(Online-)Vereinbarung für Google Workspace über Reseller

Zum besseren Verständnis stellen wir Ihnen eine Kopie der nachstehenden Bestimmungen in anderer Sprache als Englisch bereit. Beachten Sie jedoch, dass diese nicht englische Version weder für Sie noch für Google rechtsverbindlich ist. Sie finden die für Sie und Google rechtsverbindliche englische Version dieser Bestimmungen unter https://www.google.com/apps/terms/emea_reseller_terms.html.

  • Diese Vereinbarung für Google Workspace über Reseller („Vereinbarung“) wird zwischen Google Ireland Limited mit Hauptsitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“) und der juristischen Person getroffen, die dieser Vereinbarung zustimmt („Kunde“). Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde auf die unten stehende Schaltfläche „Zustimmen“ klickt und damit sein Einverständnis mit den Bedingungen dieser Vereinbarung erklärt („Datum des Inkrafttretens“).

    • 1. Dienste.

      • 1.1 Allgemeines. Google stellt die Dienste gemäß dieser Vereinbarung und dem SLA zur Verfügung. Google stellt dem Kunden ein Administratorkonto zur Verwaltung der Endnutzerkonten und anderer Funktionen der Dienste bereit. Der Kunde (a) verwaltet die Endnutzerkonten mit der Admin-Konsole und den Admin-Tools und (b) bestimmt die Dienste, die den Endnutzern bereitgestellt werden.

      • 1.2 Änderungen an den Diensten. Google kann von Zeit zu Zeit wirtschaftlich vernünftige Änderungen an den Diensten vornehmen. Sollte Google eine wesentliche Änderung an den Diensten vornehmen, wird Google über einen Kommunikationsweg eigener Wahl den Kunden informieren, vorausgesetzt, dass sich der Kunde bei Google für Benachrichtigungen über solche Änderungen angemeldet hat.

      • 1.3 Änderungen an den URL-Bestimmungen. Google kann von Zeit zu Zeit wirtschaftlich vernünftige Änderungen an den URL-Bestimmungen vornehmen. Sollte Google eine wesentliche Änderung an den URL-Bestimmungen vornehmen, informiert Google den Kunden entweder durch eine E-Mail an die Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse oder durch Benachrichtigung über die Admin-Konsole. Wenn die Änderung erhebliche negative Auswirkungen auf den Kunden hat und der Kunde der Änderung nicht zustimmt, muss er Google innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung über die Hilfe davon in Kenntnis setzen. Wenn der Kunde Google wie erforderlich in Kenntnis setzt oder der Reseller Google im Namen des Kunden in Kenntnis setzt, unterliegt der Kunde weiterhin den Bestimmungen, die unmittelbar vor der Änderung gültig waren, und zwar bis zum Ende der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Laufzeit der betroffenen Dienste. Wenn die betroffenen Dienste in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung erneuert werden, erfolgt die Erneuerung unter den dann aktuellen URL-Bestimmungen von Google.

    • 2. Datenverarbeitung.

      • 2.1 Datenschutzvorschriften. In dieser Vereinbarung haben die Begriffe "persönliche Daten", "Verarbeitung", "erfassen" und "verarbeiten" die Bedeutung, die ihnen gemäß der EU-Richtlinie zugewiesen werden. Die Parteien stimmen zu und erkennen an, dass die Datenschutzvorschriften für die Verarbeitung von persönlichen Daten des Kunden gelten.

      • 2.2 Verarbeiter. Im Sinne dieser Vereinbarung und hinsichtlich der privaten Daten der Kunden erklären sich die Parteien damit einverstanden, dass der Kunde die Daten erfasst und Google die Daten verarbeitet. Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde, seinen Pflichten bei der Datenerfassung und Google seinen Pflichten zur Datenverarbeitung gemäß den Datenschutzvorschriften nachzukommen.

      • 2.3 Zweck der Verarbeitung. Google verarbeitet die privaten Daten des Kunden zum Zweck der Gewährleistung, Verbesserung und Bereitstellung des Dienstes und nach geltendem Recht. Google verarbeitet die privaten Daten des Kunden gemäß den Anweisungen des Kunden (insbesondere nach Abschnitt 1.1), vorausgesetzt, diese Anweisungen stimmen mit den Dienstfunktionen und den Datenschutzbestimmungen von Google überein. Wenn Google die Anweisungen des Kunden nicht einhalten kann, da diese Anweisungen mit der Vereinbarung und/oder dem SLA im Widerspruch stehen, setzt Google den Kunden schnellstmöglich davon in Kenntnis. Nach Eingang einer solchen Mitteilung ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung mittels schriftlicher Benachrichtigung an Google ordentlich zu kündigen.

      • 2.4 Datenschutzerklärung. Der Kunde teilt den Endnutzern mit, dass ihre persönlichen Daten gemäß dieser Vereinbarung und der Datenschutzerklärung von Google verarbeitet werden.

      • 2.5 Datensicherheit. Google trifft und setzt die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen um, um Kundendaten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Löschung oder versehentlichem Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder ungefugtem Zugriff zu schützen ("Sicherheitsmaßnahmen").

      • 2.6 Google-Mitarbeiter. Google unternimmt angemessene Schritte, um die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen durch seine Mitarbeiter, Auftragnehmer und Subunternehmer zu gewährleisten.

      • 2.7 Sicherheitsvorfall. Nachdem Google einen Sicherheitsvorfall festgestellt hat oder davon in Kenntnis gesetzt wurde, wird Google den Kunden unter Berücksichtigung der Art des Sicherheitsvorfalls schnellstmöglich über diesen informieren. Google sendet alle betreffenden Benachrichtigungen hinsichtlich eines Sicherheitsvorfalls an den Kunden.

      • 2.8 Sicherheitsüberprüfung. Während der Laufzeit wird Google seinen Bericht zu Statement on Standards for Attestation Engagements (SSAE) 16 Type II / International Standards for Assurance Engagements (ISAE) 3402 (oder einen vergleichbaren Bericht) zu den Systemen von Google zum Prüfen logischer Sicherheitskontrollen, physischer Sicherheitskontrollen und zur Systemverfügbarkeit ("Audit-Bericht") in Bezug auf die Dienste aufrechterhalten. Google beauftragt mindestens alle 18 Monate einen Dritten mit der Erstellung eines aktualisierten Audit-Berichts.

