich nach dem Standort des Endnutzers. Wenn ein Endnutzer bei einem Rettungsdienst anruft, erhält der Mitarbeiter in der Notrufzentrale des Rettungsdienstes vom GTDA die Rufnummer und Adresse, die der Kunde bei Google angegeben hat. Weitere Informationen dazu finden Sie unten in Paragraf 8.8(d) „Verpflichtungen des Kunden“. Endnutzer müssen ihren Standort und die Nummer angeben, unter der sie erreichbar sind, falls diese Informationen dem Mitarbeiter der Notrufzentrale noch fehlen.

      • (ii) Einschränkungen des Notrufdienstes. Für die Verfügbarkeit des Google Voice-Notrufdienstes gelten die folgenden Einschränkungen: (A) Bei einer Unterbrechung der Internetverbindung oder bei einem Stromausfall ist der Dienst möglicherweise nicht verfügbar. (B) Die Verbindung mit der Notrufzentrale dauert möglicherweise länger als bei herkömmlichen Anrufen bei Notrufdiensten oder ist nicht möglich. (C) Die Verbindung mit der Notrufzentrale wird zwar hergestellt, aber die Rufnummer oder der Standort des Endnutzers wird eventuell nicht automatisch übertragen und der Mitarbeiter des Rettungsdienstes kann möglicherweise nicht zurückrufen. (D) Bei aktiviertem Roaming wird ein Notruf möglicherweise an die Notrufzentrale des Ortes weitergeleitet, bei dem die Adresse des Endnutzers registriert ist (der Kunde empfiehlt dem Endnutzer, beim Roaming die native Telefon-App zu verwenden). (E) Gehörlose, schwerhörige und sprachgestörte Endnutzer sollten lokale Rettungsdienste direkt über ein TTY-Gerät oder einen Vermittlungsdienst anrufen. (F) Falls ein Endnutzer der Nummer seines Kontos mehrere Geräte zugewiesen hat, (i) wird ein Rückruf der Notrufzentrale möglicherweise nicht auf alle Geräte durchgestellt oder (ii) sieht der Mitarbeiter der Leitstelle die falsche Rufnummer. (G) Wenn der Endnutzer eingehende Anrufe deaktiviert hat, ist ein Rückruf der Notrufzentrale nicht möglich. (H) Wenn der Anruf mit Google Voice nicht funktioniert, wird Endnutzern unter Umständen empfohlen, für den Notruf die native Telefon-App auf dem Gerät zu verwenden. (I) Notrufe sind über diesen Anrufdienst nicht möglich, wenn (i) der Google Voice-Dienst nur für eingehende Anrufe genutzt wird oder (ii) Anrufe bei Verwendung der nativen Telefon-App auf dem Gerät des Endnutzers über das Netz des Mobilfunkanbieters des Nutzers geleitet werden.

    • (c) Rettungsdienst per SMS kontaktieren. Über Google Voice können möglicherweise keine SMS an Rettungsdienste geschickt werden. Eine solche Funktion kann zwar über Google Voice verfügbar sein, möglicherweise aber nicht über WLAN.

    • (d) Verpflichtungen des Kunden. Unter Beachtung von Paragraf 8.8(b) „Aus- und eingehende Anrufe“ ist der Kunde für Folgendes verantwortlich: (i) Er muss gewährleisten, dass die in Google Voice registrierten Adressen der Endnutzer mit den tatsächlichen Adressen übereinstimmen, an denen die Endnutzer Google Voice verwenden (andernfalls wird möglicherweise die falsche Notrufzentrale kontaktiert und die Rettungsmaßnahmen für den Endnutzer verzögern sich); (ii) er muss die Endnutzer darüber informieren, dass ihre Adressen an Telefonieanbieter weitergegeben werden; (iii) er muss die Endnutzer darüber informieren, dass sie dem Mitarbeiter der Notrufzentrale unter Umständen ihren physischen Standort und die Rufnummer mitteilen müssen, unter der sie erreichbar sind; (iv) er muss dafür sorgen, dass Endnutzern noch eine Alternative für Notrufe zur Verfügung steht; und (v) er muss die Endnutzer über die Einschränkungen bezüglich Notrufdiensten informieren (Kunden können unter support.google.com/voice/go/emergency-services einen Warnhinweis herunterladen, der ausgedruckt und an allen Geräten mit Zugriff auf Google Voice befestigt werden kann).

