Zusatzbedingungen für die E‑Signatur für Unterzeichner
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Sofern Sie kein verwaltetes Google Workspace-Konto oder eine andere Vereinbarung (z. B. eine Vereinbarung für Google Workspace Individual) für die Nutzung der Funktion für elektronische Signaturen in Google Docs / Google Drive („E‑Signatur“) haben, gelten für Ihre Nutzung dieser Funktion die vorliegenden Zusatzbedingungen für Unterzeichner („Zusatzbedingungen für die E‑Signatur für Unterzeichner“).
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Wenn Sie Dokumente, die Sie über die Funktion „E‑Signatur“ empfangen, mit dieser Funktion elektronisch signieren möchten, müssen Sie Folgendem zustimmen: (1) den Google-Nutzungsbedingungen („Google-Nutzungsbedingungen“), die für die Dienste Google Docs und Google Drive sowie alle zugehörigen Funktionen gelten, und (2) den vorliegenden Zusatzbedingungen für die E‑Signatur für Unterzeichner. Begriffe, die in den vorliegenden Zusatzbedingungen für die E‑Signatur für Unterzeichner verwendet, aber nicht definiert werden, können in den Google-Nutzungsbedingungen definiert sein. In diesem Fall haben sie die Bedeutung, die ihnen dort zugeschrieben wird.
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Bei Widersprüchen zwischen den vorliegenden Zusatzbedingungen für die E‑Signatur für Unterzeichner und den Google-Nutzungsbedingungen gelten hinsichtlich der Nutzung der Funktion „E‑Signatur“ vorrangig diese Zusatzbedingungen für die E‑Signatur für Unterzeichner, es sei denn, Sie sind in Frankreich ansässig.
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Wenn Sie ein verwaltetes Google Workspace-Konto haben, unterliegt Ihre Nutzung der Funktion „E‑Signatur“ der Vereinbarung Ihrer Organisation und nicht den vorliegenden Zusatzbedingungen für die E‑Signatur für Unterzeichner.
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Falls Sie mit Google eine andere Vereinbarung für die Funktion „E‑Signatur“ abgeschlossen haben (z. B. eine Vereinbarung für Google Workspace Individual), unterliegt Ihre Nutzung der Funktion „E‑Signatur“ dieser Vereinbarung und nicht den vorliegenden Zusatzbedingungen für die E‑Signatur für Unterzeichner.
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Bitte lesen Sie diese Dokumente sorgfältig durch. Zusammen bilden sie die „Nutzungsbedingungen“. Darin ist geregelt, was Sie bei der Verwendung der Funktion „E‑Signatur“ von uns erwarten können und welche Erwartungen wir an Sie stellen.
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Signatur oder rechtsgültige Unterzeichnung von Dokumenten
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Mit der Funktion „E‑Signatur“ können Sie Verträge und andere Dokumente für rechtliche Zwecke unterschreiben oder „rechtsgültig unterzeichnen“. In den vorliegenden Zusatzbedingungen für die E‑Signatur für Unterzeichner werden die Begriffe „Signatur“ und „rechtsgültige Unterzeichnung“ synonym verwendet. In einigen Gerichtsbarkeiten sind jedoch für die rechtsgültige Unterzeichnung von Dokumenten möglicherweise weitere Formvorschriften einzuhalten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für Ihr Dokument eine Signatur ausreicht oder eine formellere Unterzeichnung erforderlich ist, oder wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen für eine rechtsgültige Unterzeichnung in Ihrer Gerichtsbarkeit haben, konsultieren Sie einen Anwalt.
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Google ist keine Vertragspartei der mit der Funktion „E‑Signatur“ rechtsgültig unterzeichneten Dokumente
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Ein mit der Funktion „E‑Signatur“ rechtsgültig unterzeichnetes Dokument ist nur für die Parteien bindend, die dieses unterzeichnet haben oder als unterzeichnende Parteien gelten, nicht für Google. Wenn Sie die Funktion „E‑Signatur“ verwenden, stimmen Sie elektronischen Transaktionen mit allen Parteien des entsprechenden Dokuments (Ihren „Vertragspartnern“) zu.