      • 2.9 Datenübertragungen. Während der Laufzeit stellt Google sicher, dass Google Inc. beim Safe Harbor-Programm des US-Handelsministeriums („Safe Harbor“) registriert bleibt oder sich für eine alternative Compliance-Lösung in Übereinstimmung mit den Artikeln 25 und 26(2) der EU-Richtlinie entscheidet (jeweils ein „Datenübertragungsmechanismus“).

      • 2.10 Safe Harbor. Solange Google beim Safe Harbor-Programm registriert ist, wird Google sicherstellen, (i) dass der Zweck der Safe Harbor-Zertifizierung von Google Inc. die privaten Daten des Kunden umfasst und (ii) die Maßnahmen zur Datenverarbeitung in Bezug auf die privaten Daten des Kunden weiterhin die Bestimmungen der Safe Harbor-Zertifizierung von Google Inc. und die Datenschutzbestimmungen des Safe Harbor-Abkommens erfüllen.

      • 2.11 Vergabe von Unterverträgen zur Datenverarbeitung. Der Kunde stimmt zu, dass Google Unterverträge für die Verarbeitung der Kundendaten gemäß dieser Vereinbarung und den Datenschutzbestimmungen von Google an Subunternehmer von Google vergeben darf. Wenn Google Subunternehmer mit der Verarbeitung der Kundendaten beauftragt, wird Google von diesen Subunternehmern verlangen, dass sie geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen und die Vertraulichkeit dieser Daten gemäß Abschnitt 7 gewährleisten.

    • 3. Verpflichtungen des Kunden.

      • 3.1 Konformität. Der Kunde sorgt dafür, dass der Kunde und die Endnutzer die Dienste in Übereinstimmung mit der Richtlinie zur fairen Nutzung verwenden. Google kann von Zeit zu Zeit neue Anwendungen, Funktionen oder Funktionalitäten über die Dienste verfügbar machen, deren Nutzung von der Zustimmung des Kunden zu weiteren Bestimmungen (entweder direkt oder über den Reseller) abhängig sein kann. Darüber hinaus stellt Google dem Kunden und dessen Endnutzern zusätzlich zu den Diensten weitere, nicht zu Google Workspace gehörende Produkte zur Verfügung. Diese Bereitstellung erfolgt in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen der nicht zu Google Workspace gehörenden Produkte und den anwendbaren produktspezifischen Nutzungsbedingungen von Google. Falls der Kunde eines oder alle der nicht zu Google Workspace gehörenden Produkte nicht aktivieren möchte, kann der Kunde diese Produkte insgesamt oder einzeln jederzeit über die Admin-Konsole aktivieren bzw. deaktivieren. Der Kunde stimmt zu, dass seine Verwendung der APIs den API-Nutzungsbedingungen unterliegt.

      • 3.2 Kundenadministration der Dienste. Der Kunde kann über die Admin-Konsole einen oder mehrere Administratoren angeben, die die Rechte für den Zugriff auf die Administratorkonten und zur Verwaltung der Endnutzerkonten haben. Der Kunde ist verantwortlich für: (a) die Wahrung der Vertraulichkeit von Passwort und Administratorkonten; (b) die Festlegung derjenigen Personen, die zum Zugriff auf die Administratorkonten berechtigt sind, und (c) das Sicherstellen, dass diese Vereinbarung bei allen Aktivitäten, die in Verbindung mit den Administratorkonten erfolgen, eingehalten wird. Der Kunde bestätigt, dass Google keine Verantwortung für die interne Verwaltung oder Administration des elektronischen Nachrichtensystems oder der Nachrichten des Kunden trägt.

      • 3.3 Zustimmung des Endnutzers. Die Administratoren des Kunden können in der Lage sein, über die Admin-Konsole und/oder die Admin-Tools auf die den Endnutzern in den Endnutzerkonten zur Verfügung stehenden Daten zuzugreifen und diese zu überwachen, zu verwenden oder offenzulegen. Der Kunde ist zuständig für die Einholung und Aufrechterhaltung der Zustimmung aller Endnutzer (a) zum Zugriff, zur Überwachung, Verwendung und/oder Offenlegung durch den Kunden und (b) zur Bereitstellung der Dienste durch Google gemäß dieser Vereinbarung.

      • 3.4 Nicht autorisierte Verwendung. Der Kunde unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um die nicht autorisierte Verwendung der Dienste zu verhindern bzw. jegliche nicht autorisierte Verwendung zu beenden. Der Kunde unterrichtet Google unverzüglich über eine etwaige nicht autorisierte Verwendung der Dienste bzw. einen nicht autorisierten Zugriff auf die Dienste, von der/dem er Kenntnis erlangt.

      • 3.5 Einschränkungen für die Verwendung. Soweit dies in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich erlaubt oder anderweitig schriftlich durch Google akzeptiert wird, wird der Kunde keine der folgenden Handlungen vornehmen und zudem angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die genannten Handlungen nicht von einem Dritten ausgeführt werden: (a) die Dienste an einen Dritten verkaufen, weiterveräußern, vermieten oder eine gleichwertige Maßnahme ergreifen; (b) versuchen, die Dienste oder einen Bestandteil der Dienste zurückzuentwickeln, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig; (c) das Versuchen, durch die Nutzung der oder den Zugriff auf die Dienste einen Ersatzdienst oder ähnlichen Dienst zu erstellen; (d) die Dienste für Aktivitäten mit hohem Risiko verwenden oder (e) die Dienste verwenden, um Kundendaten zu speichern, die der Exportkontrolle gemäß den Exportkontrollgesetzen unterliegen.

      • 3.6 Anforderungen seitens eines Dritten. Der Kunde ist für die Beantwortung der Anforderungen seitens eines Dritten verantwortlich. Google verpflichtet sich, im gesetzlich zulässigen Umfang und gemäß den Bestimmungen der Anforderung seitens des Dritten (a) den Kunden unverzüglich von dem Erhalt einer Anforderung seitens eines Dritten zu benachrichtigen, (b) dem Kunden die Informationen oder Tools bereitzustellen, die für die Beantwortung der Anforderung seitens eines Dritten erforderlich sind. Der Kunde versucht zunächst, die für die Beantwortung der Anforderung seitens eines Dritten erforderlichen Informationen selbst zu beschaffen, und kontaktiert Google nur dann, wenn er diese Informationen nicht in zumutbarer Weise beschaffen kann.

    • 4. Bezahlung.