    • (e) Notfallbenachrichtigungen. Notfallbenachrichtigungen können möglicherweise nicht über Google Voice empfangen werden, wenn auf Geräten nur WLAN aktiviert oder kein Mobilfunknetz verfügbar ist.

    • (f) Haftungsausschluss für Rettungsdienste. Soweit gesetzlich zulässig, haften weder der GTDA noch seine verbundenen Unternehmen im Rahmen der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste (ob vertraglich, durch unerlaubte Handlungen, einschließlich Fahrlässigkeit, oder anderweitig) für Schäden jedweder Art (einschließlich unmittelbarer und indirekter Schäden), die in Verbindung mit der Verwendung von Google Voice für Anrufe bei Rettungsdiensten oder einem entsprechenden Versuch stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den nicht möglichen Zugriff auf diese Dienste, jedwede Verzögerung beim Erhalt einer Antwort seitens des Rettungsdienstes, das Verhalten von Rettungsdiensten oder deren Mitarbeitern oder die Weitergabe ungenauer oder falscher Informationen an den Rettungsdienst durch Telefonieanbieter oder andere Dritte, die vom GTDA oder seinen verbundenen Unternehmen beauftragt werden, die Bereitstellung von Anrufen bei Rettungsdiensten zu ermöglichen.

  • 8.9 Sperrung. Zusätzlich zu den in der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste beschriebenen Rechten bezüglich Anrufblockierung kann der GTDA ein- und ausgehende Anrufe oder SMS von Google-Telefoniediensten blockieren, sofern der GTDA zu dem begründeten Schluss kommt, dass der Kunde oder ein Endnutzer Google-Telefoniedienste verwendet hat, um Massen-E-Mails, automatisierte Nachrichten oder unerwünschte Werbenachrichten zu verfassen oder vermitteln.

  • 8.10 Kündigung des Google Voice-Abos durch den KundenDieser Paragraf 8.10 gilt nur für Google Voice und NICHT für Google Meet-Telefonie. Zusätzlich zu allen anderen Kündigungsrechten kann der Kunde das Google Voice-Abo jederzeit beim GTDA schriftlich kündigen. Nach der Kündigung darf der Kunde Google Voice nicht mehr verwenden.

  • 8.11 Weitere Definitionen.

    • Anrufgebühren“ bezeichnet die aktuellen Anrufgebühren (i) für Google Voice unter https://voice.google.com/rates und (ii) für Google Meet-Telefonie unter https://meet.google.com/u/0/tel/rates.

      Endnutzer“ bezeichnet (i) im Zusammenhang mit Google Voice die potenziellen Nutzer, die möglicherweise Zugriff auf ein Gerät haben, das mit Google Voice verbunden ist; und (ii) im Zusammenhang mit Google Meet die potenziellen Nutzer, die sich über Google Meet-Telefoniedienste in Google Meet-Videokonferenzen einwählen.

      Gebühren“ bezeichnet im Zusammenhang mit Google Voice die unter https://workspace.google.com/products/voice beschriebenen Gebühren.

    • Notrufzentrale“ bezeichnet die Notrufzentrale am registrierten Standort des Endnutzers.

      Regionale Nutzungsbedingungen“ bezeichnet die Nutzungsbedingungen unter https://workspace.google.com/terms/service-terms/voice/regional_terms.html.

      Telefonieanbieter“ hat die in Paragraf 8.2(b) „Telefonieanbieter“ dieser dienstspezifischen Nutzungsbedingungen beschriebene Bedeutung.

      Liste der Dienst- und Telefonieanbieter“ bezeichnet die jeweils aktuelle Liste der Dienst- und Telefonieanbieter (i) für Google Voice unter https://workspace.google.com/terms/service-terms/voice/providers.html und (ii) für Google Meet-Telefonie unter https://workspace.google.com/terms/service-terms/meet-telephony/providers.html.

  • * Die Bezeichnungen „Google Voice-Dienstanbieter“ oder „GVDA“ in Offlinedokumenten entsprechen den Bezeichnungen „Google-Telefoniedienstanbieter“ oder „GTDA“, die in diesen dienstspezifischen Nutzungsbedingungen und der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste verwendet werden.

9. Google SIP Link.

  • 9.1 Zusätzliche Nutzungsbedingungen für Google SIP Link. Für die Nutzung von Google SIP Link durch den Kunden gelten die folgenden Bedingungen:

    • (a) Die Rufnummernmitnahme zum SIP-Anbieter des Kunden muss vom SIP-Anbieter durchgeführt werden.