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Sie entscheiden, mit wem Sie mithilfe der Funktion „E‑Signatur“ Geschäfte machen
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Bevor Sie ein Dokument über die Funktion „E‑Signatur“ rechtsgültig unterzeichnen, sollten Sie die Identität des Absenders prüfen.
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Beachten Sie außerdem Folgendes:
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• Jede Person mit (berechtigtem oder unberechtigtem) Zugriff auf ein E‑Mail-Konto kann über dieses Konto mithilfe der Funktion „E‑Signatur“ Dokumente versenden und rechtsgültig unterzeichnen.
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• Wenn Sie Inhaber eines Google-Kontos sind und Ihre E‑Mail-Adresse aktualisieren, können Sie an Ihre alte E‑Mail-Adresse gesendete Dokumente rechtsgültig unterzeichnen (vorausgesetzt, beide E‑Mail-Adressen sind mit demselben Konto verknüpft).
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• Sofern Sie im Namen eines Rechtssubjekts handeln (oder als Vertreter des Rechtssubjekts gelten), wenn Sie ein Dokument rechtsgültig unterzeichnen, kann das Dokument für das Rechtssubjekt bindend sein.
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Wenn Sie Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Leiter eines Rechtssubjekts sind oder anderweitig damit in Verbindung stehen und die Funktion „E‑Signatur“ für die rechtsgültige Unterzeichnung eines Dokuments verwenden, vergewissern Sie sich, dass Sie autorisiert sind, das Dokument im Namen des Rechtssubjekts rechtsgültig zu unterzeichnen, oder unterzeichnen Sie es deutlich erkennbar in Ihrem eigenen Namen beziehungsweise persönlich.
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Sie bestimmen den Inhalt Ihrer Dokumente
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Vergewissern Sie sich, dass jedes Dokument, das Sie über die Funktion „E‑Signatur“ rechtsgültig unterzeichnen, die endgültige und vollständige Vereinbarung ist, die Sie mit Ihrem Vertragspartner (oder Ihren Vertragspartnern) eingehen möchten.
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Vor der rechtsgültigen Unterzeichnung eines Dokuments mit der Funktion „E‑Signatur“ sollten die beteiligten Parteien das Dokument prüfen und sich über den Inhalt einig sein. Alle Änderungsvorschläge und Kommentare im Dokument müssen geklärt und alle zugehörigen Zeitpläne, Annexe oder anderen Anhänge hinzugefügt sein.
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Sie bestimmen, welche Dokumente unterzeichnet werden
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Vergewissern Sie sich, dass Ihr Dokument rechtsgültig elektronisch (im Gegensatz zur herkömmlichen handschriftlichen Unterschrift) unterzeichnet werden kann. Fragen Sie am besten einen Anwalt, ob elektronische Signaturen in Ihrer Gerichtsbarkeit verwendet werden dürfen und ob Sie oder Ihre Vertragspartner noch andere Voraussetzungen erfüllen müssen, wenn Sie ein Dokument elektronisch signieren.
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Nicht in jeder Gerichtsbarkeit kommen alle Dokumente für die elektronische Signatur infrage. In vielen Gerichtsbarkeiten müssen Dokumente wie Treuhandunterlagen, Testamente, testamentarische Nachträge, Anwaltsvollmachten und förmliche Urkunden auf traditionelle Weise unterzeichnet werden. Fragen Sie einen Anwalt, ob ein mit der Funktion „E‑Signatur“ unterzeichnetes Dokuments in Ihrer Gerichtsbarkeit gültig und/oder durchsetzbar ist.
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Exemplare und Aufbewahrung von rechtsgültig unterzeichneten Dokumenten
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Bewahren Sie Exemplare von mit der Funktion „E‑Signatur“ rechtsgültig unterzeichneten Dokumenten auf und vergewissern Sie sich, dass Ihre Vertragspartner ebenfalls ein Exemplar erhalten haben und es aufbewahren.