      • Der Kunde bezahlt den Reseller für die Dienste. Infolgedessen sind alle Zahlungsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Reseller zu vereinbaren.

    • 5. Technische Supportdienste.

      • 5.1 Durch den Kunden. Der Kunde bzw. Reseller ist für das Antworten auf Fragen und Beschwerden von Endnutzern oder Dritten zur Verwendung der Dienste durch den Kunden oder seine Endnutzer verantwortlich und trägt hierfür die Kosten. Der Kunde bzw. Reseller unternimmt angemessene Anstrengungen zur Lösung von Supportproblemen, bevor er diese gemäß Abschnitt 5.2 an Google weiterleitet.

      • 5.2 Durch Google. Wenn der Kunde bzw. Reseller ein Supportproblem gemäß Abschnitt 5.1 nicht lösen kann, kann er das Problem gemäß den TSS-Richtlinien an Google eskalieren. Google reagiert gemäß den TSS-Richtlinien.

    • 6. Aussetzung.

      • 6.1 Von Endnutzerkonten durch Google. Wenn Google davon Kenntnis erlangt, dass ein Endnutzerkonto nicht in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verwendet wird, kann Google den Kunden gezielt auffordern, das betreffende Endnutzerkonto zu sperren. Wenn der Kunde der Aufforderung seitens Google zur Aussetzung eines Endnutzerkontos nicht nachkommt, kann Google diese Aussetzung selbst vornehmen. Die Aussetzung bleibt so lange in Kraft, bis der betreffende Endnutzer dem Verstoß, der zu der Aussetzung führte, abgeholfen hat.

      • 6.2 Dringende Sicherheitsprobleme. Unbeschadet des Vorstehenden ist Google bei dringenden Sicherheitsproblemen berechtigt, die betroffenen Endnutzerkonten zu sperren. Die Aussetzung erfolgt im kleinstmöglichen Umfang und ist von der geringstmöglichen Dauer, die zur Vermeidung bzw. Beendigung des dringenden Sicherheitsproblems erforderlich ist. Wenn Google Endnutzerkonten sperrt, ohne den Kunden zuvor davon zu benachrichtigen, gibt Google dem Kunden auf dessen Aufforderung eine Schätzung über die wahrscheinliche Dauer der Aussetzung und den Grund für die Aussetzung bekannt, sobald dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist.

    • 7. Vertrauliche Informationen.

      • 7.1 Der Empfänger vertraulicher Informationen gibt diese nicht weiter, außer an Konzernunternehmen, Subunternehmen, Angestellte und/oder professionelle Berater, die diese Informationen benötigen und die schriftlich zugestimmt haben (oder im Fall von professionellen Beratern anderweitig dazu verpflichtet sind), diese Informationen geheim zu halten. Der Empfänger stellt sicher, dass diese Einzelpersonen und Einrichtungen solche vertraulichen Informationen nur zur Ausübung ihrer Rechte und Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden. Diese Informationen müssen dabei mit angemessener Sorgfalt geschützt werden. Der Empfänger kann vertrauliche Informationen zudem nach erfolgter vertretbarer Benachrichtigung des Offenlegenden selbst offenlegen, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Eine solche Benachrichtigung muss ausreichen, damit für die offenlegende Partei vor der Offenlegung die Möglichkeit besteht, eine die vertraulichen Informationen betreffende vertrauliche Behandlung oder schützende Anordnung zu erlangen bzw. ähnliche Rechtsmittel oder Abhilfemaßnahmen vorzunehmen.

      • 7.2 Vertrauliche Informationen schließen keine Informationen ein, die: (a) dem Empfänger der vertraulichen Informationen bereits bekannt waren; (b) die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich zugänglich werden; (c) die vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden oder (d) die dem Empfänger rechtmäßig durch Drittanbieter mitgeteilt wurden.

      • 7.3 Keine der Parteien wird ohne vorherige Zustimmung der Gegenseite öffentliche Erklärungen zu der in dieser Vereinbarung genannten Beziehung abgeben.

    • 8. Gewerbliche Schutzrechte, Markenkennzeichen.

      • 8.1 Gewerbliche Schutzrechte. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, erwirbt keine Partei Rechte, Ansprüche oder Beteiligungen bezüglich der gewerblichen Schutzrechte der anderen Partei oder der Lizenzgeber der anderen Partei. Wie zwischen den Parteien vereinbart, ist der Kunde Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an den Kundendaten und Google ist Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an den Diensten.

      • 8.2 Anzeige von Marken. Google ist nur zur Anzeige derjenigen Marken des Kunden berechtigt, zu der Google vom Kunden autorisiert wurde – eine solche Autorisierung gilt als erteilt, indem der Kunde seine Markenzeichen in die Dienste hochlädt –, und die Anzeige darf nur innerhalb der angegebenen Bereiche der Dienstseiten erfolgen. Der Kunde kann die Art und Weise dieser Verwendung mithilfe der Admin-Konsole festlegen. Außerdem darf Google seine Markenkennzeichen auf den Dienstseiten anzeigen, um darauf hinzuweisen, dass die Dienste von Google bereitgestellt werden. Keine Partei darf die Marken der jeweils anderen Partei, außer in der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestatteten Weise, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei anzeigen oder verwenden.

      • 8.3 Einschränkung zu den Marken. Geschäftswerte aus der Verwendung der Google-Marken durch den Kunden sind Eigentum von Google. Eine Partei kann das Recht der anderen Partei zur Verwendung ihrer Marken laut dieser Vereinbarung jederzeit durch die schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei mit einem angemessenen Zeitraum für die Einstellung der Verwendung widerrufen.

    • 9. Gewährleistung.

      • 9.1 Gewährleistung. Jede Partei garantiert der jeweils anderen Partei, den Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis nachzukommen.

      • 9.2 Haftungsausschlüsse. Keine Bedingungen, keine Gewährleistung oder anderen Bestimmungen gelten für die Dienste oder andere von Google unter dieser Vereinbarung bereitgestellten Waren oder Dienste, es sei denn, diese werden explizit in dieser Vereinbarung dargelegt. Gemäß Abschnitt 13.1 (b) gelten keine stillschweigenden Bedingungen, keine stillschweigende Gewährleistung oder anderen Bestimmungen, darunter stillschweigende Bestimmungen in Bezug auf zufriedenstellende Qualität, Gebrauchstauglichkeit oder die Übereinstimmung mit der Beschreibung.