      (b) Der Kunde erkennt an und willigt ein, dass Google ihn anrufen darf, um seine Trunk-Konfiguration zu bestätigen oder die Inhaberschaft der Nummer zu überprüfen. Der Kunde willigt in den Erhalt solcher Anrufe ein, auch über automatisierte Systeme.

      (c) Der Kunde ist dafür verantwortlich und stellt sicher, dass Notrufe von Google SIP Link-Nutzern über den SIP-Anbieter geleitet werden. Weiterhin muss der Kunde seinen Standort bzw. seine Adresse für Notrufe über den SIP-Anbieter auf dem neuesten Stand halten.

      (d) Zur Klarstellung: SIP-Anbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter im Sinne des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten.

  • 9.2 Weitere Definitionen.

    • „SIP-Anbieter“ bedeutet Systemintegrator, Mobilfunkanbieter oder andere Partner des Kunden, die unabhängig von Google Voice Telefondienste für den Kunden übernehmen.

  • 10. Google Drive. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Google Drive:

    • 10.1 Nutzung von Google Drive zur Verbreitung von Inhalten. Google Drive darf nicht als Netzwerk zur Verbreitung von Inhalten verwendet werden. Wenn die Nutzung von Google Drive nach Ermessen von Google gegen die Richtlinien zur Fairen Nutzung verstößt oder der Dienst zur gesetzeswidrigen Verbreitung oder Massenverbreitung von Inhalten, einschließlich Videos, verwendet wird, kann Google die Nutzung von Google Drive und den Zugriff darauf beschränken. Videos in Google Drive, die außerhalb der Domain des Kunden öffentlich freigegeben werden, müssen den YouTube-Community-Richtlinien entsprechen (abrufbar unter https://www.youtube.com/howyoutubeworks/policies/community-guidelines/ oder der jeweils aktuellen URL).

  • 11. AppSheet. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für AppSheet:

    • 11.1 Geltungsbereich der Vereinbarung. Die Vereinbarung, einschließlich dieser dienstspezifischen Nutzungsbedingungen, gilt nur für die Nutzung von AppSheet durch den Kunden in Verbindung mit Endnutzern, die über ihre Endnutzerkonten auf AppSheet zugreifen. Sie gilt nicht für die AppSheet-Tarife unter https://www.appsheet.com.

    • 11.2 Verwaltung von AppSheet. Wenn der AppSheet-Tarif des Kunden zusätzliche Verwaltungseinstellungen umfasst, wie unter https://about.appsheet.com/pricing/ beschrieben, sind zusätzliche Einstellungen zur Verwaltung von AppSheet für explizit benannte AppSheet-Administratoren verfügbar.

    • 11.3 Zahlungsbedingungen. Die Definition der „Preise“ wird dahingehend geändert, dass die jeweiligen aktuellen Preise unter https://solutions.appsheet.com/pricing gelten, sofern in einem Zusatz oder Bestellformular nichts anderes vereinbart wurde.

    • 11.4 Datenquellen. Nutzt der Kunde Datenquellen in Verbindung mit den Diensten, unterliegt dies den Nutzungsbedingungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der Datenquelle. Im Verhältnis zwischen den Parteien trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für diese Nutzungsbedingungen, einschließlich der Gewährleistung, dass Google auf die relevanten Datenquellen zugreifen und diese für die Bereitstellung von AppSheet nutzen darf.

    • 11.5 AppSheet-Software. Wenn Google dem Kunden AppSheet-Software (die auch Drittanbieter-Software enthalten kann) zur Verfügung stellt, gewährt Google dem Kunden während der Laufzeit eine gebührenfreie (sofern von Google nicht anders angegeben), nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Reproduktion und Nutzung dieser Software für die Zwecke der Bereitstellung einer Kundenanwendung für Endnutzer und kann nach Mitteilung an den Kunden zusätzliche Lizenzbeschränkungen festlegen. Jede Ausfuhr, Wiederausfuhr, Übertragung oder Nutzung der AppSheet-Software durch den Kunden unterliegt dieser Vereinbarung (einschließlich der Beschränkungen und der Compliance-Verpflichtungen, die für die Nutzung der Dienste auferlegt werden und die alle für die AppSheet-Software gelten) und kann auch den Lizenzbedingungen und ‑anforderungen von Dritten gemäß den Ausfuhrkontrollgesetzen unterliegen. Wie zwischen den Parteien vereinbart, bleiben alle gewerblichen Schutzrechte an der AppSheet-Software bei Google. Jede Partei sichert zu, dass alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen eingehalten werden, die für die Bereitstellung oder Nutzung der AppSheet-Software gelten. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DER VEREINBARUNG ANGEGEBEN, WIRD DIE APPSHEET-SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR SOWIE OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNGEN ODER ERKLÄRUNGEN JEGLICHER ART BEREITGESTELLT.