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Wenn ein Dokument mit der Funktion „E‑Signatur“ rechtsgültig unterzeichnet wird, sendet Google ein Exemplar per E‑Mail an alle beteiligten Parteien und fügt auch ihren Drive-Konten ein Exemplar hinzu. Bewahren Sie alle E‑Mails von Google mit rechtsgültig unterzeichneten Dokumenten auf. Google kann den Erhalt der Dokumente jedoch nicht garantieren. Es kann beispielsweise sein, dass eine solche E‑Mail von den E‑Mail-Einstellungen bei Ihnen oder einem Vertragspartner blockiert wird oder dass ein Vertragspartner kein Drive-Konto hat.
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Es ist wichtig, rechtsgültig unterzeichnete Verträge aufzubewahren. Es ist jedoch möglich, dass die versendeten Dokumente bei Vertragsparteien nicht eingehen, etwa aufgrund von technischen Fehlern, Speicherlimits in Google Drive oder Spamfiltern. Daher müssen Sie sich vergewissern, dass jeder Vertragspartner ein eigenes Exemplar des Dokuments zur Aufbewahrung erhalten hat, nachdem Sie es mit der Funktion „E‑Signatur“ rechtsgültig unterzeichnet haben. Wenn Sie selbst noch kein Exemplar erhalten haben, fordern Sie von einem Vertragspartner eines an.
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Da die per E‑Signatur rechtsgültig unterzeichneten Dokumente sehr wichtig sein können, sollten Sie außerhalb der Google-Dienste zusätzlich Sicherungskopien der Dokumente speichern, auf die Sie zurückgreifen können, wenn Ihr Google-Konto einmal nicht verfügbar ist oder Sie es löschen oder kündigen.
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Gerichtsbarkeit
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Sofern Sie im Namen eines Unternehmens oder einer Organisation handeln und eine E‑Signatur-Anfrage von einer Person erhalten, für die eine andere Gerichtsbarkeit zuständig ist als für Sie, sollten Sie einen Anwalt zu den damit verbundenen erhöhten Risiken bei der Durchsetzbarkeit konsultieren.
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Andernfalls dürfen Sie die Funktion „E‑Signatur“ nur für Transaktionen mit Vertragspartnern verwenden, für die dieselbe Gerichtsbarkeit zuständig ist wie für Sie.
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Signaturinformationen und Zugriff auf Dokumente
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Die mit der Funktion „E‑Signatur“ rechtsgültig unterzeichneten Dokumente enthalten zertifikatsbasierte Signaturen, mit denen sich die Vertragsparteien identifizieren lassen. Die Dokumente einschließlich ihrer Prüfpfade können außerdem die E‑Mail-Adressen der Parteien, zusätzliche Informationen zu ihren Google-Konten (z. B. an die Konten gebundene pseudonymisierte Kennungen) und ihren Geräten (z. B. IP‑Adressen) sowie weitere Details (z. B. Datum und Uhrzeit der Signaturen) enthalten. Jede Person mit Zugriff auf das rechtsgültig unterzeichnete Dokument hat Zugang zu diesen Informationen.
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Nutzer in Brasilien
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Die Verwendung von Dokumenten, die mit der Funktion „E‑Signatur“ unterzeichnet wurden, kann in Ihrer Gerichtsbarkeit zu Problemen bei der Durchsetzbarkeit führen. Lassen Sie sich von einem Anwalt über die möglichen Risiken aufklären, bevor Sie die Funktion verwenden.
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Haftungsausschluss
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Alle in den vorliegenden Zusatzbedingungen für die E‑Signatur für Unterzeichner enthaltenen Informationen hinsichtlich der Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit elektronisch signierter Verträge oder anderer Dokumente dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Google kann und wird nicht garantieren, dass mit der Funktion „E‑Signatur“ unterzeichnete Verträge oder andere Dokumente in Ihrer Gerichtsbarkeit gültig oder durchsetzbar sind. Bei Fragen zur Nutzung elektronischer Signaturen und elektronischer Verträge sollten Sie einen Anwalt in Ihrer Gerichtsbarkeit konsultieren.