    • 10. Laufzeit.

      • Die Laufzeit der Dienste wird zwischen Reseller und Kunden vereinbart. Diese Vereinbarung bleibt während der Laufzeit in Kraft.

    • 11. Kündigung.

      • 11.1 Kündigung wegen eines Verstoßes. Beide Parteien können die Erfüllung der Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aussetzen und/oder die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung beenden, wenn die andere Partei a) einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begeht, dem nicht abgeholfen werden kann, oder b) einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung zwei- oder mehrmals begeht, ungeachtet etwaiger Abhilfemaßnahmen, oder einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begeht, dem abgeholfen werden kann, und dem Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen, nachdem sie schriftlich von dem Verstoß benachrichtigt wurde, abhilft.

      • 11.2 Kündigung bei Insolvenz. Beide Parteien müssen die Erfüllung der Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aussetzen und/oder die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung beenden, wenn a) die jeweils andere Partei eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit oder zugunsten ihrer Gläubiger eingeht, unter staatliche Aufsicht oder Zwangsverwaltung gestellt wird, für zahlungsunfähig oder insolvent erklärt wird, aufgelöst wird oder anderweitig die Weiterführung der Geschäfte beendet; oder (b) ein die andere Partei betreffendes ähnliches Ereignis in einer Gerichtsbarkeit eintritt, in der die Partei ihren Sitz hat oder die Geschäfte weiterführt oder Vermögenswerte besitzt.

      • 11.3 Änderung der Kontrolle. Jede Partei hat das Recht, diese Vereinbarung unverzüglich nach schriftlicher Mitteilung zu kündigen, wenn sich eine Änderung der Kontrolle der anderen Partei ergibt, abgesehen vom Fall einer internen Umstrukturierung oder Neuorganisation der zugehörigen Gruppenunternehmen. In diesem Artikel bezeichnet der Begriff "Kontrolle" den Umstand, dass andere Personen direkt oder indirekt die Möglichkeit besitzen, Anordnungen zu treffen oder Anordnungen an andere Personen erteilen zu lassen; "Änderung der Kontrolle" ist entsprechend zu verstehen. Die Partei, bei der eine solche Änderung der Kontrolle erfolgt, benachrichtigt die andere Partei schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach der Änderung der Kontrolle. Wenn die kündigende Partei ihr Kündigungsrecht nach diesem Artikel nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Mitteilung über die Änderung der Kontrolle der anderen Partei ausgeübt hat, so erlischt das Kündigungsrecht.

      • 11.4 Wirkung der Kündigung. Wenn diese Vereinbarung endet, gilt Folgendes: (i) Die Rechte, die die Parteien einander zugestanden haben, erlöschen unverzüglich; (ii) Google gewährt dem Kunden bzw. dem Reseller für einen wirtschaftlich vernünftigen Zeitraum und zu den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Gebühren für die betreffenden Dienste Zugriff auf die Kundendaten und die Möglichkeit, diese zu exportieren; (iii) Google löscht nach einem wirtschaftlich vernünftigen Zeitraum die Kundendaten, indem Google Verweise darauf von seinen Servern entfernt und sie im Lauf der Zeit überschreibt, und (iv) jede Partei unternimmt auf Anfrage umgehend angemessene Anstrengungen, um alle vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückzugeben bzw. zu vernichten.

    • 12. Haftungsfreistellung.

      • 12.1 Wenn gegenüber dem Kunden ein Anspruch von Dritten geltend gemacht wird, dass durch die Technologie, die von Google oder einem Google-Konzernunternehmen verwendet wird, um die Dienste bereitzustellen, oder durch eine Google-Marke ein Urheberrecht, Betriebsgeheimnis oder Warenzeichen von Dritten verletzt wird („Schutzrechtsanspruch“), so hat der Kunde (a) Google unverzüglich zu benachrichtigen, (b) für Google angemessene Informationen, Unterstützung und Zusammenarbeit bereitzustellen, um auf den Schutzrechtsanspruch zu reagieren und diesen gegebenenfalls abzuwehren, und (c) Google die vollständige Kontrolle und alleinige Berechtigung bezüglich der Abwehr und des Ausgleichs des Schutzrechtsanspruchs zu gewähren.

      • 12.2 Sofern der Kunde die Bestimmungen nach Abschnitt 12.1 einhält sowie gemäß Abschnitt 12.3, übernimmt Google die vollständige Kontrolle und alleinige Berechtigung bezüglich der Abwehr und des Ausgleichs eines derartigen Schutzrechtsanspruchs und stellt den Kunden frei hinsichtlich sämtlicher für den Schutzrechtsanspruch zuerkannten Schadensersatzzahlungen und Kosten, der von Google schriftlich genehmigten Ausgleichszahlungen in Zusammenhang mit dem Schutzrechtsanspruch, vertretbarer Rechtskosten, die dem Kunden notwendigerweise in Bezug auf den Schutzrechtsanspruch entstehen, sowie hinsichtlich der vertretbaren Kosten, die dem Kunden notwendigerweise durch die Befolgung der Bestimmungen nach Abschnitt 12.1(b) entstehen.

      • 12.3 Google unterliegt keiner Verpflichtung oder Haftung gemäß diesem Abschnitt 12 in Bezug auf Schutzrechtsansprüche, die sich aus Folgendem ergeben: (a) aus der Verwendung der Dienste oder der Google-Markenzeichen beim Verstoß gegen diese Vereinbarung, in veränderter Form oder in Kombination mit Produkten von Dritten und/oder (b) aus Inhalten, Informationen oder Daten, die vom Kunden, von Endnutzern oder Dritten für Google bereitgestellt wurden.

      • 12.4 Google kann nach alleinigem Ermessen die Verwendung von Diensten durch den Kunden aussetzen, die mutmaßlich oder nach Ansicht von Google gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, oder diese Dienste so ändern, dass keine gewerblichen Schutzrechte verletzt werden. Wenn die vorstehende Option wirtschaftlich nicht vernünftig ist, kann Google die betreffenden Dienste bezüglich ihrer Verwendung durch den Kunden aussetzen oder beenden. Wenn eine Aussetzung gemäß diesem Abschnitt länger als 30 Tage fortbesteht, hat der Kunde bis zur Wiederherstellung der Nutzung der betreffenden Dienste jederzeit das Recht, diese Vereinbarung unverzüglich durch schriftliche Mitteilung zu kündigen.