    • 11.6 Kostenlose Versionen.

      • (a) Beschränkungen. Versionen, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden, unterliegen Einschränkungen und sind nicht TSD-berechtigt. Bestimmte Funktionen von AppSheet stehen für kostenlose Versionen möglicherweise nicht zur Verfügung. Die Verpflichtungen von Google zur Haftungsfreistellung gelten nicht für kostenlose AppSheet-Versionen.

      • (b) Beendigung wegen Inaktivität. Google behält sich das Recht vor, die Bereitstellung einer kostenlosen Version für einen Endnutzer nach Vorabankündigung mit einer Frist von 30 Tagen zu beenden, wenn 60 Tage lang (a) der Endnutzer nicht auf AppSheet zugegriffen hat oder (b) keine Aktivität in einer Anwendung des Kunden durch den Endnutzer stattgefunden hat.

    • 11.7 Einstellung von AppSheet. Google benachrichtigt den Kunden mindestens 12 Monate vor Einstellung von AppSheet oder damit verbundenen grundlegenden Funktionen, es sei denn, Google ersetzt den Dienst oder die Funktionen durch einen im Wesentlichen ähnlichen Dienst oder grundlegend ähnliche Funktionen. Nichts in diesem Paragrafen 11.7. (Einstellung von AppSheet) beschränkt Google darin, Änderungen vorzunehmen, die zur Einhaltung von anwendbarem Recht, Behebung eines erheblichen Sicherheitsrisikos oder Vermeidung einer erheblichen wirtschaftlichen oder technischen Belastung erforderlich sind.

    • 11.8 Technischer Support.

      • (a) Änderungsvereinbarungen. Die Definition der „Richtlinien für technische Supportdienste für Google Workspace“ oder „TSD-Richtlinien“ wird dahingehend geändert, dass die aktuellen Richtlinien für AppSheet-Support-Dienste unter https://www.appsheet.com/Home/TSSG gelten.

      • (b) Kundenanwendungen. Der Kunde ist für den technischen Support seiner Kundenanwendungen verantwortlich.

    • 11.9 Weitere Definitionen.

      • AppSheet-Software“ bezeichnet alle herunterladbaren Tools, Software Development Kits oder sonstige Computersoftware, die Google in Verbindung mit AppSheet bereitstellt, sowie alle Updates, die Google gelegentlich an der AppSheet-Software vornimmt.

        Kundenanwendung“ bezeichnet ein Softwareprogramm, das ein Kunde mit AppSheet erstellt oder hostet.

        Datenquelle“ bezeichnet die Datenquellen von Google oder Drittanbietern, die unter https://www.appsheet.com/Home/StartWithData beschrieben werden.

  • 12. Generative AI-Dienste für Google Workspace. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Generative AI-Dienste für Google Workspace:

    • 12.1 Haftungsausschluss. Generative AI‑Dienste für Google Workspace (i) verwenden neue Technologien, (ii) können ungenaue oder anstößige Ausgaben generieren und (iii) können Inhalte bereitstellen, die nicht den Ansichten von Google entsprechen. Die generierte Ausgabe ist nicht dazu geeignet oder bestimmt, die behördlichen, rechtlichen oder sonstigen Verpflichtungen des Kunden zu erfüllen oder als Ersatz für eine medizinische, rechtliche, finanzielle oder sonstige professionelle Beratung zu dienen.

    • 12.2 Ähnliche generierte Ausgaben. Der Kunde bestätigt, dass Generative AI‑Dienste für Google Workspace in einigen Szenarien dieselbe oder eine ähnliche generierte Ausgabe für verschiedene Kunden erzeugen kann.

    • 12.3 Richtlinie zur verbotenen Nutzung. Für die Zwecke der Generative AI‑Dienste für Google Workspace wird die Richtlinie zur verbotenen Nutzung unter https://policies.google.com/terms/generative-ai/use-policy gelegentlich aktualisiert und ist in die Richtlinien zur Fairen Nutzung eingebunden.

    • 12.4 Nutzungseinschränkung. Der Kunde wird (i) die generierte Ausgabe nicht als wesentliche Eingabe für die Entwicklung von Modellen verwenden, die im Wettbewerb mit Generative AI‑Diensten für Google Workspace oder anderen Google Workspace-Diensten stehen, (ii) kein Reverse Engineering bzw. keine Extraktion von Komponenten von Google Workspace-Diensten oder deren Modellen durchführen (außer in dem Umfang, in dem eine solche Beschränkung ausdrücklich durch anwendbare Gesetze untersagt ist) und wird es den Endnutzern auch nicht erlauben, dies zu tun.

    • 12.5 Nutzung und Verfügbarkeit der Dienste. Der Kunde versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass (i) er die Generative AI‑Dienste für Google Workspace nicht in einer Weise nutzen wird, die die von Google festgelegten Beschränkungen überschreitet, und dies auch den Endnutzern nicht gestatten wird. Außerdem versteht und erklärt er sich damit einverstanden, dass (ii) die Nutzung der Generative AI‑Dienste für Google Workspace von der Verfügbarkeit der Dienste abhängt, wie unter https://support.google.com/a/answer/13853332 beschrieben.

    • 12.6 Altersbeschränkung. Der Kunde wird Endnutzern unter 18 Jahren die Nutzung von Generative AI‑Diensten für Google Workspace nicht erlauben.

    • 12.7 Einschränkungen im Gesundheitswesen. Der Kunde wird die Generative AI‑Dienste für Workspace nicht für klinische Zwecke (zur Klarstellung: nicht klinische Forschung, Terminplanung oder andere administrative Aufgaben sind nicht eingeschränkt), für die Erteilung medizinischer Ratschläge, medizinische Behandlungen oder Diagnosen oder in irgendeiner Weise, die von einer klinischen, medizinischen, gesundheitlichen oder sonstigen Regulierungsbehörde beaufsichtigt wird oder deren Genehmigung erfordert, nutzen und wird es den Endnutzern auch nicht erlauben, dies zu tun.

    • 12.8 Mutmaßliche Verstöße. Google kann die Nutzung der Generative AI‑Dienste für Workspace durch den Kunden bei einem mutmaßlichen Verstoß gegen die oben genannten Unterabschnitte (12.4) bis (12.6) sofort aussetzen oder beenden.

    • 12.9 Beschränkungen. Die in den oben genannten Absätzen (12.6) und (12.7) enthaltenen Beschränkungen werden im Rahmen der geltenden Vereinbarung als „Beschränkungen“ oder „Nutzungseinschränkungen“ betrachtet.

    • 12.10 Zusätzliche Verpflichtung von Google zur Haftungsfreistellung.

    • (i) Generierte Ausgabe. Gemäß dieser Vereinbarung sind die Haftungsfreistellungsverpflichtungen von Google auch auf Behauptungen anwendbar, bei denen es um die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter durch eine unveränderte generierte Ausgabe geht, die im Rahmen eines von der Haftung freigestellten Generative AI-Dienstes erstellt wurde. Dieser Absatz (i) (Generierte Ausgabe) ist jedoch nicht anwendbar auf folgende Behauptungen in Bezug auf eine generierte Ausgabe: (1) Der Kunde erstellt oder nutzt eine generierte Ausgabe, von der er weiß oder hätte wissen müssen, dass durch sie gewerbliche Schutzrechte verletzt werden; (2) der Kunde (oder Google auf Weisung des Kunden) ignoriert Anleitungen, deaktiviert Filter, verzichtet auf Quellenangaben oder umgeht andere Schutzmaßnahmen und Tools, die von Google zur Verfügung gestellt werden, damit Kunden eine generierte Ausgabe verantwortungsvoll nutzen können; (3) der Kunde verwendet eine generierte Ausgabe weiter, obwohl er vom Rechteinhaber oder von dessen autorisiertem Vertreter über eine Klage wegen einer Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde; (4) der Vorwurf bezieht sich auf Marken- oder verwandte Schutzrechte, weil der Kunde die generierte Ausgabe im Handel oder für ein Gewerbe verwendet hat. „Von der Haftung freigestellter Generative AI-Dienst“ bezieht sich auf Dienste oder Funktionen, die auf dieser Seite aufgeführt sind: https://cloud.google.com/terms/generative-ai-indemnified-services. Die Nutzung eines solchen Dienstes oder einer solchen Funktion ist für Kunden kostenpflichtig. Es gibt weder eine kostenlose Version noch eine Zahlung über Guthaben.