      • 12.5 Wenn Google gegenüber ein Anspruch seitens Dritter geltend gemacht wird, dass die Kundendaten, Kunden-Domain-Name(n) und/oder Markenkennzeichen des Kunden die gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen ("Kunden-Schutzrechtsanspruch"), so wird Google (a) den Kunden unverzüglich benachrichtigen, (b) für den Kunden angemessene Informationen, Unterstützung und Zusammenarbeit bereitstellen, um auf den Kunden-Schutzrechtsanspruch zu reagieren und diesen gegebenenfalls abzuwehren, und (c) dem Kunden die vollständige Kontrolle und alleinige Berechtigung bezüglich der Abwehr und des Ausgleichs des Kunden-Schutzrechtsanspruchs gewähren. Der von der Haftung freigestellten Partei steht es frei, auf eigene Kosten einen Aufsicht führenden Rechtsbeistand ihrer Wahl zu ernennen.

      • 12.6 Sofern Google die Bestimmungen nach Abschnitt 12.5 einhält, übernimmt der Kunde die vollständige Kontrolle und alleinige Berechtigung bezüglich der Abwehr und des Ausgleichs eines derartigen Kunden-Schutzrechtsanspruchs und stellt Google frei hinsichtlich sämtlicher für den Schutzrechtsanspruch zuerkannten Schadensersatzzahlungen und Kosten, der vom Kunden schriftlich genehmigten Ausgleichszahlungen in Zusammenhang mit dem Schutzrechtsanspruch, vertretbarer Rechtskosten, die Google notwendigerweise in Bezug auf den Schutzrechtsanspruch entstehen, sowie hinsichtlich der vertretbaren Kosten, die Google notwendigerweise durch die Befolgung der Bestimmungen nach Abschnitt 12.5(b) entstehen.

      • 12.7 Dieser Abschnitt 12 legt die gesamte Haftung sowie das einzige und ausschließliche Rechtsmittel der Parteien in Bezug auf die Verletzung der gewerblichen Schutzrechte Dritter dar.

    • 13. Haftungsbeschränkung.

      • 13.1 Durch keinen Inhalt dieser Vereinbarung wird die Haftung der beiden Parteien für Folgendes ausgeschlossen oder begrenzt: (a) Tod oder persönliche Verletzung infolge der Fahrlässigkeit einer der Parteien oder deren Bevollmächtigten, Vertreter oder Mitarbeiter; (b) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; (c) Verstoß gegen implizite Bedingungen in Bezug auf Rechtsansprüche oder die ungestörte Nutzung oder (d) missbräuchliche Verwendung vertraulicher Informationen.

      • 13.2 Durch keinen Inhalt dieser Vereinbarung wird die Haftung gemäß Abschnitt 12 der beiden Parteien (Schadensersatz) ausgeschlossen oder begrenzt, es sei denn, in dieser Vereinbarung ist etwas anderes ausdrücklich festgelegt.

      • 13.3 Gemäß Abschnitt 13.1 und 13.2 haftet keine Partei unter dieser Vereinbarung (ob aufgrund eines Vertrages, eines Delikts oder anderweitig) für einen der folgenden Schäden, der der anderen Partei entsteht (unabhängig davon, ob diese Schäden von den Parteien zum Datum des Inkrafttretens in Betracht gezogen wurden):

        • (a) Verlust von tatsächlichen oder erwarteten Gewinnen (einschließlich entgangener Gewinne aus Verträgen);

        • (b) Verlust von erwarteten Einsparungen;

        • (c) Verlust von Geschäftschancen;

        • (d) gemäß Abschnitt 14.3 Verlust oder Beschädigung von Daten;

        • (e) Verlust des Geschäftswerts oder Rufschädigung und

        • (f) besondere, indirekte oder Folgeschäden.

      • 13.4 Gemäß Abschnitt 13.1, 13.2 und 13.3 ist die Haftung der beiden Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung (ob aufgrund eines Vertrags, eines Delikts – einschließlich Fahrlässigkeit – oder anderweitig) in Bezug auf die Haftung aufgrund eines Ereignisses oder einer Reihe zusammenhängender Ereignisse auf 25.000 £ begrenzt.

    • 14. Google Workspace-Dienste

      • 14.1 Wenn die Google Workspace-Kerndienste bestellt werden, gelten für diese Dienste folgende Bestimmungen:

        • (a) Anzeigen. Die Standardeinstellung für den Dienst gestattet Google nicht die Bereitstellung von Anzeigen. Der Kunde bzw. der Reseller im Namen des Kunden kann diese Einstellung in der Admin-Konsole ändern, wodurch der Kunde Google die Genehmigung zur Bereitstellung von Anzeigen erteilt. Wenn der Kunde bzw. Reseller im Namen des Kunden die Bereitstellung von Anzeigen ermöglicht, kann er jederzeit wieder zur Standardeinstellung zurückkehren und Google beendet die Bereitstellung von Anzeigen.

        • (b) Anforderung zusätzlicher Endnutzerkonten. Die Anforderung von Endnutzerkonten sowie die ursprüngliche Laufzeit und die Erneuerungslaufzeiten für die Dienste werden zwischen Kunden und Reseller vereinbart.

        • (c) Aliase. Der Kunde bzw. Reseller ist allein für die Überwachung, Beantwortung und sonstige Verarbeitung von E-Mails verantwortlich, die an die Aliase „abuse“ (Missbrauch) und „postmaster“ (Postmaster) für Kunden-Domain-Namen gesendet werden. Der Kunde stimmt zu, dass Google E-Mails, die an diese Aliase für Kunden-Domain-Namen gesendet werden, überwachen darf, um möglichen Missbrauch der Dienste zu identifizieren.

      • 14.2 Google Message Security. Wenn der Kunde Google Workspace-Kerndienste erwirbt, kann Google dem Kunden nach eigenem Ermessen und ohne zusätzliche Gebühr Google Message Security (als eigenständiges Produkt oder integriert als Teil der Google Workspace-Kerndienste) in Bezug auf die erworbenen Endnutzerkonten für die Google Workspace-Kerndienste bereitstellen.

      • 14.3 Google Vault. Wenn der Kunde Google Vault erwirbt, gelten folgende Bestimmungen:

        • (a) Aufbewahrung. Google wird die betreffenden archivierten Kundendaten für den in den Diensten vom Administrator ausgewählten Zeitraum aufbewahren, jedoch nur, wenn der Kunde Google Vault für die gesamte Aufbewahrungsfrist erneuert. Wenn die Google Vault-Dienste ablaufen oder gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung beendet werden, endet damit umgehend die Verpflichtung von Google zur Aufbewahrung der archivierten Kundendaten.

        • (b) Zusätzliche Käufe. Mit jedem weiteren Kauf von Endnutzerkonten für die Dienste erhält der Kunde Zugriff auf Google Vault für die entsprechende Anzahl von Endnutzerkonten, die ihm auch in Rechnung gestellt werden.

        • (c) Datenwiederherstellung. Gemäß den übrigen Bestimmungen in Abschnitt 13 beschränkt Abschnitt 13.3 (d) nicht das Recht des Kunden auf Rückerstattung seiner direkten Kosten für die Wiederherstellung der Kundendaten, die mit den Google Vault-Diensten verarbeitet wurden.

    • 15. Verschiedenes.

      • 15.1 Mitteilungen. Soweit in dieser Vereinbarung nicht anders bestimmt, müssen sämtliche Kündigungen oder Mitteilungen über Verstöße in Englisch und schriftlich an die Rechtsabteilung der anderen Partei gerichtet sein und (je nach zutreffendem Fall) an die in dieser Vereinbarung festgelegte Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse des Kunden oder an legal-notices@google.com gesendet werden oder an eine andere Adresse, über die die eine Partei die jeweils andere gemäß diesem Abschnitt 16.1 informiert hat. Sämtliche Mitteilungen gelten als eingegangen entsprechend den schriftlichen oder automatischen Eingangsbestätigungen oder entsprechend elektronischen Protokollen (je nach zutreffendem Fall). Sämtliche anderen Mitteilungen haben in Englisch und schriftlich zu erfolgen und müssen an den Hauptansprechpartner der jeweils anderen Partei gerichtet sein und an die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Postanschrift oder E-Mail-Adresse gesendet werden.

      • 15.2 Abtretung. Keine der Parteien ist berechtigt, ihre Rechte oder Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei zu übertragen. Davon ausgenommen ist die Übertragung auf ein Konzernunternehmen, für das Folgendes zutrifft: (i) Der Übertragungsempfänger hat schriftlich zugestimmt, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein; (ii) der Übertragungsabtretende hat die jeweils andere Partei über diese Übertragung informiert und (iii) der Übertragungsempfänger hat, sofern der Kunde der Übertragungsabtretende ist, die maßgeblichen, von Google vorgeschriebenen Bonitätsprüfungen bestanden.

      • 15.3 Vergabe an Unterauftragnehmer. Gemäß Abschnitt 2.11 hat jede Partei das Recht, die Verpflichtungen unter der Vereinbarung ganz oder teilweise per Untervertrag an andere abzugeben, ohne dafür vorher die schriftliche Zustimmung der anderen Partei einholen zu müssen. Dies setzt voraus, dass die Partei, die ihre Verpflichtungen per Untervertrag ganz oder teilweise abgibt, in vollem Umfang für alle abgegebenen Verpflichtungen haftbar bleibt und zustimmt, zwischen den Parteien in vollem Umfang für die Handlungen und/oder Unterlassungen ihrer Subunternehmer wie für ihre eigenen zu haften.

      • 15.4Höhere Gewalt. Keine Partei ist haftbar für die Nichterfüllung oder Verzögerung in Bezug auf die Erfüllung einer Verpflichtung unter diesen Bestimmungen, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb ihrer Kontrolle liegt.

      • 15.5 Aussetzung zur Einhaltung der anwendbaren Gesetze. Google ist berechtigt (nach alleinigem Ermessen), die Bereitstellung der Dienste auszusetzen oder die Dienste jederzeit zu ändern, sodass die Einhaltung der anwendbaren Gesetze gegeben ist. Wenn eine Aussetzung gemäß diesem Artikel länger als 30 Tage fortbesteht, hat der Kunde bis zur Wiederherstellung der Nutzung der betreffenden Dienste jederzeit das Recht, diese Vereinbarung unverzüglich durch schriftliche Mitteilung zu kündigen.

      • 15.6 Kein Verzicht. Das Versäumnis oder die Verzögerung in Bezug auf die Geltendmachung eines der Rechte oder Rechtsmittel unter dieser Vereinbarung begründet keinen Verzicht auf dieses (oder ein anderes) Recht oder Rechtsmittel.

      • 15.7 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen (oder Teile davon) dieser Vereinbarung unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarung (falls zutreffend) unberührt.

      • 15.8 Keine Geschäftsbesorgung. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, entsteht durch keinen Bestandteil dieser Vereinbarung ein Agenturverhältnis, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture gleich welcher Art zwischen den Parteien.

      • 15.9 Keine Vorteile für Drittanbieter. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, werden durch keinen Bestandteil dieser Vereinbarung Rechte oder Vorteile für andere Personen als die Parteien dieser Vereinbarung geschaffen oder an diese übertragen.

      • 15.10 Billigkeitsantrag. Nichts in dieser Vereinbarung hindert die Parteien daran, einen Billigkeitsantrag zu stellen.

      • 15.11 Geltendes Recht. Die Vereinbarung unterliegt dem englischen Recht. Die Parteien erkennen die ausschließliche Zuständigkeit englischer Gerichte in Zusammenhang mit jeglichen die Vereinbarung betreffenden Streitfällen (vertraglich oder nicht vertraglich) an. Es steht jedoch jeder Partei frei, ein beliebiges Gericht anzurufen, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken oder ein anderes Rechtsmittel einzulegen, um ihre gewerblichen Schutzrechte zu schützen. Werden diese Bestimmungen in eine andere Sprache übersetzt, so gilt bei Streitfällen vorrangig der englische Text.

      • 15.12 Ergänzungen. Alle etwaigen Ergänzungen müssen in Schriftform erfolgen und ausdrücklich besagen, dass es sich dabei um eine Ergänzung zu dieser Vereinbarung handelt.

      • 15.13 Gesamte Vereinbarung. Gemäß Abschnitt 13.1 (b) enthält die Vereinbarung alle Bestimmungen, die zwischen den Parteien in Bezug auf den Vereinbarungsgegenstand festgelegt wurden, und hebt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien zum selben Gegenstand auf. Mit der Annahme der Vereinbarung beruft sich keine der Parteien auf eine Erklärung, Zusicherung oder Garantie, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung dargelegt ist.