    • (ii) Trainingsdaten. Gemäß dieser Vereinbarung sind die Haftungsfreistellungsverpflichtungen von Google auch auf Behauptungen anwendbar, bei denen es um die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter durch die Verwendung von Trainingsdaten für ein Google-Modell geht, das für einen von der Haftung freigestellten Generative AI-Dienst eingesetzt wurde. Diese Haftungsfreistellung gilt aber nicht für eine spezifische generierte Ausgabe, die gegebenenfalls durch den Absatz (i) (Generierte Ausgabe) abgedeckt ist.

    • 12.11 Einschränkungen für Training. Sofern ein Kunde nicht zuvor seine Berechtigung oder Anweisung dazu erteilt hat, nutzt Google keine Kundendaten für das Training oder die Optimierung/Anpassung von Modellen für generative KI, von denen die Google Workspace-Dienste mit generativer KI unterstützt werden.

    • 12.12 Weitere Definitionen.

    • Generierte Ausgaben“ bezeichnet die Daten oder Inhalte, die vom Kunden oder von seinen Endnutzern über die Generative AI‑Dienste für Google Workspace im Rahmen des Workspace-Kontos des Kunden generiert oder empfangen werden, entsprechend den von ihnen über diese Dienste übermittelten Daten oder Inhalten. Generierte Ausgaben sind Kundendaten.

    • Zu den „Google Workspace-Diensten mit generativer KI“ gehören (i) Gemini für Google Workspace und (ii) andere Funktionen der Google Workspace-Dienste mit generativer KI.

  • 13. Studien zur Nutzererfahrung. Wenn sich der Kunde für das Google Cloud User Experience Research Program für Google Workspace registriert, unterliegt seine Teilnahme der Ergänzung zum Google Cloud User Experience Research Panel, die unter https://cloud.google.com/terms/user-experience-research verfügbar ist.

  • 14. Clientseitige Verschlüsselung. Im Verhältnis zwischen Google und dem Kunden trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für alle Aspekte der Verschlüsselung durch den vom Kunden gewählten externen Key Management Service, einschließlich aller von diesem für die Verwendung mit der clientseitigen Verschlüsselung generierten Verschlüsselungsschlüssel. Ungeachtet gegebenenfalls anderslautender Formulierungen im Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten ist Google nicht in der Lage, einen Verschlüsselungsschlüssel oder Kundendaten, die mit diesem Verschlüsselungsschlüssel verschlüsselt wurden, wiederherzustellen, wenn der Verschlüsselungsschlüssel verloren geht, gestohlen wird oder beschädigt ist. Wenn der externe Key Management Service unterbrochen wird oder nicht mehr zugänglich ist, ist für alle anwendbaren Dienste keine clientseitige Verschlüsselung mehr verfügbar.

  • 15. Regionale Nutzungsbedingungen.

    • 15.1 Japan. Wenn die Rechnungsadresse des Kunden in Japan liegt, werden Gmail, Chat und Meet von Google Connect Asia Pacific Pte. Ltd. („GCAP“) bereitgestellt. Die Rechnungen werden jedoch weiterhin von Google Asia Pacific Pte. Ltd. gesendet. Google Asia Pacific Pte. Ltd. ist nur in Bezug auf die vorgenannten Dienste ein autorisierter Vertreter von GCAP und schließt Verträge im Namen von GCAP ab.

    • 15.2 Frankreich. Der Kunde befolgt im erforderlichen Umfang die in Frankreich geltenden allgemeinen Sicherheitsrichtlinien für Gesundheitsinformationssysteme (Politique générale de sécurité des systèmes d’information de santé, PGSSI‑S).

Vorherige Versionen

20. November 2023

12. Oktober 2023

14. August 2023

31. Mai 2023

3. Mai 2023

11. Januar 2023

31. Oktober 2022

11. Oktober 2022

22. September 2022

19. September 2022

7. Juli 2022

31. März 2022

15. März 2022

1. Februar 2022

30. September 2021

3. Juni 2021

14. April 2021

21. Dezember 2020

6. Oktober 2020