      • 15.14 Interpretation sich widersprechender Bestimmungen. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung für Google Workspace über Reseller und den unter einer URL aufgeführten Bestimmungen hat diese Vereinbarung für Google Workspace über Reseller Vorrang.

      • 15.15 Exportgesetze. Der Kunde verwendet die Dienste nicht, um Kundendaten zu speichern oder zu übertragen, die der Exportkontrolle gemäß den Exportkontrollgesetzen unterliegen. Ein Verstoß gegen diesen Abschnitt wird als Verletzung einer wesentlichen Pflicht dieser Vereinbarung betrachtet, und Google ist in diesem Fall berechtigt die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

    • 16. Definitionen.

      • 16.1 In dieser Vereinbarung gelten folgende Definitionen, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich festgelegt:

        • "Richtlinie zur fairen Nutzung": Die Richtlinie zur fairen Nutzung der Dienste, die unter https://www.google.com/apps/terms/use_policy.html bzw. einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL verfügbar ist.

        • "Admin-Konto": Das administrative Konto, das Google dem Kunden bzw. der Kunde dem Reseller zum Zwecke der Verwaltung der Endnutzerkonten zur Verfügung stellt. Für die Verwendung des Admin-Kontos ist ein Passwort erforderlich, das Google dem Kunden bzw. Reseller zur Verfügung stellt.

        • "Admin-Konsole" ist das Online-Tool, das Google dem Kunden zur Verwendung bei der Berichterstellung und bestimmten anderen Verwaltungsfunktionen zur Verfügung stellt.

        • "Admin-Tool" Dies sind die Online-Tools oder APIs (oder beides), die dem Kunden von Google zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde sie in Verbindung mit der Administration der Dienste für die Endnutzer verwenden kann, welche u. a. die Pflege von Konten sowie die Durchsetzung von Kundenrichtlinien für die Nutzung umfassen kann.

        • "Administratoren": Die vom Kunden festgelegten technischen Mitarbeiter, die die Dienste im Namen des Kunden für die Endnutzer verwalten.

        • "Anzeigen" sind Online-Anzeigen, die Google den Endnutzern anzeigt.

        • "APIs": Die unter https://developers.google.com/google-apps/app-apis bzw. einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL aufgelisteten Google APIs.

        • "API-Nutzungsbedingungen": Die unter https://www.google.com/a/help/admins/api_terms.html bzw. einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL zu findenden Nutzungsbedingungen.

        • "Prüfbericht": Dieser Begriff hat die in Abschnitt 2.8 zugewiesene Bedeutung.

        • "Markenkennzeichen": Hiermit werden die Markennamen, Markenzeichen, Logos, Domain-Namen und sonstigen unverwechselbaren Markenkennzeichen der Parteien bezeichnet.

        • "Vertrauliche Informationen": Informationen, die von einer Partei im Rahmen der Vereinbarung der anderen Partei offengelegt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder die aufgrund ihrer Natur, ihres Inhalts oder der Umstände, unter denen die Offenlegung erfolgt, als vertraulich zu betrachten sind. Vertrauliche Informationen schließen keine Informationen ein, die dem Empfänger bereits bekannt waren, die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich zugänglich werden, die vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden oder die dem Empfänger rechtmäßig durch Drittanbieter mitgeteilt wurden.

        • "Kundendaten": Dieser Begriff bezeichnet Daten, einschließlich E-Mails, die durch den Kunden bzw. den Reseller im Namen des Kunden oder der Endnutzer über die Dienste bereitgestellt, erzeugt, übertragen oder angezeigt werden.

        • "Kunden-Domain-Name(n)": Domain-Namen, die vom Kunden kontrolliert werden bzw. deren Inhaber er ist und die in Verbindung mit den Diensten genutzt werden.

        • "Persönliche Kundendaten": Die persönlichen Daten, die gemäß dieser Vereinbarung von oder im Namen von Google verarbeitet werden.

        • "Datenschutzgesetze": Die staatlichen Bestimmungen, die aufgrund der EU-Richtlinie für das Land erlassen wurden, in dem der Kunde seinen Sitz hat.

        • "Datum des Inkrafttretens": Das Datum, an dem diese Vereinbarung gegengezeichnet wurde.

        • "Dringendes Sicherheitsproblem": Entweder (a) die Verwendung der Dienste durch einen Endnutzer unter Verletzung der Richtlinie zur fairen Nutzung, die zu Unterbrechungen (i) der Dienste; (ii) der Nutzung der Dienste durch andere Endnutzer oder (iii) des Netzwerks bzw. der Server von Google führen kann, die zur Bereitstellung der Dienste verwendet werden; oder (b) der nicht autorisierte Zugriff Dritter auf die Dienste.

        • "Endnutzer": Die Einzelpersonen, denen der Kunde die Verwendung der Services gestattet.

        • "Endnutzerkonto": Von Google gehostete Konten, die den Endnutzern über die Services bereitgestellt werden, um den Endnutzern die Verwendung der Services zu ermöglichen.

        • "EU-Richtlinie": Dies bezeichnet die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rats zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.

        • "Exportkontrollgesetze". Dies umfasst alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen zu Ausfuhr- und Wiederausfuhrbeschränkungen, einschließlich (i) der Ausfuhrverordnung des amerikanischen Exportkontrollrechts (Export Administration Regulations, "EAR"), die vom US-Handelsministerium erlassen wird, (ii) Handels- und Wirtschaftssanktionen, die von der Exportkontrollbehörde des US-Finanzministeriums erlassen werden, sowie (iii) Vorschriften zum Export rüstungsrelevanter Artikel (International Traffic in Arms Regulations, "ITAR"), die vom US-Außenministerium erlassen werden.

        • "Google Workspace-Kerndienste": Dies sind die Dienste (z. B. Google Workspace und Google Vault), die unter https://www.google.com/a/help/users/user_features.html bzw. einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL beschrieben sind.

        • "Google-Datenschutzbestimmungen": (a) Die Datenschutzhinweise unter https://www.google.com/a/help/admins/privacy.html und (b) die Datenschutzerklärung unter https://www.google.com/privacy/privacy-policy.html, wobei derartige Anmerkungen, Richtlinien oder URLs von Zeit zu Zeit durch Google aktualisiert werden können.

        • "Konzernunternehmen": Dieser Begriff steht in Bezug auf jede Partei für (a) eine Muttergesellschaft der Partei und (b) eine Körperschaft, die von der Partei direkt oder indirekt kontrolliert wird oder die direkt oder indirekt von derselben Person oder Personengruppe kontrolliert wird wie diese Partei.

        • "Hilfe": Die Google-Hilfe, auf die über https://www.google.com/support/ bzw. eine sonstige dafür von Google angegebene URL zugegriffen werden kann.

        • "Aktivitäten mit hohem Risiko" bezeichnen Verwendungszwecke wie den Betrieb von kerntechnischen Anlagen, Flugverkehrsüberwachung oder Lebenserhaltungssystemen, bei denen die Nutzung bzw. der Ausfall der Dienste zu Tod, Verletzungen oder Umweltschäden führen könnte.

        • "Gewerbliche Schutzrechte": Alle Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Patentrechte, Warenzeichen, Designrechte, Rechte an oder in Bezug auf Datenbanken, Rechte an oder in Bezug auf vertrauliche Informationen, Rechte in Bezug auf Domain-Namen und alle anderen (registrierten oder nicht registrierten) internationalen gewerblichen Schutzrechte.

        • "Anweisungen": Die schriftlichen Anweisungen des Kunden, die in dieser Vereinbarung (in der jeweils gültigen Fassung) angegeben sind, sowie alle späteren schriftlichen Anweisungen des Kunden an Google, die von Google bestätigt wurden.

        • "Wesentlicher Subunternehmer": Die von Google beauftragten externen Lieferanten (mit Ausnahme von Google-Konzernunternehmen) zur Bereitstellung technischer Supportdienste für den Kunden. Eine Liste der wesentlichen Subunternehmer finden Sie hier: https://sites.google.com/a/google.com/google-apps-subcontractors/.

        • "Nicht zu Google Workspace gehörende Produkte": Dies sind Google-Produkte, die nicht Teil der Dienste sind, auf die die Endnutzer jedoch möglicherweise mit dem Login und Passwort ihres Endnutzerkontos zugreifen können. Die nicht zu Google Workspace gehörenden Produkte werden von Zeit zu Zeit unter der URL https://www.google.com/support/a/bin/answer.py?hl=de&answer=181865 bzw. einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL aufgeführt.

        • "Nutzungsbedingungen von nicht zu Google Workspace gehörenden Produkten": Dies sind die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Nutzungsbedingungen, die unter der URL https://www.google.com/apps/terms/additional_services.html bzw. einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL aufgeführt sind.

        • "Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse" ist die E-Mail-Adresse, die vom Kunden für den Empfang von E-Mail-Benachrichtigungen von Google festgelegt wurde. Der Kunde kann diese E-Mail-Adresse über die Admin-Konsole ändern.

        • "Reseller": Der autorisierte Google Workspace-Reseller, den der Kunde für die Bereitstellung des Zugriffs auf die Dienste und deren Verwendung bezahlt.

        • "Safe Harbor-Datenschutzbestimmungen": Die Anforderungen des Safe Harbor-Abkommens des US-Handelsministeriums, die unter der URL https://export.gov/safeharbor/eu/eg_main_018475.asp oder in einem Ersatzabkommen oder unter einer Ersatz-URL aufgeführt sind.

        • "Sicherheitsrelevante Zwischenfälle": Versehentliche oder rechtswidrige Verteilung, versehentlicher Verlust, nicht autorisierte Offenlegung von bzw. Zugriff auf Kundendaten.

        • "Sicherheitsmaßnahmen": Dieser Begriff hat die in Abschnitt 2.5 zugewiesene Bedeutung.

        • "Dienste": Dies sind die Dienste (z. B. Google Workspace), die unter https://www.google.com/a/help/users/user_features.html bzw. einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL beschrieben sind.

        • "Dienst-Seiten" sind die Webseiten, auf denen die Dienste für die Endnutzer angezeigt werden.

        • "Dienstlaufzeit": Die anfängliche Dienstlaufzeit sowie sämtliche Verlängerungszeiträume der betreffenden Dienste.

        • "SLA": Diese Abkürzung bezeichnet das Service Level Agreement unter https://www.google.com/apps/terms/reseller_sla.html bzw. einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL.

        • "Subunternehmer" bezeichnet Google-Konzernunternehmen, wichtige Subunternehmer und Dritte.

        • "Aussetzen" oder "Aussetzung" bezeichnet die sofortige Deaktivierung des Zugriffs auf die Dienste bzw. auf Komponenten der Dienste, um eine weitere Nutzung der Dienste zu verhindern.

        • "Technische Supportdienste" oder "TSS": Die technischen Supportdienste, die dem Kunden gemäß den TSS-Richtlinien bereitgestellt werden.

        • "Laufzeit": Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und dauert so lange, wie der Kunde Dienste von Google erhält, es sei denn, sie wird laut der Vereinbarung oder laut einer Vereinbarung des Kunden mit dem Reseller zu einem früheren Zeitpunkt beendet.

        • "Produkte von Dritten": Alle Produkte, Softwareprodukte oder Dienste, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung nicht von Google lizenziert oder bereitgestellt werden.

        • "Anforderungen seitens eines Dritten" ist eine Anforderung von einem Dritten für Datensätze in Bezug auf die Verwendung der Dienste durch einen Endnutzer. Bei Anforderungen von einem Dritten kann es sich um einen rechtmäßigen Durchsuchungsbefehl, eine gerichtliche Verfügung, eine Vorladung, eine sonstige rechtliche Anordnung oder eine schriftliche Einwilligung des Endnutzers in die Offenlegung handeln.

        • "Richtlinien zu Warenzeichen”: Die Richtlinien von Google für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte; die Richtlinien, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können, sind abrufbar unter https://www.google.com/permissions/guidelines.html bzw. einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL.

        • "TSS-Richtlinien": Die Richtlinien für technische Supportdienste von Google, die zum jeweiligen Zeitpunkt für die betreffenden Dienste in Kraft sind. Die TSS-Richtlinien finden Sie unter der URL https://www.google.com/a/help/admins/tssg.html bzw. einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL.

        • "URL-Bedingungen": Die Bedingungen, die unter einer URL angegeben sind, auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird, wobei die Google-Datenschutzbestimmungen davon ausgenommen sind.

      • 16.2 Die Begriffe "umfassen" und "einschließlich" in dieser Vereinbarung schränken nicht die Allgemeingültigkeit der jeweils vorausgehenden Wörter ein.